Fluchttreppe aus Gemeindesaal

Hallo,
wir wollen eine „Feuertreppe“ vom Gemeindesaal imI.OG nach unten in den Garten einbauen.
Meine Frage: Wie breit muss der tatsächliche
Durchgangsbreite der Tür sein? Reichen 80cm aus?
Wo kann man das ggf, nachlesen?
Danke
Manfred

Hallo,

solche Sachen sollte man unbedingt mit der örtlichen Baubehörde absprechen!

Zum Schluß macht ihr irgendwas und dann kommt eine Feuerbeschau und dürft dann die ganze Sache neu machen!

Bitte beim örtlichen Bauamt nachfragen, die helfen euch gerne weiter!

grüße
miamei

Hi Manfred,
Miamei hat absolut recht. Ich möchte nur eins ergänzen:

Du musst alle BEteiligten ins Boot holen. Je nachdem wo Du bist hat das Landratsamt oder das Gewerbeaufsichtsamt und das zuständige „Brandschutzorgan“ (Feuerwehr oder Brandschutzdirektion) da was zu husten.

Beider Statements solltest Du irgendwie schriftlich haben.

Bei einer Veranstaltung die ich seit einigen Jahren betreue gibt ein und das selbe Landratsamt für exakt das gleiche, identisch bestuhlte Zelt jedes Jahr komplett andere Vorgaben wie, wo und wieviele Notausgänge es will.

Gruß
Nick H

Moin,

Wo kann man das ggf, nachlesen?

explizit für Deinen Fall nirgends.
Da spielen diverse Behörden, die zudem z.T. nach Landesrecht aggieren, Versicherer und die Feuerwehr hinein.

Mein Rat wäre, den Brandschutzbeauftragten für vorbeugenden Brandschutz Deiner Gemeinde ins Boot zu holen und mit dem die Sache zu verhackstücken.
Der hat Ahnung von der Gesetzeslage und Verbindliches sagen.

Gandalf

Hallo Manfred,

ich muss mich den Kollegen zum Teil anschließen. Natürlich solltest Du in jedem Fall entscheidungsträger deiner Gemeine mit ins Boot holen. Aber wie in Deutschland üblich ist alles geregelt. Für euren Bau gilt die Versammlungsstättenverordnung deines Bundeslandes. Du kanst Dir sicher denken, das es 16 verschiedene Fassungen gibt. Hier Auszugsweise etwas was in Bayern gilt:

Allgemeine Anforderungen
(1) Gänge im Versammlungsraum, Ausgänge zu den Fluren, Flure, Treppen und andere Ausgänge
(Rettungswege) müssen in solcher Anzahl und Breite vorhanden und so verteilt sein, daß Besucher,
Mitwirkende und Betriebsangehörige auf kürzestem Weg leicht und gefahrlos ins Freie auf Verkehrsflächen gelangen können.
(2) 1 Die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muß mindestens 1 m je 150 darauf angewiesene Personen betragen. 2 Gänge in Versammlungsräumen mit fester Bestuhlung müssen mindestens 90 cm, Flure mindestens 2 m, alle übrigen Rettungswege mindestens 1,1 m breit sein. 3 § 23 Abs. 8 bleibt unberührt. 4 Bei Logen mit nicht mehr als 20 Plätzen genügen Türen von 75 cm lichter Breite.
(3) 1 Liegen mehrere Benutzungsarten vor, sind die Rettungswege nach der größtmöglichen Besucherzahl zu berechnen. 2 Soweit keine Sitzplätze angeordnet werden, sind auf 1 m2 Grundfläche zwei Personen zu rechnen.
(4) Haben mehrere in verschiedenen Geschossen gelegene Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege, so ist bei deren Berechnung die Besucherzahl des größten Raums ganz, die der übrigen Räume nur zur Hälfte zugrundezulegen.
(5) Verkaufsstände, Wandtische, Wandsitze, Bordbretter und ähnliche feste Einrichtungen dürfen die notwendige Mindestbreite von Rettungswegen nicht einengen.

Und hier kanst Du Dir die Verordnung für dein Bundesland runterladen.

http://www.veranstaltungstechniker.de/Versammlungsst…

PS
Sollten mit deiner Baubehörde absprachen getroffen werden, die nicht der Versammlungsstättenverordnung entsprechen, lass Dir alles schriftlich geben.

Ich hab mich einmal auf eine mündliche Zusicherung verlassen und hab 2 Jahre später nach einem Wechsel des zuständigen Baureferenten Fluchtwege umbauen müssen, weil diese (man(n) Staune)nicht gem. Versammlungsstättenverordnung ausgelegt waren.

Ich hoffe ich hab Dich nicht zu sehr verwirrt, aber Flucht und Rettungswege sowie Türen in solchen sind auch unter Fachleuten ein heißes Eisen.

Gruß
Brandy

Hallo Bandy,
herzlichen Dank für die ausführliche Antwort
Manfred

Moin,

theoretisch hast Du natürlich recht,
ABER
Mit diesem Satz hast Du die Situation schön beschrieben.

Ich hoffe ich hab Dich nicht zu sehr verwirrt, aber Flucht und
Rettungswege sowie Türen in solchen sind auch unter Fachleuten
ein heißes Eisen.

Je nach Meinung des jeweiligen Beamten für den Vorbeugenden Brandschutz kann die Sache auch schon mal (deutlich) abweichend aussehen.
Es sollte auf jeden Fall möglichst frühzeitig mit diesen Menschen gesprochen werden und wie Du sehr richtig bemerkt hast alles! schriftlich fixiert und gegengezeichnet werden.

Gandalf