Antwort von
nach 16 Stunden
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Re^2: GEZ
Hallo zusammen,
... und dann mußt du beweisen,
daß du keine geräte hast
Das hätten die gerne so, aber die Beweislast liegt bei der GEZ
d.h. du mußt sie
in deine wohnung lassen.
Nein, muß man nicht. Die versuchen einem, das einzureden oder kommen einfach ungefragt rein. Wenn man sie dann auffordert, SOFORT die Wohnung zu verlassen und sie tun das nicht, ist das Hausfriedensbruch und damit strafbar.
Wir hatten mal aus Versehen zwei TVs angemeldet (warum, das ist eine zu lange Geschichte) und haben dann eins abgemeldet (wir hatten nur eins, außerdem ist ein Zweitgerät sowieso gebührenfrei). Wenige Tage später stand ein GEZ-Mann vor der Tür und wollte wissen, was aus dem zweiten Gerät geworden sei und wieviel Familien in dem Haus wohnen usw.
Er hat mir den (wahren) Grund für die Abmeldung nicht geglaubt und wollte in's Haus. Ich habe ihn aus reinem Gnatz nicht reingelassen (obwohl ich ja gar nichts zu verbergen hatte, mir hat nur seine unverschämte Art gestunken). Wo denn das verbliebene Gerät stehe? Im Ergeschoss, aha. Dann hat er erzählt, man habe mit dem Meßwagen gepeilt und festgestellt, daß im 1. Stock ein Gerät gelaufen sei. "Wann?" "Im Juli." "Da waren wir im Urlaub." "Ja, die Geräte stahlen noch mehrere Monate nach, auch wenn sie ausgeschaltet sind." Das ist so ein HORRENDER SCHWACHSINN, unglaublich, aber die probieren das immer wieder. Als ich ihn einen Moment lang alleingelassen habe, um irgendwas zu fragen, hat er versucht, TROTZ EINDEUTIGEN VERBOTS das Haus zu betreten, das hat allerdings unsere Doggenhündin zu verhindern gewußt.
und wenn du
einen fernseher bzw. radio hast ohne
anmeldung mußt du beweisen wann du die
gekauft hast. ansonsten gehen die davon
aus, daß du seit dem einzug in die
wohnung auch die geräte hast
Das läuft wirklich so, wenn man sie erstmal reingelassen hat.
Ich hatte ein Autoradio in einem beruflich genutzen Auto, für das sollte ich auch seit dem Kauf des Radios nachzahlen. Da habe ich ihm gesagt, ich hätte es erst gestern eingebaut, und da die "Bereithaltung des Gerätes zum Empfang" zählt und ein nicht eingebautes Autoradio nicht genutzt werden kann, mußte ich auch nichts nachzahlen.
Btw: Ich bin nicht für's Scharzhören und -sehen, aber die GEZ-Typen sind mir in den meisten Fällen einfach zu dreist.
Grüße
Sebastian