hallo,
würde gerne in ca 2 jahren bauen und möchte wissen, wie groß man bauen darf (qm). gibt es da irgend welche vorschriften? würde nämlich gerne ein bungalow bauen und bin bei meiner berechnung auf 215qm gekommen(außen maße des hauses) ist das zu groß? bzw darf man so groß bauen? schon mal vielen dank an die die antworten!!
Du darfst so groß bauen wie Du willst, wenn Du das passende Kleingeld und Grundstück hast. Für jedes Grundstück gelten bestimmte Vorgaben die sich z.B. aus dem Bebauungsplan ergeben. Es müssen Grenzabstände eingehalten werden, nicht die gesamte Fläche ist oft Bauland, …
würde gerne in ca 2 jahren bauen und möchte wissen, wie groß
man bauen darf (qm).
so groß wie es Bebauungsplan bzw. Grundstück und Geldbeutel hergeben.
Da Baurecht (meist) Kommunalrecht ist, kann man Dir von heir aus keinerlei Auskünfte geben.
Wende Dich also vertrauensvoll ans Bauamt.
Einige Rahmenbedingungen hat Wiz ja schon genannt; das Grundstück sollte also auch eine ausreichende Größe haben.
die größe des Hauses ist abhängig von den Faktoren, die bereits Wiz un Gandalf geschrieben haben. Bebauungsplan wenn vorhanden steht eine Grund und eine Geschossflächenzahl drin. Das ist meist ein Faktor im Wohngebiet von 0,3-0,4 des Gundstückes. Weiter gibt es meist ein Baufenster in dieses das Objekt geplant werden darf. Weiter stehen da Firstrichtung, Dachart, First bzw. Traufhöhe drin also alle Angaben die man so zum Planen braucht.
Da ich aber Ihrer Anzeige entnehmen kann, das Sie keine Ahnung vom Planen haben, müssen Sie sich sowieso an einen Planvorlage-Berechtigten wenden (Architekt, Ingenieur, Maurermeister ect.)
Meist werden die Vorhaben aber durch die Geldbörse bestimmt!
Hallo,
juristisch korrekt nach Bebauungsplan wie beschrieben.
Grob vorab mal so etwa wie die Nachbarhaeuser, so dass sie in Reih und Glied stehen.
Ausserdem gibt es feste Grenzabstaende von 3 Meter seitlich, oft einheitlich 6 oder 8 Meter entfernt von der Garage. Ist fuer jedes Baugebiet und Grundstueck anders. Das Bauamt der Gemeinde sollte Auskunft geben, in einem Gespraech unverbindlich, und schriftlich verbindlich bei einer Bauvoranfrage.
Gruss Helmut