TV-Serien Kopierschutz?

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Nov 2004

Hallo,
ich hab eine Frage bezüglich 'aufnehmen und weitergeben' von TV-Serien, die schon abgesetzt wurden, bzw nicht mehr laufen....
Da gibts doch keine Gesetze oder? Oder verstoss ich gegen irgendwelche Regeln, wenn ich z. B. im Internet Tv-Folgen runterlade, die nicht mehr im Fernsehen laufen?
mfg
Paul

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 0 hilfreich
    Ja, denn sie könnten ja wieder laufen. owT.


  2. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: TV-Serien Kopierschutz?

    Hallo, ich hab eine Frage bezüglich 'aufnehmen und weitergeben' von
    TV-Serien, die schon abgesetzt wurden, bzw nicht mehr
    laufen....
    auch hier gilt: Eine Kopie an gute Freunde weiterzugeben ist nicht der Rede wert, man darf sie aber nicht der breiten Masse zugänglich machen bzw. ist die Filesharing - Quelle in dem Moment als illegal anzusehen, weil eben der breiten Masse angeboten wird. Da gibts doch keine Gesetze oder?
    Doch, auch hier greift das Urheberrecht.

    LG Timi

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: TV-Serien Kopierschutz?

      Hallo, ich hab eine Frage bezüglich 'aufnehmen und weitergeben' von
      TV-Serien, die schon abgesetzt wurden, bzw nicht mehr
      laufen....
      auch hier gilt: Eine Kopie an gute Freunde weiterzugeben ist
      nicht der Rede wert, man darf sie aber nicht der breiten Masse
      zugänglich machen bzw. ist die Filesharing - Quelle in dem
      Moment als illegal anzusehen, weil eben der breiten Masse
      angeboten wird.
      Zusatz: Du mußt die Kassette/DVD/CD schenken. Es sind dabei keinerlei
      wie auch immer gearteten Unkostenbeiträge erlaubt.
      Leider habe ich die Quelle dazu nicht mehr gefunden.
      Gruß
      Gerald

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Hmm... (und ein bissele 'off topic')

      Hi! auch hier gilt: Eine Kopie an gute Freunde weiterzugeben ist
      nicht der Rede wert,
      Da habe ich in Bezug auf SENDUNGSMITSCHNITTE allerdings schon andere Statements gelesen: Mitschnitte dürfen nur SELBST angefertigt werden, alles andere sei "Raubkopie". Noch beklopter: einen Film aus der Videothek, welcher nicht kopiergeschützt ist (und auch sonst keine außerordentliche Beschränkung zum Kopieren vorliegt) darf für PRIVATE Zwecke kopiert werden. Diese Kopie, darf nicht weitrergegeben werden, auch soll angeblich ein schauen mit Freunden verboten sein...

      Das SAU Dumme daran: Auf meiner Recherche zum Thema das neue Urhebergesetz, bin ich auf die dollsten Rechtslagen gestoßen. Das Perverse dabei ist, dass verschiedene renomiert und erfahrene Anwaltskanzleien teilweise unterschiedliche Auffassungen vertreten. Es fehlen Urteile (zum Glück? Irgendwie JA und irgendwie NEIN!).

      Das Urhebergesetzt, speziell das Neue ist ein Zeichen wie Politiker durch zur Schau getragene Inkompetenz unser Leben komplizierter machen... ist aber ein völlig anderes Thema!


      Liebe Grüße @ all

      Florian

      PS Bitte keine Urhebergesetz-Diskussion daraus machen!!!!!

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re: Hmm... (und ein bissele 'off topic')

        Hallo auch hier gilt: Eine Kopie an gute Freunde weiterzugeben ist
        nicht der Rede wert,
        Da habe ich in Bezug auf SENDUNGSMITSCHNITTE allerdings schon
        andere Statements gelesen: Mitschnitte dürfen nur SELBST
        angefertigt werden, alles andere sei "Raubkopie". Noch
        Ja, aber meiner Meinung nach sind viele dieser Kommentare (auch von Webseiten von Anwälten/Kanzeleien) unfug. Es ist im Moment echt schwer, wem man glauben soll, solange bestimmte Sonderfälle nicht vor einem Gericht waren (und teilweise selbst dann nicht), kann man nur raten...
        Trotzdem, im Gesetztestext steht explizit, das man jemanden damit beauftragen darf, seine "Privatkopie" zu erstellen, sofern das ganze unentgeldlich und nicht geschäftsmässig geschieht. beklopter: einen Film aus der Videothek, welcher nicht
        kopiergeschützt ist (und auch sonst keine außerordentliche
        Beschränkung zum Kopieren vorliegt) darf für PRIVATE Zwecke
        kopiert werden. Diese Kopie, darf nicht weitrergegeben werden,
        auch soll angeblich ein schauen mit Freunden verboten sein...
        Das ist echt ein schweres Thema, den hier spielen ja nicht nur Urheberschaft, sondern auch der Leihvertrag mit der Videothek rein. Theoretisch könnte da drin sthen, das du den Film nur nackt auf einer vielbefahrenen Strasse anschauen darfst :)
        Ob die Kopie weitergegeben werden darf? Meiner Ansicht nach nein, aber man darf davon wiederum eine Kopie erstellen. Sobald die Kopie/Aufnahme, die ich erstellt habe legal (was natürlich manchmal fraglich ist) ist, unterliegt sie den üblichen Rechten. Das SAU Dumme daran: Auf meiner Recherche zum Thema das neue
        Urhebergesetz, bin ich auf die dollsten Rechtslagen gestoßen.
        Das Perverse dabei ist, dass verschiedene renomiert und
        erfahrene Anwaltskanzleien teilweise unterschiedliche
        Auffassungen vertreten. Es fehlen Urteile (zum Glück?
        Irgendwie JA und irgendwie NEIN!).
        Volle Zustimmung, private Lieblingsfrage: Ist eine Analogkopie einer kopiergeschützten CD erlaubt oder nicht? (Umgehung des Kopierschutzes) Diverse bekannte und oft zitierte Recht-Webseiten sehen das völlig konträr... PS Bitte keine Urhebergesetz-Diskussion daraus machen!!!!!
        Ich hoffe ich hab die Kurve noch mal gekriegt :)

        Gruß, DW.

  3. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: TV-Serien Kopierschutz?

    Moin Da gibts doch keine Gesetze oder?
    Doch, jede Menge. Oder verstoss ich gegen
    irgendwelche Regeln, wenn ich z. B. im Internet Tv-Folgen
    runterlade, die nicht mehr im Fernsehen laufen?
    Ja, gegen das Urherberecht. Das wär dann eine Raubkopie.

    Willkommen in der schönen neuen Welt, in der Gesetze mit Geld gekauft werden können.

    cu

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: TV-Serien Kopierschutz?

    Hallo Paul!

    Laut Urhebergesetz sind nur Privatkopien erlaubt.
    Verteilen/Downloaden über Filesharingprogramme/Internet fällt aber nicht darunter.

    Zitat:
    Der Mitschnitt von Radio- und Fernsehsendungen ist grundsätzlich erlaubt. Im Gegenzug ist gemäß § 54 Urhebergesetz eine Abgabepflicht für Audio- und Videokassetten vorgesehen, über die Lizenzgebühren an die Urheber abgeführt werden.

    Eine Weitergabe von Radiosendungen und Filmen über das Internet, insbesondere über Filesharing-Programme ist jedoch nicht erlaubt. Zulässig wäre dies nur, wenn es sich um eine Privatkopie gemäß § 53 Urhebergesetz handeln würde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Mitschnitt zum privaten Gebrauch vervielfältigt wird. Eine Vervielfältigung liegt auch beim Anbieten eines Mitschnitts über eine Filesharing-System vor. Da die Nutzer, die den Mitschnitt herunterladen nicht bekannt sind, ist weder das Anbieten noch der Download derartiger Mitschnitte erlaubt.
    ...
    Aufgrund internationaler urheberrechtlicher Abkommen kommt es hierbei in der Regel nicht darauf an, ob es sich um inländische oder ausländische Fernsehmitschnitte oder Filme handelt.


    Quelle:
    http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fern...

    Gruß
    Beowolf

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Frage dazu

      Hallo,

      was ist denn, wenn ich einen Film aus dem Fernsehen aufgenommen habe, dieser aber Aufgrund von VHS so langsam vor die Hunde geht. Ich koennte mir ja dann diese VHS auf CD brennen.

      Koennte ich auch von einem Freund eine CD (DVD) dieses Films (auch ein Mitschnitt) ausleihen und kopieren. Der Einfachheit halber?

      Wenn ja: koennte dieser "Freund" nicht auch ein "fluechtig Bekannter" im Internet sein?


      Ciao! Bjoern

      PS: habe sowas schonmal mit einer Audio-CD gemacht. Meine Original-CD war auf einer Party kaputt gegangen. Habe mir dann selbige von einem Bekannten ausgeliehen und mir gebrannt. Die Gebuehren fuer die Musik darauf hatte ich ja schon bezahlt!

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