Funkscanner

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Feb 2000

Ich habe gelesen, dass man BOS-Funkfrequenzen u.ä. nicht privat
abhören darf. Ein Bekannter sagte mir jedoch, dass man diese zwar
abhören darf, jedoch diese Informationen nicht weitergeben darf.
Was stimmt nun?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Funkscanner

    Du darfst sie nicht abhören und falls Du zufällig & unabsichtlich auf eine dieser Frequenzen gerätst, bist Du gehalten
    a) die Frequenz zu wechseln und
    b) Stillschweigen über das Gehörte zu wahren.

    Vgl. Fernmeldeanlagengesetz (frag' mich nicht nach dem genauen Paragraphen)
    Gruß Andi. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Funkscanner

    Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG § 86 und § 95) ist es verboten.
    bei www.siebel-verlag.de findest Du alles über Funk und Scanner

    Gruß

    Wolfgang

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Funkscanner

    Hi Mathias,

    ein Bekannter wurde kürzlich mit einem solchen Teil von der Polizei erwischt. Sein Anwalt sagt klipp und klar: Besitzen darf man das Teil, aber benutzen nicht.

    Gruß, Ratte [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
      Re^2: Funkscanner


      Hi Mathias,

      ein Bekannter wurde kürzlich mit einem
      solchen Teil von der Polizei erwischt.
      Sein Anwalt sagt klipp und klar: Besitzen
      darf man das Teil, aber benutzen nicht.

      Gruß, Ratte
      Toll,wenn selbst die "Rechtsverdreher" nicht mal die genaue rechtliche Lage kennen. Der Besitz UND der Betrieb sind bereits seit 1992 wieder erlaubt,allerdings mit der Einschränkung,daß alle nichtöffentlichen Aussendungen (BOS, schnurlose Telefone)vertraulich zu behandeln sind.Außerdem muß der Empfang sofort wieder eingestellt werden,wenn so eine Frequenz zufällig "aufgeschnappt" wird.
      Wenn dein Bekannter natürlich auf frischer Tat geschnappt wird,hat er Pech gehabt.

      Marco

      • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
        Re^3: Funkscanner

        Wenn dein Bekannter natürlich auf
        frischer Tat geschnappt wird,hat er Pech
        gehabt.
        Dazu ist noch zu sagen, daß Vorsatz unterstellt werden kann, wenn BOS-Frequenzen im Gerät gespeichert sind.

        Gruß Andi.

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