Guten Tag,
der Sichtschutzzaun meines Nachbars steht auf seinem Grundstück, direkt an der Grenze zu meinem.
Die Rückseite des Zaunes (auf die ich draufschaue) ist sehr unschön.
Frage: Kann ich meinen Nachbarn auffordern sie zu Streichen oder habe ich da keine Chance wenn er das nicht möchte?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Gruß Peter
Frage: Kann ich meinen Nachbarn auffordern sie zu Streichen
oder habe ich da keine Chance wenn er das nicht möchte?
Hallo Peter,
ich weiß ja nicht, wie es mit euerem nachbarschaftlichen Verhältnis ausschaut, aber egal wie das ist, mit einer „Aufforderung“ verbesserst du das ganz sicher nicht! Wie wäre es mit bitten? Oder selbst was dagegen zu tun und vielleicht was schnell wachsendes davor planzen? Bei einem Bier läßt sich nach meiner Erfahrung sowas eigentlich relativ einfach klären!
Ob du, vom Nachbarschaftsverhältnis mal abgesehen, rein rechtlich was tun kannst, weiß ich nicht; dazu müsstest du schon im Rechtebrett unter Wahrung der dort geforderten Form nachfragen (Problem in allgemeiner Fragestellung schildern).
Gruß, Robi
der Sichtschutzzaun meines Nachbars steht auf seinem
Grundstück, direkt an der Grenze zu meinem.
Die Rückseite des Zaunes (auf die ich draufschaue) ist sehr
unschön.
Frage: Kann ich meinen Nachbarn auffordern sie zu Streichen
oder habe ich da keine Chance wenn er das nicht möchte?
Hallo Peter,
wurde ja schon sehr korrekt geantwortet. Grad in D geschehen bei Nachbarschaftsverhältnissen dolle Albträume.
Vorschlag, schildere dem Nachbarn sachlich was dich stört und BITTE ihn darum deine Zaunseite streichen zu dürfen.
Wenn es auf diese Art nicht geht steht dir der Rechtsweg offen, aber selbst Antworten im Rechtsbrett helfen dir nicht weiter.
Je nach Bundesland, Richter kannste da gewinnen und dort verlieren bei gleicher Sachlage.
Nur mal so, war in der Presse als Beispiel, hier in Frankfurt ein Mietshaus, nebendran wurde riesig gebaut, so 2-3 Jahre, zwei Mieter klagten auf Mietminderung vor Gericht, einer durfte 25% einbehalten der Andere durfte die Miete nicht kürzen.
Grund, sie wohnten zwar im gleichen haus, hatten aber andere Richter weil die sich die Fälle nach Nachnamen der Kläger aufteilen/einteilen.
Gruß
Reinhard
Hallo,
selbstverständlich habe ich ihn schon einmal höflich darauf angesprochen, aber den Zaun zu streichen kommt für ihn nicht in Frage.
Vielleicht werde ich ihn mal fragen ob ich streichen darf.
Vielen Dank.
Gruß Peter
Hallo Peter,
kannst du auf deiner Grundstückseite nicht auch einen schönen Zaun stellen, mit der schönen Seite in deine Richtung?
Zeige dem Nachbarn doch einfach deinen „Ausblick“ vielleicht hat er ein einsehen und läßt dich pinseln?
LG
Cash