Hallo!
Wir möchten bald einen 3o - 40 qm langen Kellerraum als Treffpunkt nutzen. Der Raum hat noch keine Fenster. Das Ordnungsamt wies uns beim letzten Treffen darauf hin , dass eine Lüftungsanlage anzubringen sei.
Stimmt es, dass man diese Pflicht umgehen kann, wenn man Fenster einbaut?
Oder gibt es vielleicht noch andere Alternativen?
Gruß
itsme
Hallo!
Hallo!
Wir möchten bald einen 3o - 40 qm langen Kellerraum
Länge messe ich in Metern, nicht in Quadratmetern. Wer klare Antworten will, muss eindeutige Angaben machen.
als Treffpunkt nutzen.
Treffpunkt für wen, oder was und wieviele und wie lange?
Der Raum hat noch keine Fenster. Das
Ordnungsamt wies uns beim letzten Treffen darauf hin , dass
eine Lüftungsanlage anzubringen sei.
Da haben sie ein gutes Werk getan, sonst wärt ihr wohl dort erstickt, ohne es zu merken.
Stimmt es, dass man diese Pflicht umgehen kann, wenn man
Fenster einbaut?
Kommt auf die Tiefenlage des Kellers an und auf die Fenstergröße und -zahl. Prinzipiell kann man eher umgekehrt teure Fenster umgehen, indem man eine billigere Lüftungsanlage einbaut, aber bitte sehr, des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Oder gibt es vielleicht noch andere Alternativen?
Ja, wie gesagt, je nach Eindeutigkeit der Angaben vielleicht schon.
Gruß
itsme
Gruß
smalbop
Hallo,
Das Bauamt beantwortet alle Anfragen zum Baurecht recht zuverlässig, da hier vermutlich eien Nutzungsänderung vorliegt, sollte man dort ohnehin vorsprechen, ob man eine Genehmigung und vielleicht auch einen weiteren Ausgang benötigt. Da Baurecht Ländersache ist, müste man mindestens das Bundesland kennen.
Daß für Aufenthaltsräume (ins Freie führende) Fenster oder eine angemessene Lüftungsanlage vorgeschrieben sind, dürfte aber überall ähnlich sein. Die Fenster müssen dann auch noch eine gewisse Mindestgröße haben und man muß mehr als einen Lichtschacht sehen können.
Ansonnsten stimme ich dem Vorredner zu, daß Fenster im Allgemeinen deutlich aufwändiger im Einbau sind, als eine Lüftungsanlage. Außerdem würde ich Feuermelder empfehlen.
Cu Rene
Guten Tag,
Hallo!
Hallo!
Wir möchten bald einen 3o - 40 qm langen Kellerraum
Länge messe ich in Metern, nicht in Quadratmetern. Wer klare
Antworten will, muss eindeutige Angaben machen.
Länge: 11m
Breite: 3,30m
höhe: 2,23m
als Treffpunkt nutzen.
Treffpunkt für wen, oder was und wieviele und wie lange?
Treffpunkt für Jugendliche. Jeden Tag in der Woche für 4-5 Stunden mindestens um gemeinsam die Zeit zu nutzen.
Es werden höchstens 30 Personen erwartet.
Der Raum hat noch keine Fenster. Das
Ordnungsamt wies uns beim letzten Treffen darauf hin , dass
eine Lüftungsanlage anzubringen sei.
Da haben sie ein gutes Werk getan, sonst wärt ihr wohl dort
erstickt, ohne es zu merken.
Stimmt es, dass man diese Pflicht umgehen kann, wenn man
Fenster einbaut?
Kommt auf die Tiefenlage des Kellers an und auf die
Fenstergröße und -zahl. Prinzipiell kann man eher umgekehrt
teure Fenster umgehen, indem man eine billigere Lüftungsanlage
einbaut, aber bitte sehr, des Menschen Wille ist sein
Himmelreich.
aha was würde denn der Fensterbau mindestens kosten ?
Oder gibt es vielleicht noch andere Alternativen?
Ja, wie gesagt, je nach Eindeutigkeit der Angaben vielleicht
schon.
Gruß
itsme
Gruß
smalbop
Hallo
höhe: 2,23m
Das ist bauordnungsrechtlich unzulässig niedrig für einen Aufenthaltsraum, und zwar in jedem Bundesland. Damit erübrigen sich eigentlich schon alle anderen Fragen.
Und statt des _Ordnungs_amtes sollte das _Baurechts_amt euren Raum anschauen, dann spart ihr euch entweder gleich das Geld für den Umbau oder, falls die wegen fehlender Fenster (auch nötig in Aufenthaltsräumen, wegen Licht, Luft, zweitem Fluchtweg) und niedriger Höhe zwei Augen zudrücken, habt ihr wenigstens eine kompetente Beratung und es kommt kein Bußgeldbescheid.
Gruß
smalbop