Sichtschutzwand Reihenhaus: Holz oder Stein? / LBO

Hallo,
ich hab ein paar grundlegende Fragen zum Thema Zaun und Sichtschutzwand bei Reihenhäusern:
1.) Bei uns ist es in der LBO (Niedersachsen) so geregelt, dass man jeweils an der rechten Seite des Grundstücks einen Zaun setzen muss, wenn der Nachbar es verlangt. Gilt das auch für eine Sichtschutzwand? Falls ja, muss die dann die volle Tiefe der Terrasse abdecken?
2.) Ich selber bin in der Auswahlphase der Sichtschutzwand. Da gibt´s ja die dollsten Sachen von 30DM für ein Billigelement bis 300DM-Elemente, die absolut „dicht“ sind bis zur Möglichkeit einer Sichtschutzmauer aus Stein. Eine absolut dichte Lösung würde ich bevorzugen, da die Nachbarn viele Kinder haben und ich auch einen gewissen Schallschutz haben möchte. Wer hat Erfahrungen diesbezüglich und kann mir sagen, wie gut Holz-Sichtschutzelemente (absolut dicht mit 2cm dicken Nut-/Federlatten) in dieser Hinsicht sind oder sollte ich lieber gleich eine Steinwand bauen?
3.) Ich würde auf diese Art dann die volle Tiefe meiner Terrasse komplett „dicht“ machen (so etwa 4 bis 4,3 Meter Länge). Gibt´s dabei evtl. baurechtl. Probleme, wenn ich die maximale Höhe von 1,8m einhalte?
4.) Auf was muss ich bei Holzsichtschutzwänden bezüglich der Holzqualität bzw. Imprägnierung / Haltbarkeit achten? Wer hat Tips zur langlebigen Befestigung, damit die nicht schon nach dem ersten Sturm aussehen wie der schiefe Turm von Pisa?
5.) Wer kann mir Tips geben für eine Sichtschutzwand aus Stein (Gründung, welcher Stein, Abdichtung), und Optik? (sie sollte dann nicht einfach nur eine „Rohsteinwand“ sein…)
Vielen Dank.
MfG
Werner

Hallo,
ich hab ein paar grundlegende Fragen zum Thema Zaun und
Sichtschutzwand bei Reihenhäusern:
1.) Bei uns ist es in der LBO (Niedersachsen) so geregelt,
dass man jeweils an der rechten Seite des Grundstücks einen
Zaun setzen muss, wenn der Nachbar es verlangt. Gilt das auch
für eine Sichtschutzwand? Falls ja, muss die dann die volle
Tiefe der Terrasse abdecken?

Diese Frage stellt am Besten dem lokal zuständigen Bauamt. Die sind nämlich die Ersten, die mit Bußgeldern daherkommen. Da kannst dann auch alle anderen Fragen loswerden. Es sind nämlich auch noch lokale Besonderheiten zu beachten, insb. des Geschmacks des Bauamtsleiters. Da schreibe ich keinen Witz, sondern das íst Realität. Im Zivilrecht spöttelt man: Jeder Richter hat so seine eigene ZPO (Zivilprozeßordnung), da wird geduldet oder verboten, was nach Recht und Gesetz nicht vorgesehen ist…