Parkettbodenprobleme!

Hallo was ist da zu tun?Ich hatte vor gut einem Jahr eine Überschwemmung in der Wohnung durch übergelaufenes Badewasser.Daraufhin hat sich der Parkettboden zu einem Bogen gewölbt.Um das wieder herunterzubrigen sägte der „Fachmann“ ,zwischen den Würfelparketten ,hinein und durchtrennte somit das untere Holzgerüst auf dem die Parketten liegen.Nach einigen Tagen war der Boden wieder eben,einige Brettchen ausgetauscht und frisch versiegelt.-Ich dachte das wars.Im laufe der Zeit sind aber zwischen den Würfeln Zwischenräume entstanden,einige Brettchen haben sich gelößt und
der Boden gibt auch stellenweise beim Gehen nach.Ist ja eigentlich logo wenn die Unterleisten teilweise durchsägt wurden,auf denen sie aufliegen.Die Kosten deckte die Haushaltsversicherung.Was kann man da aber „JETZT“ tun?Die Versicherung wird nicht nocheinmal zahlen,der Bodenverleger sicher auch nicht weil doch nach der langen Zeit keine Garantie auf seine Arbeit besteht.Ich denke das hätte anders gemacht gehört,wie weiß ich nicht.Bitte um Rat Gruß Cypsy

hi cypsy,
denke mal die ritzen kommen auch daher, dass das holz jetzt einfach trocken ist. hatte mal ein aquariumsmalheur bei dielenboden in einer mietwohnung und damals wurde der ganze boden entfernt (haftpflichtversicherung hat gezahlt) und neu verlegt.

aber was ich dir eigentlich sagen wollte: das mit der gewährleistung. erkundige dich mal im brett ‚recht‘, denn ich bin mir nicht so sicher, ob die schon vorbei ist! da gibt es die VOB (verdingungsordnung für bauleistungen). weiss jetzt nicht, ob parkett da dabei ist und was für solche fälle drin steht, weiss ich auch nicht. ich würde nur noch nicht so schnell aufgeben!! im zweifelsfall: verbraucherzentrale anrufen (kostet leider inzwischen aber kann sich lohnen) und dich genau erkundigen! die arbeit war nicht fachgerecht meiner meinung nach.

viele grüsse, muschel … die dir jetzt nur ein paar stichworte hinwerfen konnte

Hallo Muschel,
die VOB auf Privatpersonen anzuwenden ist problematisch.
Baufirmen dürfen das nicht! Ob das Privatpersonen gegenüber
Baufirmen dürfen, fragt da mal einen Anwalt.
Ansonsten gelten bei Baumängeln lt. BGB 5 Jahre Gewährleistung.
Handelt es sich um versteckte Mängel (Leisten unter dem
Parkett), dann verlängert sich die Gewährleistung automatisch
auf 30 Jahre!!!
Die Regelungen nach BGB sind übrigens für Privatpersonen meist
günstiger, zumindest bei der Gewährleistung, die ist nach VOB
nur 2 Jahre.

Gruß Tilo

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hi thilo,
danke dir… hab im beruf mit randbereichen der VOB zu tun, aber das ist ja was anderes und im bedarfsfall les ich immer nach, weil ich mir das nie merken kann *lach* bzw. schalte unsere rechtsabteilung ein.
aber jedenfalls ist jetzt für cypsy (hoffentlich hab ich dich richtig geschrieben) klar: sie hat noch gewährleistung!
viele grüsse, muschel

-DANKE ist immeer gut etwas vorweg zu wissen,werde morgen mit der Verlegerfirma sprechen und sehen was die dazu sagen.Grüße Cypsy

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