Ich moechte in meiner Wohnung, in die ich erst kuerzlich eingezogen bin, in zwei Zimmern den Teppich durch Laminat selber ersetzen. Unter dem Teppich befindet sich auch noch eine Schicht Linoleum, die ich wohl liegen lassen werde.
Faellt sowas schon unter bauliche Veraenderung? Muss ich den Vermieter informieren?
IANAL, aber m.E. solltest Du unbedingt die Genehmigung des Vermieters einholen (und zwar in schriftlicher Form). Sonst kann Dir passieren, daß Du beim Ausziehen dazu verdonnert wirst, wieder Teppichboden zu verlegen.
die Frage ist, ob der Teppich bereits in der Wohnung lag, als du sie angemietet hast. Wenn ja, mußt du von dem Vermieter das Einverständnis einholen. Wenn der Teppich nicht zum Bestand der Wohnung gehörte, sondern von dir verlegt wurde oder du ihn von dem Vormieter übernommen hast, dann kannst du ihn getrost durch Laminat austauschen.
Laminat-Böden gelten heute wie ein Teppichbodenbelag, da das Laminat (eventuell mit einer Dämmschicht und Anti-Rutsch-Matte) nur auf den Boden gelegt word und in der Regel nicht fest mit dem Boden verbunden wird. Es kann also genau wie ein Teppich wieder entfernt werden.
Zur Not kannst du den Laminatboden über den bisherigen Teppich legen. Das brauchst du dem Vermieter noch nicht einmal mitzuteilen.