Hallo,
hat jemand einen Tipp wie man Pipi Flecken aus den PVC/Lineleum entfernt?
Mich persönlich stört es ja nicht so, aber mein Vermieter hat was dagegen, was ich schon verstehe.
Grüße
SusGer
Hallo,
hat jemand einen Tipp wie man Pipi Flecken aus den PVC/Lineleum entfernt?
Mich persönlich stört es ja nicht so, aber mein Vermieter hat was dagegen, was ich schon verstehe.
Grüße
SusGer
Hallo „SusGer“,
was ist es denn nun? Fleisch oder Fisch? Linoleum oder PVC?
(danach richtet sich eine Lösung, wenn möglich)
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo,
als Tierpfleger solltest du doch wissen dass Harnstoff sehr agressiv ist.
hat jemand einen Tipp wie man Pipi Flecken aus den PVC/Lineleum entfernt?
Das geht nie mehr, denn der Harnstoff hat das PVC umgewandelt und hierbei als Weichmacher funktioniert. Maximal mit viel Essig nach kurzer Zeit hätte man noch was machen können.
Mich persönlich stört es ja nicht so, aber mein Vermieter hat
was dagegen, was ich schon verstehe.
Dann ist es ja nicht so schlimm, denn den ‚vergurkten‘ PVC-Belag musst du nicht ersetzen, das wurde mit der Miete mitbezahlt.
Schönen Gruß
Termid
Guten Tag,
Hallo „SusGer“,
was ist es denn nun? Fleisch oder Fisch? Linoleum oder PVC?
(danach richtet sich eine Lösung, wenn möglich)
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Mein Vermieter meint Linoleum, ich sehe es als PVC an.
Hallo,
Mich persönlich stört es ja nicht so, aber mein Vermieter hat was dagegen, was ich schon verstehe.
Dann ist es ja nicht so schlimm, denn den ‚vergurkten‘ PVC-Belag
musst du nicht ersetzen, das wurde mit der Miete mitbezahlt.
Davon würde ich nicht ausgehen. Mit der Miete ist nur „normale“ Abnutzung abgegolten. Dazu gehören auffällige Flecken nicht.
Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
Davon würde ich nicht ausgehen. Mit der Miete ist nur
„normale“ Abnutzung abgegolten. Dazu gehören auffällige
Flecken nicht.
aber nach einem Jahr kann jeder ‚normale‘ Flecken zu einem ‚auffälligen‘ Flecken werden.
Ich würde mich da von keinem Vermieter verschrecken lassen, schließlich kommt der ja auch nur mit Behhaptungen daher.
Der BGH hat in diesem Jahr sehr zahlreiche Mieterfreundliche Urteile gesprochen, auch zur Abnutzung einer Wohnung und im Verhältniss dazu zur geleisteten Miete.
Auch wenn ein Teppichboden wegen einem umgestürzten Glas Rotwein ruiniert wurde, geht das den Mieter nichts an wenn er auszieht. Das ist eben der normale Gebrauch, und sowas kann immer passieren.
Wenn der Flecken den Mieter aber stört, dann muss er den Teppich auf seine eigenen Kosten ersetzen. Sonst nicht.
Schönen Gruß
Termid
Hallo,
Auch wenn ein Teppichboden wegen einem umgestürzten Glas
Rotwein ruiniert wurde, geht das den Mieter nichts an wenn er
auszieht. Das ist eben der normale Gebrauch, und sowas kann immer passieren.
Das glaube ich nicht, solange du mir das Gegenteil nicht schriftlich beweist.
Du selbst sprichst von „ruinierst“. Das kann zwar passieren, aber nicht „immer“, das ist dann eben nicht mehr normal.
Grüße
Carsten
PS
Vielleicht schickst du mir den Beweis (von dem ich ausgehe, dass es ihn nicht gibt) im Rechtsbrett, sonst fliegen wir hier als OT raus.
Hallo Carsten,
Vielleicht schickst du mir den Beweis (von dem ich ausgehe, dass es ihn nicht gibt) im Rechtsbrett, sonst fliegen wir hier als OT raus.
Nein, ja, und wieder nein.
Was möchtest du wissen, ob man als OT rausfliegen kann? Dann gäbe es w-w-w nicht mehr.
Oder soll ich beweisen, was man aufgrund der vorliegenden Infos gar nicht beurteilen kann?
Mal im Ernst, würdest du eine neue Mietwohnung beziehen, wo der Teppichboden schon nicht mehr ganz in Ordnung ist?
Der Verrmieter lässt grundsätzlich alle „wichtigen“ Sachen vor einer Neuvermietung austauschen. Dazu gehört neben der Toilettenbrille auch jeder Teppich als usus.
Termid
Danke für die vielen lieben Tipps. Habe es heute mal mit Essigreiniger und hinterher Schmutzradierer versucht. Es ist schon ein wenig besser geworden, werde das morgen mal wiederholen und gucken.
Grüße
Susanne
Hallo Termid,
Vielleicht schickst du mir den Beweis (von dem ich ausgehe, dass es ihn nicht gibt) im Rechtsbrett, sonst fliegen wir hier als OT raus.
Nein, ja, und wieder nein.
Was möchtest du wissen, ob man als OT rausfliegen kann? Dann
gäbe es w-w-w nicht mehr.
? Wegen OT wird nur die Beitragsfolge eliminiert.
Bei permanenten OT ala Troll wird das w-w-w team den User im Rahmen ihre Möglichkeiten ausschließen.
Oder soll ich beweisen, was man aufgrund der vorliegenden
Infos gar nicht beurteilen kann?
Nein. Mir, evtl. Carsten auch, würds reichen daß du durch Links zeigst daß es stimmt was du behauptestet, man hat eine Mietwohnung, hat da Rotweinflecken im teppich und der Vermieter darf beim Auszug deshalb keine Schwierigkeiten machen.
Wie schon angedeutet, ist das an sich eine Frage die in’s Rechtsbrett gehört.
Der Verrmieter lässt grundsätzlich alle „wichtigen“ Sachen vor
einer Neuvermietung austauschen. Dazu gehört neben der
Toilettenbrille auch jeder Teppich als usus.
Das entspricht nicht meinen Erfahrungen.
Gruß
Reinhard