Episode 2: quo vadis FSK

Hallo Leute,

habt ihr einen Tipp für mich, wie man einem heulenden Neunjährigen erklärt, dass er in die Fortsetzung seines Lieblingsfilms, auf die er sich jetzt ein Jahr lang gefreut hat, NICHT reindarf, weil er noch zu jung ist?

Was soll diese FSK 12 Freigabe? Auch in Episode 1 wurde gekämpft und gestorben.

Gruß
Stefan
(dem der kleine Jedi-Fan unendlich leid tut!)

Hallo,
Du erklärst es ihm am besten, in dem du ihm sagst was er vom Gesetz her darf und was nicht.

Ende

Erklär mir doch mal, warum ich wegen so nem 9 Jährigen z.B. nicht alle Sachen im Film zu sehen bekommen die eigentlich drin sein sollten, wenn der Film geschnitten würde damit er rein darf.

Danke
Bert

Hi,

Du erklärst es ihm am besten, in dem du ihm sagst was er vom
Gesetz her darf und was nicht.

Ah ja! Darf ich ihn Dir vorbei bringen? Ich bin sicher, solch logischen Argumenten wird er sich nicht verschliessen können! :wink:

Erklär mir doch mal, warum ich wegen so nem 9 Jährigen z.B.
nicht alle Sachen im Film zu sehen bekommen die eigentlich
drin sein sollten, wenn der Film geschnitten würde damit er
rein darf.

Diese Argumentation würde ich normalerweise zu 100% unterschreiben - aber nicht, wenn der erste Teil der Trilogie ab 6 Jahre freigegeben ist. Wird der dritte Teil dann ab 18 sein?

Man kann es übrigens auch nicht auf den Film schieben: In Amerika sind beide Teile gleich (nämlich PG) gerated - nur unsere FSK hat mal wieder den gesunden Menschenverstand zu den Akten gelegt! *ärger*

Bei der alten Trilogie war es wenigstens eine 12-6-12 FSK - da konnte es keine solchen Tragödien geben…

Gruß
Stefan

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Episode 2: quo vadis --> Einfach rein
Hallo

Wenn es DU für richtig hälst, dass Dein Sohn diesen film sehen darf, dann geh doch einfach mit ihm ins Kino. Bei uns in der Schweiz (ist das in Deutschland anders?) tut sich das (junge) personal nicht schwer was altersbeschränkungen betrifft… schon gar nicht wenn daddy mitgeht.

gruss Giuseppe *derin2stundenbeidiesemschönenwetterinskinogeht*

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Geht nicht
Hi,

Wenn es DU für richtig hälst, dass Dein Sohn diesen film sehen
darf, dann geh doch einfach mit ihm ins Kino. Bei uns in der
Schweiz (ist das in Deutschland anders?) tut sich das (junge)
personal nicht schwer was altersbeschränkungen betrifft…
schon gar nicht wenn daddy mitgeht.

Das ist bei uns anders. Wenn das Kind das nötige Alter nicht hat, kann Vater, Mutter, Familienklan, Lehrer und Pfarrer als Begleitung kommen - man fliegt raus.

Gruß
Stefan

Hi
ja das kann ich nur bestätigen. Was mir aufgefallen ist, das man größere Schwierigkeiten hat in Filme zu kommen, in die man nicht darf als vor Erfurt. Kann ja Zufall sein, aber früher bin ich schon mal in nen 18er Film gekommen, bei Blade 2 haben die jetzt Ausweiskontrolle gemacht. Hab das auch bei meinem Bruder erlebt, der kam früher auch schon mal in nen 12er Film (der ist 10) wenn wer dabei war (auch ich) und heute machen die ein riesen Theater.

freak

Hi!

Wie wollen die denn das Alter eines Kindes überprüfen?! Gehen die dann nur nach dem Äußeren, wenn quasi das Kind deren Meinung nach nicht alt genug erscheint, darf’s nicht rein?

Christian

Hi Christian,

Wie wollen die denn das Alter eines Kindes überprüfen?!

Schon mal was von einem Kinderausweis gehört ???

Grüße

Bernd

Nachweis
Hallo Christian,

ich habe das schon mehrfach erlebt, dass der Besucher die Beweislast trägt, d.h. er muss entweder durch den von Bernd erwähnten Kinderausweis oder (halt Dich fest!) durch eine Kopie der Geburtsurkunde nachweisen, dass er so alt ist wie er behauptet.

Habe selber schon erlebt, wie eine Familie mit Kind nicht in LotR reingelassen wurde, weil sie nicht nachweisen konnten, wie alt das Kind war. Gab’ einen mords Terz, aber auch der Geschäfsleiter des Kinos blieb hart.

Gruß
Stefan

Kinderausweis
Hi Bernd!

Schon mal was von einem Kinderausweis gehört ???

Von einem Kinderausweis noch nicht. Ist das sowas wie ein Schülerausweis? Wenn nicht, wer stellt sowas aus?

Christian

Hi Christian
Sowas stellt im normalfall das Einwohnermeldeamt aus (bzw die Stelle, die auch Pässe ausgibt)
benötigt wird die einverständnisserklärung aller erzerihungsberechtigten, die Geburtsurkunde ab 10 J 2 passbilder und ein paar Euro… (6 Euro oder so)
Das ist dann sowas wie ein Reisepassersatz.

Gruß
Mike
Damit solltest Du dann ausreichend für deinen kinospass versorgt sein

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Christian
Sowas stellt im normalfall das Einwohnermeldeamt aus (bzw die
Stelle, die auch Pässe ausgibt)
benötigt wird die einverständnisserklärung aller
erzerihungsberechtigten, die Geburtsurkunde ab 10 J 2
passbilder und ein paar Euro… (6 Euro oder so)
Das ist dann sowas wie ein Reisepassersatz.

Und ist gültig bis zum 16. Lebensjahr :smile: Ich werde nie vergessen wie ich mit meinen Eltern mit 15 nach New York geflogen bin und der dortige Grenzbeamte sich meinen völlig zerfledderten Kinderausweis mit dem uralten Bild angeschaut und dann ganz ungläubig gefragt hat „Sind Sie das auf dem Photo ?“ *gg*. Aber dann hat er gelacht und seinen Stempel reingehauen :smile:

Schönes Wochenende noch

Bernd

Hallo Leidensgenosse,
ich stehe vor dem gleichen Problem. In unserem regulierten Staat wird eben den Eltern vorgeschrieben, was gut für die Kinder ist und was nicht (ok, bei einigen Eltern scheint das nötig zu sein).
Mein Sohn bekommt sofort leuchtende Augen und ein nur mit operativen Mitteln zu entfernendes Grinsen im Gesicht, sobald für Episode 2 Werbung im Radio oder Fernsehen läuft. Aber auch er darf nicht rein. Erstaunlicherweise interessieren sich die FSK´ler keinen Deut dafür, das in bester Vorabend-Fernsehzeit in der Werbepause des Kinderprogramms ein Trailer für den Horror-Schocker abends um elf gezeigt wird. Bleibt mir also nur, auf die DVD zu warten, obwohl mir mein Kleiner auch unheimlich leid tut.
Gruss Sebastian (möge die Macht mit Deinem Sohn sein)

habt ihr einen Tipp für mich, wie man einem heulenden

Neunjährigen erklärt, dass er in die Fortsetzung seines
Lieblingsfilms, auf die er sich jetzt ein Jahr lang gefreut
hat, NICHT reindarf, weil er noch zu jung ist?

Komisch is das bei euch- in Österreich reicht tatsächlich nur eine erwachsene Begleitperson und ein Kind darf im Prinzip in einem gewöhnlichen Kino in jeden Film.
Kleiner Tipp am Rande-falls mehrere Kinos in deiner Nähe sind probiers einfach überall aus- meiner Erfahrung nach gibts immer Leute die mit sich reden lassen bzw. Vorschriften nicht gar so ernst nehmen…

Hallo Stefan

Diese Argumentation würde ich normalerweise zu 100%
unterschreiben - aber nicht, wenn der erste Teil der Trilogie
ab 6 Jahre freigegeben ist. Wird der dritte Teil dann ab 18
sein?

– Das Ärgerliche ist aber nicht, daß Episode II ab 12 Jahre ist, sondern, daß der erste ab 6 Jahre war. StarWarsII ab 6 Jahre freizugeben wäre imho unverantwortlich! Meines Erachtens haben Eltern einen Knall, die mit einem 6jährigen in einen StarWarsFilm gehen. (Zudem ist die Intensität der Bilderflut im Kino noch weitaus größer als zuhause auf Video.)

Man kann es übrigens auch nicht auf den Film schieben: In
Amerika sind beide Teile gleich (nämlich PG) gerated - nur
unsere FSK hat mal wieder den gesunden Menschenverstand zu den
Akten gelegt! *ärger*

– Ganz im Gegenteil, sie scheint ihn zumindest kurzfristig wiedergefunden zu haben… Willst Du mir erzählen, die Amerikaner hätten „gesunden Menschenverstand“ bewiesen, wenn ein 2jähriger mit seinen Eltern sich (nicht nur) den Film anschauen darf?

Die Misere ist ja nicht neu. Leider ist eines der Hauptprobleme die Struktur der Freigabemöglichkeiten. Allerdings ist die Bewertungsstelle hier weitesgehend unschuldig, da von dort schon seit Jahren eine Gesetzesüberarbeitung (z.B. ab 3-6-9-12-15-18) gefordert wird. Die Politik setzt das aber nicht um. Somit bleibt es bei diesem völlig hirnverbrannten 0-6-12-16-18 Modus. Und natülich müssen es die Eltern (und die Kinoangestellten:smile:) ausbaden. Wenn man aber erlebt, wie Eltern Ihre 12jährigen Kinder in „Resident Evil“ schleppen wollen, finde ich das deutsche Modell noch das Bessere der schlechten Möglichkeiten.

Gruß,
LeoLo

Hallo Stefan,

habe in einem Kino an der Kasse gearbeitet und kann dazu folgendes sagen: Ein „Multiplex“, das zu einer großen Kette gehört (Cinemaxx, Cinestar, Cindeom etc.) wird Euch nicht reinlassen. Wir hatte superstrenge Anweisung und haben auch Ausweiskontrollen gemacht. Und das auch vor 4 Jahren - in Blade hat bei mir niemand Tickets bekommen, der nicht sein Alter nachweisen konnte!

Ihr könnt Euch natürlich doof stellen, ein Erwachsener besorgt im Vorverkauf die Tickets und ihr versucht es einfach. Wenn viel los ist und das Kind einigermaßen groß ist, mag es klappen. Aber ein Aufregen, wenn nicht, nutzt nix.

Die großen Kinos wollen wirklich nach Gesetz handeln, lieber verkaufen sie 1 Ticket weniger… und viele Eltern waren auch froh drum!

In einem unabhängigen kleineren Kino stehen Eure Chancen deutlich besser!

Wendy

Hi Michael!

Sowas stellt im normalfall das Einwohnermeldeamt aus (bzw die
Stelle, die auch Pässe ausgibt)
benötigt wird die einverständnisserklärung aller
erzerihungsberechtigten, die Geburtsurkunde ab 10 J 2
passbilder und ein paar Euro… (6 Euro oder so)
Das ist dann sowas wie ein Reisepassersatz.

Alles klar, danke!

Damit solltest Du dann ausreichend für deinen kinospass
versorgt sein

Na ja, mich betrifft es noch nicht, bzw. nicht mehr :wink:

Christian

Kann mir mal bitte jemnad den genauen gesetzestrext zeigen/sagen in welchem buch das( kürzel) steht?
ich war mir nämlich ziemlich sicher das man in begleitung des ERZIEHUNGSberechtigten (und das ist nicht der Staat - es sei den das Sorgerecht wird aberkannt) in jeden Film darf…

klar das man trotzdem keinen 12 jährigen in Blade 2 schleppen sollte…

Kann mir mal bitte jemnad den genauen gesetzestrext
zeigen/sagen in welchem buch das( kürzel) steht?
ich war mir nämlich ziemlich sicher das man in begleitung des
ERZIEHUNGSberechtigten (und das ist nicht der Staat - es sei
den das Sorgerecht wird aberkannt) in jeden Film darf…

Hallo.

Der Erzeihungsberechtigte ermöglicht nur den verlängerten Aufenthalt. Aber hier der Text:

Jugendschutzgesetz:
JÖSchG § 6

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind. Kindern unter sechs Jahren darf die Anwesenheit nur gestattet werden, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet sind.

(2) Filme, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, dürfen nicht zur Vorführung vor ihnen freigegeben werden.

(3) Die oberste Landesbehörde kennzeichnet die Filme mit1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,2. „Freigegeben ab sechs Jahren“,3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“,4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,5. „Nicht freigegeben unter achtzehn Jahren“.
Kommt in Betracht, daß ein nach Satz 1 Nr. 5 gekennzeichneter Film den Tatbestand des § 130 Abs. 2, des § 131 oder des § 184 des Strafgesetzbuches erfüllt, ist dies der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen.

(4) Im Rahmen der Absätze 1 und 3 Satz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nur gestattet werden

  1. Kindern, wenn die Vorführung bis 20 Uhr,2. Jugendlichen unter sechzehn Jahren, wenn die Vorführung bis 22 Uhr,3. Jugendlichen über sechzehn Jahre, wenn die Vorführung bis 24 Uhrbeendet ist.
    (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.

(7) Auf Filme, die von der obersten Landesbehörde nach Absatz 3 Satz 1 gekennzeichnet worden sind, finden die §§ 1 und 11 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften keine Anwendung.

Gruß,
LeoLo

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naja, dir bleibt ja noch die illegale Methode mit dem Internet. Sieht aber nicht so schön aus.