Freistehende DoppelGarage - Brandschutzmaßnahmen?

Hallo,
wir möchten demnächst eine freistehende Doppelgarage bauen. Entweder mit Giebel oder Pultdach. Material (Steine od. Holzständer) steht noch nicht ganz fest.
Mit meiner Suche nach Brandschutzmaßnahmen beim Bau (Material, Bauweise, etc.) bin ich leider nicht fündig geworden.

Frage:
wer kann mir sagen, welche Maßnahmen in Baden-Württemberg für den Brandschutz einer freistehenden Doppel-Garage getroffen werden müssen?

Viele Dank schon einmal vorab.
Grüße
Idde

Hallo Idde,

Da hat sicher die lokale Baubehörde auch so ihre Ideen und Vorstellungen dazu. Also ich weiss nicht, wer bei Dir in BaWü zuständig ist, bei uns in Ö ist die Gemeinde der erste Anlaufpunkt in Baufragen.

Gruß
von Julius

wir möchten demnächst eine freistehende Doppelgarage bauen.
Entweder mit Giebel oder Pultdach. Material (Steine od.
Holzständer) steht noch nicht ganz fest.

Hallo Idde,

Google kennt zwar den Begrif Holzständer aber ich nicht so. Wenn du damit meinst, du baust aus VierKantHolz ringsum einee Art Gerippe und schraubst da z.B. Rigipsplatten fest, so weiß ich nur von einem Trockenbauer daß man dann in Wohnräumen die doppelt beplanken muß.

Auch die Art der Überlappung ist vorgeschrieben sodaß nicht Fuge auf Fuge liegt.

Hintergrund ist, eine Standard-Rigipsplatte, glaub 12 oder 16 mm stark, bietet 30 Minuten Brandschutz, gefordert sind 60 min, also werden sie doppelt genommen.
Das kann natürlich in einem Hotel, Fluhafen o.ä. mit öffentlichem Personenverkehr noch verschärfter sein.

Und ob das für garagen gilt weiß ich nicht.

Das ist jetzt kein Fachwissen sondern Weitergabe von Hörensagenwissen.
Beachte das bitte.

Aber vielleicht hilft dir ja mein Beitrag aufgrund eines neuen Suchwortes, doppelbeplankt, im Internet was dazu zu finden.

Gruß
Reinhard

Ich wüsste nicht, was da gefordert sein sollte - und wozu.

Das Teil soll ja frei stehen, da sind keine Brandschutztüren o.Ä. gefordert.
Es gibt ja auch z.B. Carports, die komplett aus Holz sind. Wenn der brennt, dann brennt der halt. Nur bei Garagen im Haus ist es wichtig, dass da ein Feuer eines Autos nicht zum Abbrennen des Hauses samt dessen Bewohner führt.

Hi,

also die Doppelgarage wird ja ein gewisses Volumen einnehmen. In NRW muß man, bis auf einige Ausnahmen, ab 30 m³ umbauten raum eine Baugenehmigung haben. Da mußte dann Stastikberechnung und all so’n Krams beifügen.

Ich habe jetzt gerade keine Lust die entsprechenden Daten in BW rauszusuchen, aber da wird das von der Größe her ähnlich sein.

Du erhälst dann auch Infos für die Brandschutzmaßnahmen.

Man sollte, spätestens nach Fertigstellung, auch mal bei der Feuerschutzversicherung vom Wohnhaus nachfragen.

Gruß
Kuddenberg

Hallo,
dann sind hoffentlich keine Personen zu bergen…
Bei einem offenen Carport kommt man ja von (fast) überall ran, was bei einer geschlossenen Garage ganz anders aussieht.

Cu Rene

Hallo Idde,

wer kann mir sagen, welche Maßnahmen in Baden-Württemberg für
den Brandschutz einer freistehenden Doppel-Garage getroffen
werden müssen?

Dein zuständiges Bauamt.
Solltest Du großzügig davon absehen, einen Bauantrag zu stellen und es stellt sich heraus, daß doch einer hätte gestellt werden müssen, kann das unangenehm für Dich werden, völlig unabhängig vom Brandschutz. Wenn der zuständige Beamte richtig fies ist und entsprechende Gründe findet, kann es bis zum Rückbau (sprich Abriss) kommen, unabhängig davon sind natürlich noch weitere Unannehlichkeiten zu erwarten wie Ordnugsverfahren etc.

So eine Garage ist nun mal von außen problemlos zu sehen.

Gandalf

Hallo Gandalf,

>>>

Die Gemeinde wurde vor 3 Jahren über ein Kenntnisgabeverfahren (grüner Punkt) über den Bau unseres Hauses und der Garage unterrichtet. Das Haus steht nur die Garage noch nicht, ich denke hier sollten wir auf der sicheren Seite wg. Genehmigung, etc. sein.
Gruß Idde

Hallo,

Die Gemeinde wurde vor 3 Jahren über ein Kenntnisgabeverfahren
(grüner Punkt) über den Bau unseres Hauses und der Garage

keine Ahnung, wie das im Nachbarbundesland ist, aber hier in Bayern muß man innerhalb einer bestimmten Frist (steht betimmt auch auf dem Schrieb vom Amt) auch bauen, sonst ist ein neuer Antrag zu stellen. 3 Jahre könnten hart an der Grenze liegen.

Cu Rene

keine Ahnung, wie das im Nachbarbundesland ist, aber hier in
Bayern muß man innerhalb einer bestimmten Frist (steht betimmt
auch auf dem Schrieb vom Amt) auch bauen, sonst ist ein neuer
Antrag zu stellen. 3 Jahre könnten hart an der Grenze liegen.

In BW gibt es das Baugenehmigungs-(roter Punkt) und das Kenntnisgabeverfahren (grüner Punkt). Beim Roten gibt es eine Geltungsdauer von 3 Jahren, dann verfähllt die Baugenehmigung. Beim Grünen bewegt man sich im Regelfall innerhalb den Vorgaben des Bebauungsplanes, hier gibt es keine Verfallsfrist.