Wer hilft mir bei Otto Waalkes?

Hallo Leute,
Seit langer Zeit bastle ich schon an einem Stück von Otto Waalkes herum, aber ich kriegs einfach nicht mehr zusammen! Einige Passagen daraus gingen jedenfalls so:

„Angeklagter - ihnen wird zur Last gelegt,
sie hätten an den Mast gesägt.“

„ich hab mich mit dem Quast gepflegt“,

„das tut doch überhaupt nichts zur Sache!“
„Doch! da hat sich`s im Morast geregt
und wie der Mast aufs Pflaster schlägt,
da hat er wohl den Gast erlegt“

„wenn einer einen Gast erlegt,
weil der sein Geld zum Pastor trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
dann wird die Tat mit Knast belegt“

zum Schluß da wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt,
wem dieser Spruch nicht paßt der trägt
die Kosten des Verfahrens
gezeichnet Richter Adam,
das hohe Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück!

Wer kann mir helfen dieses köstliche Stück zu vervollständigen?
Wäre toll, danke
Kerstin

Richter Ahrens und der Fall des angesägten Mastes
Richter: Angeklagter. Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hätten an dem Mast gesägt.
Angeklagter: Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.
R: Und dabei hat Sie’s fast geschrägt?
A: Jawohl, als ich den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hadt bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt, und der hat dann den Mast zerlegt.
R: Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere Angaben gemacht. Ich zitiere sie wörtlich:
Ich habe diesen Gast zersägt,
weil er sich auf den Quast gelegt,
dabei hat sich ein Ast bewegt,
vielleicht durch meine Hast erregt.
Doch wer gefälschten Zaster prägt
und Schuh’ aus Alabaster trägt,
wer alle diese Laster pflegt,
verdient, daß ihn der Mast erschlägt.
Das haben Sie doch in der Vernehmung gesagt.
Herr`Zeuge, können Sie diesen Hergang bestätigen?
Zeuge: Nein, das war ganz anders. Das war so:
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
R: Das tut nun doch gar nichts zur Sache!
Z: Oh doch!
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
Denn wer schon einmal Bast zersägt,
weiß, daß das keine Hast verträgt.
R: Aber das spielt doch überhaupt keine Rolle!
Z: Doch.
Und da hat sich’s im Morast geregt,
und das hat wohl den Mast bewegt.
Und wie der Mast aufs Pflaster schlägt,
da hat er wohl den Gast erregt.
R: Jetzt bin ich aber fast erregt.
Womit wird denn nun das belegt?
Verteidiger: Aber Herr Richter, wenn ich als Verteidiger
mal was dazu sagen darf:
Der Mann ist ein Phantast, der pflegt,
sobald er sich zur Rast gelegt,
zu schrei’n, daß ihn der Mast erschlägt.
Aber zurück zu meinem Mandanten:
Was wird ihm denn zur Last gelegt?
Wenn man in sich das Laster trägt,
und sich der Wunsch ach Zaster regt,
kommt’s vor, daß man den Gast erschlägt,
und ihn dann auf das Pflaster legt.
R: Das genügt, die Beweisaufnahme ist geschlossen.
Im Namen des Volkes:
Wenn einer einen Gast zersägt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird die Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwägt,
´daß er sein Geld zum Paster trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
wird ihm das nicht zur Last gelegt.
Stattdessen wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt.
Wem dieser Spruch nicht paßt, der trägt
die Kosten des Verfahrens.
gezechnet: Richter Ahrens.

Das Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück.
Das Urteil lautet: Freibier!

Spitze! Vielen Dank! (ohne Text) :smile:
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