Hallo!
Gestern kam ein Bericht im Fernsehen über die Verfilmung des Kannibalen von Rotenburg. Rotenburg (an der Fulda) liegt hier gleich um die Ecke und schreibt sich ohne „h“, während der Film Ro h tenburg heißt. Weiß jemand warum man das gemacht hat?
Gruß
Michael
Hallo,
Gestern kam ein Bericht im Fernsehen über die Verfilmung des
Kannibalen von Rotenburg. Rotenburg (an der Fulda) liegt hier
gleich um die Ecke und schreibt sich ohne „h“, während der
Film Ro h tenburg heißt. Weiß jemand warum man das
gemacht hat?
damit die Vorführung des Filmes in Deutschland nicht verboten wird. Hat aber nix genutzt:
Kannibalen-Film darf nicht in Deutschland gezeigt werden
Kassel - Der Kannibalen-Film „Rohtenburg” darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in Kassel entschieden. Die Persönlichkeitsrechte des realen „Kannibalen von Rotenburg” wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit. Obwohl der Kannibale Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse.
Freitag, 03. März 2006, 9:30 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
Gruß,
Christian
Hallo,
Rotenburg (an der Fulda) liegt hier
gleich um die Ecke und schreibt sich ohne „h“, während der
Film Ro h tenburg heißt. Weiß jemand warum man das
gemacht hat?
Ob es sich wohl um ein feinsinniges Wortspiel mit dem Adjektiv „roh“ handelt? Ein echter Schenkelklopfer …
Gruß,
Myriam
Danke für die Antworten o.w.T.
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Kannibalen-Film darf nicht in Deutschland gezeigt werden
Kassel - Der Kannibalen-Film „Rohtenburg” darf nicht in den
deutschen Kinos gezeigt werden. Das hat das Oberlandesgericht
Frankfurt in Kassel entschieden. Die Persönlichkeitsrechte des
realen „Kannibalen von Rotenburg” wögen schwerer als die
Kunst- und Filmfreiheit. Obwohl der Kannibale Armin Meiwes mit
seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse
hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum
Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse.
Ja nee, is klar, die Menschenrechte des Kannibalen wurden verletzt!!
Ja nee, is klar, die Menschenrechte des Kannibalen wurden
verletzt!!
Mit anderen Worten: Die Kannibalen-Rechte. Die Rechte des Kannibalen. Also nicht die Rechte im Sinne von Muhammed Ali oder Max Schmeling, sondern schon die Grundrechte für Kannibalen. Die sind ja wohl im Kannibalen-Grundgesetz verankert und schriftlich niedergelegt, oder?
Das kann man natürlich ins lächerliche ziehen, aber Tatsache ist, daß in Deutschland jeder den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte durchsetzen kann bzw. den gleichen Schutz genießt wie jeder andere, auch wenn er in der Bevölkerung nicht so gut gelitten ist.
Gruß,
Christian
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