GEZ bei Monitor + SAT-Receiver?

Hallo!

Ich ziehe demnächst in eine eigene Wohnung. Jetzt ist es so, dass ich bisher kaum fernsehe.
Daher möchte ich mir auch die GEZ-Gebühren für den Fernseher sparen und nur den Radio anmelden.
Da ich aber DVD´s anschauen möchte, habe ich mir überlegt, statt eines Fernsehers einen Monitor ohne Empfangsteil dafür zu verwenden.
Soweit, alles rechtlich in Ordnung, denk ich mal.

Mein Problem:

Radio-Empfang, für den ich auch ordnungsgemäß bezahlen möchte, läuft nur über SAT-Receiver.

Können die mir einen Strick draus drehen, mit der Behauptung, das wäre mein Empfänger für´s Fernsehen, auch, wenn es keine Leitung zwischen Receiver und Monitor ohne Tuner gibt? Theoretisch wäre es ja möglich…

Was muss ich daher beachten, dass ich nicht ungewollt in die Gebühren-Falle tappe?

Was sollte ich als Monitor verwenden - geht ein großer TFT-Monitor aus dem PC-Bereich oder gibts welche, die speziell für DVD-Wiedergabe ausgelegt sind?

Danke.

Soweit, alles rechtlich in Ordnung, denk ich mal.

Ja,ist es.

Können die mir einen Strick draus drehen, mit der Behauptung,
das wäre mein Empfänger für´s Fernsehen, auch, wenn es keine
Leitung zwischen Receiver und Monitor ohne Tuner gibt?

Ja…leider können sie das.Entscheidend ist,daß du mit dem Receiver Fernsehprogramme empfangen könntest…ob du sie mangels Anzeigemöglichkeit auch anschauen könntest,spielt für die GEZ keine Rolle. Gleiches gilt übrigens für Videorecorder,die mancheiner ohne TV noch irgendwo rumstehen hat…auch für den allein ist GEZ fällig,denn er hat i.d.R. einen empfangsfähigen Tuner. Bin mal gespannt,wie die GEZ in wenigen Jahren argumentiert,wenn wegen der kompletten Digitalisierung des TV-Empfangs ja Geräte mit analogem Tuner allein nicht mehr zu gebrauchen sind.

Marco

Hallo,

Bin mal gespannt,wie die GEZ in
wenigen Jahren argumentiert,wenn wegen der kompletten
Digitalisierung des TV-Empfangs ja Geräte mit analogem Tuner
allein nicht mehr zu gebrauchen sind.

Dann werden, wie jetzt auch schon, Gebühren auf „neuartige Rundfunkgeräte“ zum Rundfunk-Empfang erhoben, das sind z.B. internetfähige Computer und internetfähige Handys. Hier gilt natürlich auch wieder FÄHIG. Allein die Möglichkeit, TV- oder Radio-Feeds zu emfangen reicht aus, um das Abkassieren zu rechtfertigen.

http://www.pc-gebuehr.de/diegeraete.html

Gruß
Frank

Hallo!

Das heißt also es gibt keinen legalen Weg, sich einen Monitor hinzustellen, um DVD´s zu schauen, wenn man gleichzeitig einen SAT-Receiver fürs Radio hat.

Das finde ich richtig Sch…