Ich habe zwar einen Fernseher aber er wird nur für Video genutzt.
Gute Sendungen lasse ich mir von Bekannten und Verwandten aufzeichnen. In diesem Falle denke ich muß ich ja keine GEZ-Gebühren zahlen. Oder?
Und wie schaut es aus, wenn ich mir eine SAT-Schüssel aufhänge?
Muß man nun Gebüren abführen, auch wenn man nicht am Kabel hängt?
Dann noch eine letzte Frage. Kann man ORF per SAT-Schüssel empfangen?
Ich habe zwar einen Fernseher aber er wird nur für Video
genutzt.
Nur Videos ansehen, nur private Sender einschalten, nur den Ton an und Bild dunkel gedreht, das sind Ausreden, die Dich nicht vor den Forderungen der GEZ schützen.
Gute Sendungen lasse ich mir von Bekannten und Verwandten
aufzeichnen. In diesem Falle denke ich muß ich ja keine
GEZ-Gebühren zahlen. Oder?
Was Du mit Deinen Bekannten anstellst, ist Deine Privatsache. Geht jedenfalls die GEZ nichts an.
Und wie schaut es aus, wenn ich mir eine SAT-Schüssel
aufhänge?
Du kannst eine Zimmerantenne aufstellen, eine Antenne auf’s Dach bauen, eine Sat-Schüssel montieren oder nur einen Draht in die Luft hängen. Ganz egal, die GEZ ist immer dabei.
Die GEZ interessiert nur, ob Rundfunk- und/oder Fernsehempfänger zum Haushalt gehören. Prinzipiell könnten die Geräte sogar verpackt in der Ecke stehen. Damit verfügst Du über eine Empfangsmöglichkeit und bist gebührenpflichtig.
Meines Wissens sind Gebühren fällig, sobald man die technische
Möglichleit zum Empfang, also TV buw. Radiogerät hat.
Hats da nicht mal einen Fall in Bayern gegeben, wo jemand sein Geraet technisch so hat veraendern lassen, dass damit selektiv keine Oeffentlich Rechtlichen mehr empfangen werden konnten? Ich meine das ist vor Gericht gegangen und der musste trotzdem zahlen … obwohl er ja technisch die Moeglichkeit nicht hatte.
Wenn du eine SAT-Schüssel hast, musst du trotzdem GEZ-Gebühren zahlen.
Ich habe mal gehört, dass, wenn man das Empfangsteil aus dem TV ausbaut, so dass man ihn wirklich nur noch als Monitor benutzen kann, dass man dann keine Gebühren mehr zahlen muss, weil man das Gerät dann nicht mehr „zum Empfang bereithält“. Ob das stimmt, weiß ich allerdings nicht.
Und was ORF betrifft: Über Astra bekomme ich es zumindest nicht. Ich weiß aber nicht, ob das Wohnort abhängt. Oder ob man es über einen anderen Satelliten bekommt.
Meines Wissens sind Gebühren fällig, sobald man die technische
Möglichleit zum Empfang, also TV buw. Radiogerät hat.
Hats da nicht mal einen Fall in Bayern gegeben, wo jemand sein
Geraet technisch so hat veraendern lassen, dass damit selektiv
keine Oeffentlich Rechtlichen mehr empfangen werden konnten?
Ich meine das ist vor Gericht gegangen und der musste trotzdem
zahlen … obwohl er ja technisch die Moeglichkeit nicht
hatte.
Ja, meines Wissens nach aber erst in zweiter Instanz, das erste Gericht gab Ihm recht! Allerdings will die GEZ für Internet PC`s kassieren! Untenstehenden „Bericht“ habe ich direkt von der GEZ-Seite http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html… )
Der vierte Änderungsstaatsvertrag vom 16.7./31.8.1999 zum
Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a
die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist
grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum
Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch
erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare
Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer
Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese
Geräte bis zum 31. Dezember 2003 keine Gebühren erhoben
werden. […]
Ich finde das eine Frechheit!
Naja, freuen wir uns lieber über die Weihnachtszeit
Soweit ich weiß, ist das ganz richtig. In meiner ehemaligen Schule gab es in diversen Räumen auch Fernseher, bei denen das Dingen ausgebaut wurde. Mein Geschichtslehrer hat sich immer darüber aufgeregt, weil irgendeine sehr lehrreiche Sendung zur Zeit seines Unterrichts kam, er die aber immer auf Video aufnehmen musste.
Aber nur zu sagen, dass du das Gerät nur für Videos benutzt, wird dir nicht helfen.
Es kann mich doch niemand zwingen, den Typen von der GEZ
reinzulassen…
Beim ersten mal sicher nicht, aber beim zweiten mal hat der GEZ-Typ wahrscheinlich eine richterliche Verfügung, mit der er sich Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen kann.
???
…aber irgendwie müssen die das doch nachprüfen können. Wozu all die Drohungen und die Strafen, wenn die GEZler mit einem simplen „Ätsch hier kommt ihr nicht rein“ aufzuhalten sind?
Ich hatte in meiner ersten Wohnung kein TV-Gerät. Die GEZ-Typen standen drei (!!!) mal auf meiner Matte, und ich habe ihnen mit dem Kommentar „Ich lass doch nicht jeden x-beliebigen Menschen in meine Wohnung“ den Zutritt verwehrt (aus Prinzip - ich finde dieses ganze System nämlich zum kotzen!).
Bis auf die quartalsmäßigen Androhungen, was denn passieren könne, wenn… ist nix passiert. Und das Spiel zog sich über vier Jahre hin. Ich denke, wenn sie irgendeine Handhabe hätten, würden sie auch duchgreifen.
Gruß
Guido
P.S. Schon mitbekommen, dass die ihre Preise wuchermäßig erhöhen?
Beim ersten mal sicher nicht, aber beim zweiten mal hat der
GEZ-Typ wahrscheinlich eine richterliche Verfügung, mit der er
sich Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen kann.
Der GEZ-Typ ganz sicher nicht! Dazu benötigt er schon Beamte, die das Exekutivrecht haben (war das jetzt richtig?) Ich meine, er müsste dann schon mit der Polizei anrücken.
Das ist allerdings nur meine Meinung und nicht rechtlich begründet - aber ich MEINE, dass das so ist.