Hallo,
Ich kenne mich damit gar nicht aus. D. h. ich sehe mir die
Sachen online an (und wenn derjenige dann offline geht war es
das dann?) oder lade ich da erst was runter?
du pufferst den Stream, lädst ihn also technisch gesehen runter. Man muss alles runterladen, was man in Internet sieht, so funktioniert nunmal das www.
Bei diesen Playern hast du nicht eine Quelle sondern Hunderte oder vielleicht gar Tausende - wie gesagt, ganz genau weiß ich es auch nicht. Wenn es keinen mehr gibt, der den Stream verteilt ist der Sender tatsächlich nicht mehr da, das kommt aber äußerst selten (=so gut wie nie) vor.
Und es ist auf jeden Fall eine rechtl. Grauzone, oder? Also
wenn ich Pech habe bekomme ich igrendwann Post von der
Staatsanwaltschaft mit einer happigen Geldstrafe weil ich mir
illegale Downloads ansehe, richtig?
Wenn du dir amerikanische Sender anschaust dürfte (Achtung! Nur meine Vermutung!) die deutsche Staatsanwaltschaft gar nicht zuständig sein, das müsste schon der amerikanische Sender verfolgen.
Die Player kommen aus China, das Signal kommt meist auch von dort. Allein deswegen ist eine Sanktion schon recht unwahrscheinlich. Ich nehme außerdem an, dass so ein Live-Stream „legaler“ ist als Seiten wie Stage6 und Todou, weil man dort die Videos wirklich runterläd und sich zu jeder Zeit ansehen kann, mit der temporären Datei des Livestreams kann man aber afaik nichts anfangen.
Schau dir nochmal C.J.s Link (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,540471,00…) genauer an. Dort heißt es zB auch:
_Aber erstellt ein Nutzer eine Kopie, wenn sein Rechner eine „Sendung“ puffert? Wohl kaum, zumal er nicht gewerblich handelt oder Kopien in Umlauf bringt - er nutzt sie noch nicht einmal und ist sich meist nicht bewusst, dass sie überhaupt existiert. Die temporäre Datei könnte man also als ein technisches Feature des sukzessiven Downloads sehen, nicht als bewusst für eine weitere Nutzung angelegte Kopie.
Selbst wenn: Unter all den Anzeigen gegen Nutzer von P2P-Börsen, erklärt der Anwalt Jörg Heidrich, Justiziar beim auf IT-Themen spezialisierten Verlag Heise, finde sich bisher keine gegen einen reinen Nutzer, der selbst nicht auch Kopien in Umlauf gebracht hätte. Heidrich: „Da ist mir keine einzige bekannt.“
Der Grund könne wohl darin liegen, dass es ganz und gar nicht so sei, dass der deutsche Gesetzestext den reinen Konsum unter Strafe stelle._
Wenn ich Zeit habe, warum
nicht mal um 6 Uhr was ansehen?
Dann empfehle ich dir Dienstags morgens um 5.30 Uhr „How I met your mother“ bzw., wenn du John Galecki magst auch „The Big Bang Theory“ eine halbe Stunde früher, beides auf CBS.
Gruß
Sue