Hier das Sicherheitsdatenblatt:
PAK
(Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe)
Kann Krebs erzeugen. (R45)
Kann vererbbare Schäden verursachen. (R46)
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R60)
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (R61)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (S53)
Charakterisierung
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ist die Bezeichnung für ein Stoffgemisch aus über hundert Einzelstoffen. Sie entstehen vor allem durch die unvollständige Verbrennung organischem Materials.
PAK sind in großen Mengen in Kohle, Teer und Pech enthalten, in geringen Mengen werden PAK aber auch in bestimmten Verbrennungsrauchen gefunden. Die Gemische weisen meist eine schwarze Färbung auf.
Die Leitsubstanz dieser Stoffgruppe ist das Benzo[a]pyren. Ab einem Benzo[a]pyrengehalt von mehr als 50 mg/kg gelten Verwendungsbeschränkungen und zusätzliche Richtlinien wie die TRGS 150 und 551.
Grenzwerte und Einstufungen
Benzo[a]pyren
K2 (EG) Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
M2 (EG) Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten.
RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten.
Naphthalin
50 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Geruchsschwelle: 0,14 mg/m³ - 125 mg/m³
Gefahr der Hautresorption (H)
K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Verdauungswege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Kann Gesundheitsstörungen wie Leberschaden, Nierenschaden und Blutbildveränderungen verursachen.
Benzo[a]pyren ist im Tierversuch krebserzeugend!
Benzo[a]pyren ist im Tierversuch fruchtschädigend!
Benzo[a]pyren zeigt im Tierversuch Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit!
Benzo[a]pyren ist im Tierversuch erbgutverändernd!
Kann die Hornhaut der Augen schädigen.
Hygienemaßnahmen
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Reinigung der Arbeitskleidung durch den Betrieb!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Die Verarbeitung krebserzeugender bzw. erbgutverändernder Gefahrstoffe ist der zuständigen Behörde sowie der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Auftretende Stäube direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden!
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Staubentwicklung vermeiden.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Partikelfilter P2 (weiß)
Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung.
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Kein Erbrechen herbeiführen.
Handhabung
Kann mit Oxydationsmitteln reagieren.
Es ist mit Wasserdampf flüchtig und geht leicht direkt vom festen in den gasförmigen Zustand über.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende Mütter dürfen diesem Stoff/Produkt nicht ausgesetzt sein, d.h. die arbeitsbedingte Exposition darf nicht höher als die Hintergrundbelastung sein.
Stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Personen, die Umgang mit dem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(26): Atemschutzgeräte (falls Atemschutz notwendig werden kann)
- G(40): Krebserzeugende Gefahrstoffe - allgemein
anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe).
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Getrennt von entzündlichen, brandfördernden oder explosionsgefährlichen Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben!
Schadensfall
Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter ‚Entsorgung‘ beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Bei Brand erfolgt eine starke Rußentwicklung!
Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (stark wassergefährdend - WGK 3).
Erschöpfend beantwortet? 
Gruß
smalbop