GEZ-Gebühr für Internet Computer

Hallo,

wie Ihr vermutlich schon mitbekommen habt, plant die GEZ am 2007 für „Internet-Computer“ Fernsehgebühren zu verlangen. Den meisten wird das vermutlich egal sein, weil sie sowieso schon einen Fernseher im Haus haben. Bei mir ist das nicht so, und ich habe ein paar Fragen:

  • Gibt es irgendwo eine genauere Definition, was die GEZ unter einem „Internet Computer“ versteht? Würden darunter auch Thin Clients fallen, die man nur zum Surfen verwendet, und die gar nicht videotauglich sind?

  • Hat die GEZ überhaupt die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, wer einen Internet-Anschluss hat und wer nicht? Die müssten ja dan mit den jeweiligen Providern zusammenarbeiten und von diesen die Kundendaten abfragen.

  • Ist dieses Vorhaben schon beschlossen, oder ist es noch offen, ob die Gebührenpflicht für PCs tatsächlich kommt?

Über ein paar Hinweise oder nützliche Links im Web würde ich mich freuen!

Viele Grüße
Andreas

Auch hallo.

  • Gibt es irgendwo eine genauere Definition, was die GEZ unter
    einem „Internet Computer“ versteht? Würden darunter auch Thin
    Clients fallen, die man nur zum Surfen verwendet, und die gar
    nicht videotauglich sind?

[email protected] hilft weiter: suche nach ‚gez 2007‘ führt u.a. zu folgendem -> http://strafprozess.blogspot.com/2006/02/gez-greift-… , http://www.juraaa.de/2006/01/10/gez-immer-am-puls-de…

  • Hat die GEZ überhaupt die Möglichkeit, in Erfahrung zu
    bringen, wer einen Internet-Anschluss hat und wer nicht? Die
    müssten ja dan mit den jeweiligen Providern zusammenarbeiten
    und von diesen die Kundendaten abfragen.

Falsch: neuere Geräte sind grundsätzlich empfangsbereit. Steht ja auch in den Suchergebnissen…

Über ein paar Hinweise oder nützliche Links im Web würde ich
mich freuen!

Ansonsten wäre da noch heise.de zu nennen.

HTH
mfg M.L.

[email protected]

Tja ja, das Klammeräffchen. Aus dem @ ein a machen hilft weiter :wink:

mfg M.L.

Hi oder einfach aus dem Link:

Bei den modernen Handys wiegelt die GEZ ab: In „Spiegel-online“ betont ein Sprecher, nur wer keinen Fernseher angemeldet habe, werde für sein modernes Handy oder seinen Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen müssen. Allerdings müssen Gewerbetreibende damit rechnen, für ein geschäftlich genutztes Handy nochmals zu zahlen.