wir möchten ein Einfamilienhaus ohne Keller bauen und sind jetzt unschlüssig, ob wir eine Ringdrainige um das Haus legen lassen sollten? Das Haus wird insgesamt höher liegen als der Garten. Also dem Haus könnte Wasser eigentlich nichts anhaben. Aber was ist mit der Sohle? Sollte diese durch eine Drainiage geschützt werden? Oder benötigt man eine Ringdgrainage nur wenn man einen Keller baut?
Moin,
Drainagen sind in 99% der Fälle nur für den Unternehmer sinnvoll. Ist die Drainage noch an die Kanalisation angeschlossen, ist sie sogar schädlich.
Hallo Karin,
Ob der Garten nun höher oder tiefer liegt als Euer Haus, ist unwesentlich. Entscheidend ist u.a. die bauliche Lage der Lage des Hauses innerhalb der Geländeerhebung, die Wasserdurchlässigkeit des Erdreichs oder Schichtenwasser, welches unterirdisch in Richtung des Gebäudes fließt.
Dann macht ein Ringdrän Sinn.
Steht das Fundament (bzw. hier: die Bodenplatte) im Grundwasser, ist ein Ringdrän degegen sinnlos!
Auch wäre es nicht illegal, wie hier an anderer Stelle behauptet wird, das auf das Bauwerk zufließende und durch Ringdrän abgefangene Wasser in die Kanalisation zu pumpen. Der Gedanke ist vom Grundsatz her falsch!
Wenn die Fundamentplatte nicht in kritischem Gebiet (siehe vor) Einsatz finden soll, reicht -wie ebenfalls bereits aufgeführt- eine ausreichende Kiesschicht unterhalb der Bodenplatte. Eine Abdichtung auf der Bodenplatte (bei lediglich aufsteigender, nicht aber drückender Feuchtigkeit) mit Anbindung an die Horizontalsperre ist ohnehin zwingend notwendig.
Das alles zu beurteilen und zu beaufsichtigen ist aber die Aufgabe des Planers bzw. der Bauleitung! Er/sie hat die Verantwortung mnd erhält sein/ihr Honorar dafür, sich im Vorfeld und während der Bauausführung den Kopf über Euere (Bau)Probleme zu zerbrechen.
Ein Ringdrän kann aber (um eine Deiner Frage zu beantworten) durchaus auch bei Objekten ohne Keller sinnvoll sein. Es gibt einige Gründe, welche dafür sprechen könnten.
Die Verantwortung, ob nun JA oder NEIN: die übernimmt der Planer/Architekt.
–…--…
Gruß: Klaus
Auch wäre es nicht illegal, wie hier an anderer Stelle
behauptet wird, das auf das Bauwerk zufließende und durch
Ringdrän abgefangene Wasser in die Kanalisation zu pumpen. Der
Gedanke ist vom Grundsatz her falsch!
Die Eigentümer der Entwässerungsleitungen und -anlagen (Entsorgungs-, Entwässerungs-, Siel- oder wie auch immer -betriebe) geben Anschluss- und Einleitervorschriften heraus. Sämtliche mir bekannten Betriebe dieser Art verbieten den direkten Anschluss von Drainagen an ihre Leitungen. Es gibt aber bestimmt Betriebe in D, die dies nicht in ihren Ordnungen stehen haben. Weiterhin kenne ich auch Betriebe die das Pumpen untersagen. Es ist daher dringend anzuraten sich in diese Richtung eingehend zu informieren.
… Ringdrän abgefangene Wasser in die Kanalisation zu pumpen. Der
Gedanke ist vom Grundsatz her falsch!
(Zitat aus Antwort):: „… Weiterhin kenne ich auch Betriebe die das Pumpen untersagen. Es ist daher dringend anzuraten sich in diese
Richtung eingehend zu informieren.“
Das ist ohne jeden Zweifel richtig und empfehlenswert.
Nur „grundsätzlich“ ist das Einleiten nicht illegal. Es muss beantragt und genehmigt werden, denn nicht jeder Bauherr hat einen Löschteich oder bindiger Boden verhindert das Versickern über Kiesbett.
Dann muss halt (nach Beantragung/Befürwortung) eingeleitet werden.
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Mfg Klaus