Hallo zusammen,
ich habe heute die Rechnung von meinem Zimmermann bekommen und bin fast umgefallen. Der Rechnungsbetrag (18900 brutto) ist sage und schreibe 60% höher als das Festpreis-/Pauschalangebot (11300 brutto) welches die Lieferung von Material für die Holzverkleidung und die Anfertigung und Montage einer Unterkonstruktion beinhaltete.
Ein Mehraufwand seitens der Zimmerei ist nicht erfolgt! Zusätzliche Arbeiten welche nicht einkalkuliert waren, liegen im Bereich von 3-6h! (Einbringung eines vergammelten Balkens)
Eine Erhöhung um 10-15% würde ich ja noch mitgehen, aber 60%???
Gibt es eine rechtlich vorgeschriebene max. Überschreitung des Angebotspreises?
Aber zumindest hätte mich der Zimmermann doch über den Merhaufwand informieren müssen oder??
Ich danke für Eure Antworten!
Gruß
MArlon
Hi
war denn das Festpreis-Pauschalangebot von der gleichen Zimmerei? Falls nicht - es steht jedem frei, seine eigenen Preise zu kalkulieren.
Wendy
HAllo Wendy,
selbstverständlich dieselbe Zimmerei! Nach Baubegehung und Aufmass durch Geschäftsführer!
Hallo,
meiner bescheidenen Meinung nach müsste man wissen, wie genau das Pauschalangebot/Fetspreis ausgesehen hat und was zu Preissteigerungen in den AGBs der Zimmerei geschrieben steht.
Ausgehend davon, dass im Vorfeld alles korrekt gelaufen ist, würde ich empfehlen, die Rechnung unbezahlt zurückzusenden und den Zimmerer schriftlich auf seinen Kostenvoranschlag/Pauschalangebot hinzuweisen.
Ihn um Aufklärung bitten und anzeigen, dass man gewillt ist gem. Angebot zu zahlen.
Letztendlich bleibt Dir immernoch der Weg zur Handwerkskammer oder zum Innungsobermeister und dort die Sache zur Aussprache zu bringen.
Ungeachtet dessen steht immer noch im Raum, wie wasserfest ist das „Angebot“ und was steht in den AGB des Zimmerers. Oder wurde nach VOB geleistet???
10% Überhöhung sind Landläufig üblich und auch akzeptabel.
Gruß Rumburak
Hallo Rumburak,
Das Angebot beinhaltete eine Position mit dem Wortlaut:
- Anlieferung von Material zur Dämmung und Holzverkleidung Adresse meines Hauses
- Montage der Unterkonstruktion
Preis 11300 €
Anghängt an das Angebot war die aktuelle VOB. Auf diese wurde im Anebotsfuß verwiesen.
Gruß
MArlon
Hallo Marlon,
Das Angebot beinhaltete eine Position mit dem Wortlaut:
- Anlieferung von Material zur Dämmung und Holzverkleidung
Adresse meines Hauses- Montage der Unterkonstruktion
Preis 11300 €
Anghängt an das Angebot war die aktuelle VOB. Auf diese wurde
im Anebotsfuß verwiesen.
eine Ferndiagnose ist immer sehr schwierig, weil der Teufel oft im Detail
steckt. Sorry für diese Binsenweisheit.
Mein Rat wäre, den unbestrittenen Teil des Guthabens des Rechnungsstellers fristgerecht zu begleichen und für den Rest eine Aufklärung bzw. die Benennung der rechtlichen Grundlagen der überhöhten Rechnung zu verlagen.
Abschließend bleibt Dir oder dem Zimmerer der Weg zu einem Rechtsanwalt immernoch offen.
Gruß Rumburak
Noch ein Rat an alle die das lesen und bauen oder es vorhaben: Laßt Euch baubegleitend von unabhängigen Fachleuten beraten. Kann sein dass es ein bischen teurer wird- langfristig ist das die bessere Lösung.
Hi,
Wenn man bei google „rechnung kostenvoranschlag bgb“ eingibt, dann kommt da ne ganze Menge …
Die Frage gehört aber eher ins Rechtsbrett, vielleicht da fiktiv nochmal nachfragen
Grüße
Chris
Hallo,
Das Angebot beinhaltete eine Position mit dem Wortlaut:
- Anlieferung von Material zur Dämmung und Holzverkleidung
Adresse meines Hauses- Montage der Unterkonstruktion
Preis 11300 €
Mmmhhh, keine Mengenangaben? Keine Pläne oder detailliertere Beschreibungen? Das wäre ein leichtsinniges Pauschalangebot der Zimmerei, bei welchem der Kunde eigentlich alle Rechte hätte. Nicht einmal der Mehraufwand von ein paar Stunden wäre zu vergüten, wenn nicht schriftlich als zusätzlicher Auftrag erteilt.
Anghängt an das Angebot war die aktuelle VOB. Auf diese wurde
im Anebotsfuß verwiesen.
Den vereinbarten Betrag auf jeden Fall bezahlen. Um alles weitere muss sich der Auftragnehmer kümmern.
Ich kann es ehrlich gesagt nicht so recht glauben, dass nicht mehr vereinbart ist.
Gruß
Der Franke