Antwort von
nach 7 Tagen
hilfreich
Re^2: Funkscanner
Hi Mathias,
ein Bekannter wurde kürzlich mit einem
solchen Teil von der Polizei erwischt.
Sein Anwalt sagt klipp und klar: Besitzen
darf man das Teil, aber benutzen nicht.
Gruß, Ratte
Toll,wenn selbst die "Rechtsverdreher" nicht mal die genaue rechtliche Lage kennen. Der Besitz UND der Betrieb sind bereits seit 1992 wieder erlaubt,allerdings mit der Einschränkung,daß alle nichtöffentlichen Aussendungen (BOS, schnurlose Telefone)vertraulich zu behandeln sind.Außerdem muß der Empfang sofort wieder eingestellt werden,wenn so eine Frequenz zufällig "aufgeschnappt" wird.
Wenn dein Bekannter natürlich auf frischer Tat geschnappt wird,hat er Pech gehabt.
Marco