Fernsehgebühren

Hallo!
Muss man, wenn man Kabelgebühren schon zahlt, auch noch extra Fernsehgebühren (ARD/ZDF etc.) zahlen???
Wer weiss Bescheid?
Danke für die Hilfe

Ja, mußt Du. So bescheuert das auch ist…
Selbst, wenn Du NIEMALS ARD/ZDF siehst!
Beim Gedanken an die Gebühren wird es mir schon wieder ganz schlecht.
Grüße Sylvia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja muß man.
Das sind die öffentlich- rechtlichen,

die anderen sind ja privat und finanzieren sich durch Werbung (und du zahlst nur den Anschluß).

Die GEZ Gebühr muss man sogar für’s Autoradio zahlen. Ich pers. kenne niemanden der das macht, aber egal. Is’ halt Gesetz! :frowning: Und wenn de Radio im Büro hörst kommt noch die GEMA dazu die da wohl die Rechte der Musiker schützen wollen (obwohl ohne Zuhörer Musiker NICHTS wären).

hm

Jana

Die GEZ Gebühr muss man sogar für’s
Autoradio zahlen.

Ist in der normalen Hausradiogebühr schon drin, falls GEZgebührenzahler und Wagenhalter identische Personen sind.
Wenn nicht, dann muß es extra angemeldet werden.

Die GEZ Gebühr muss man sogar für’s
Autoradio zahlen.

Ist in der normalen Hausradiogebühr schon
drin, falls GEZgebührenzahler und
Wagenhalter identische Personen sind.

… und das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird.

Wenn nicht, dann muß es extra angemeldet
werden.

Hallo Sylvia,
die GEZ-Gebühren sind doch geradezu niedrig im Verhältnis zu den Angeboten in den öffentlich-rechtlichen Radio- u. Fernsehprogrammen: Es werden noch so unterschiedliche Sparten bedient. Die Privaten schauen nur nach der Quote, können sich deshalb nur um die Masse kümmern. Von Qualitätsprogramm muß dabei nicht unbedingt die Rede sein. Und denke nicht, daß es die privaten Programme umsonst gibt, Werbung muß auch bezahlt werden. Rat mal von wem …

Gerold

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meine Reise hat sich um einen Tag verschoben, deshalb schnell meine Antwort.

  1. Rundfunkgebühren sind zu leisten, wenn
    a) Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit gehalten werden, unabhängig ob und wie genutzt wird. Steht das einzige Gerät zuhause im Originalkarton im Schrank, hält man ein Gerät zum Empfang bereit, muss es anmelden und - sofern keine Rundfunkgebührenbefreiung beantragt und gewährt wird - dafür die gesetzlich beschlossenen Gebühren zahlen.
    b) Wenn man eigenes Einkommen hat. Auch z.B. als Sozialhilfeempfänger - es sei denn man hat einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung gestellt und gewährt bekommen. Solange ein Sozialhilfeempfänger keinen Antrag auf Befreiung gestellt hat (gilt immer ab Folgemonat der Bereithaltung)ist er gebührenpflichtig.
    c) Hat ein Rundfunkteilnehmer(das ist man, wenn man Rundfunkgeräte angemeldet hat!!) ein Fernsehgerät angemeldet, sind in der Gebühr auch sämtliche privat genutzten Radiogeräte enthalten. Auch das Radio im Auto. Natürlich nur im eigenen KFZ. Ist jemand anderes Haltes des Fahrzeuges, zählt das Radio zum „Bestand“ des Halters.
    Richtig ist, dass jedes Rundfunkempfangsgerät im gewerblichen (freiberuflichen, auch wenn nur teilweise gewerblich genutzt) gesondert anzumelden ist und dafür ebenfalls und unabhängig von privaten Anmeldungen Gebühren anfallen.
    d) So zählt z.B. ein normaler Videorecorder (auch wenn man kein weiteres Radio oder einen Fernsehgerät hat) als Fernsehgerät und ist als solches anmelde- u. gebührenpflichtig (weil dort ein Rundfunk/Fernsehempfangsteil enthalten ist). Das gilt im privaten Bereich, wie auch im gewerblichen.
    Stehen z.B. in einer Firma 2 Videorecorder und ein Fernseher, sind 3 Fernsehgeräte anzumelden und dafür Gebühren zu zahlen. In diesem Fall zählen 3 Radiogeräte in der Firma gebührenmäßig nicht, da in der Anmeldung eines Fernsehgerätes jeweils eine Radiogebühr enthalten ist…

und so gibt es eine Menge Variationen, die allesamt gesetzlich geregelt und gültig sind, egal wie man das empfindet.

  1. Kabelgebühren zahlt man „freiwillig“, indem man die im Eigentum der Deutschen Post AG stehenden Kabelleitungen nutzt bzw. sich dort als „Verbraucher“ anmeldet.
    Das hat ebenso wenig mit der gesetzlichen Rundfunkgebühr zutun, wie die Anmeldung bei Premiere etc.
    Gruß
    Rainer H. Engelhardt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]