am besten natürlich kostenlos. meine idee ist für solch einen film nachträglich filmmusik zu schreiben. wie sieht es bei so alten schinken mit dem urheberrecht aus?
wenn man sowas semikomerziell nutzt und z.B. bei einem liveauftritt im hintergrund laufen lässt…
sollte mir jemand soetwas zur verfügung stellen können gibt´s als belohnung natürlich das fertige stück kostenlos.
die musik wird weniger die altbekannte klavierbegleitung sondern eher etwas heftiger mit viel schlagzeug und bass im rhytmus…
meine idee ist für solch einen
film nachträglich filmmusik zu schreiben. wie sieht es bei so
alten schinken mit dem urheberrecht aus?
Für den Privatgebrauch ohne Probleme, da keine öffentliche Vorführung. Sobald das Teil aber publik gemacht wird und der Schinken nicht älter ich glaub als 70 Jahre oder so ist kanns Probleme geben.
wenn man sowas semikomerziell nutzt und z.B. bei einem
liveauftritt im hintergrund laufen lässt…
Da sollte man dann spätewstens das Werk vom Anwalt und/oder Gema prüfen bzw. anmelden.
Urheberrechte erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des
Urhebers , bei mehreren Beteiligten Urhebern nach dem Tod des
Letztverstorbenen.
Argl, ich hatte es irgendwie so im Gespür, das etwas fehlt Asche auf mein Haupt!
Naja, also ist halt duie Chance hier immer noch hoch, das der urheber da ist und eben Rechte geltend machen kann…
Naja, also ist halt duie Chance hier immer noch hoch, das der
urheber da ist und eben Rechte geltend machen kann…
nein, nicht „immer noch hoch“, sondern eher „noch höher“ …
Theoretisch wäre es ja schließlich möglich, dass jemand 1920 Stummfilme gedreht hat (mit 20) und erst - sagen wir - erst 1970 im Alter von 70 Jahren gestorben ist. Dann würde die Frist erst im Jahre 2040 enden.