„Ist das Bearbeiten von Filmen eine Notwendigkeit oder
Zensur?“
Je nachdem kann es eine Notwendigkeit sein. Leider ist es in der Praxis aber eher Zensur oder Verstümmelung.
In letzter Zeit haben deutsche TV-Sender damit begonnen, speziell bei Filmen, die nach 22 Uhr anfangen, jeweils einen Hinweis ‚Dieser Film ist für Zuschauer unter 16 Jahren nicht geeignet‘ oder ähnlich zu bringen. Solch ein Hinweis ist durchaus angebracht.
Allerdings werden die dann folgenden Filme leider häufig in einer durch den Sender zusätzlich geschnittenen Fassung gezeigt. So fehlen bei ‚ROBOCOP‘ regelmässig rund 30 Minuten, was den Film derart verstümmelt, dass man an vielen Stellen der Handlung eigentlich nicht mehr richtig folgen kann. Der Film ist dann ungeniessbar.
Wenn es von einem Film keine Fassung ‚ab 16‘ gibt, sollte der Film entweder als ‚ab 18‘ klassifiziert werden oder aber nicht im TV ausgestrahlt werden.
Die TV-Anstalten sollten keine Filme selber schneiden dürfen. Es sollte ausschliesslich der Regisseur darüber entscheiden, was geschnitten wird und was nicht. Ansonsten wird das Kunstwerk richtiggehend zerstört, die eigentliche Intention des Regisseurs geht womöglich verloren.
Ein äusserst fragwürdiges Beispiel für die Schneide-Willkür der deutschen TV-Anstalten ist auch der Film ‚Jäger des verlorenen Schatzes‘. Dieser Film wurde mehrmals auf SAT.1, zuletzt auf Pro 7 im Hauptabendprogramm ausgestrahlt. Bei einer Ausstrahlung auf SAT.1 erlebte ich folgendes:
Ziemlich zu Beginn des Films gibt es einen Kampf um ein Amulett. Ein deutscher Gestapo-Mann verbrennt sich im Verlauf dieses Kampfes die Hand am durch ein Feuer erhitzten Amulett. Später im Film graben die Nazis in der Wüste auf der Suche nach der Bundeslade. Es gibt dann eine Szene, in der der o.g. Gestapo-Mann auftaucht und einen Hitlergruss macht. Dabei sieht man, dass sich die eine Seite des Amuletts in die Handfläche des Mannes eingebrannt hat. Diese Information ist für den Zuschauer sehr wichtig, um die Handlung zu verstehen. Denn es erklärt, warum die Nazis dort graben.
Das Problem war nun, dass diese Szene mit dem Hitlergruss in der ausgestrahlten Fassung nicht zu sehen war. Da frage ich mich heute noch, warum eigentlich. Denn obwohl dieser Gruss in Deutschland verboten ist, sieht man doch auch in anderen Filmen Hitlergrüsse. Etwa in dem Film ‚Das As der Asse‘ mit Jean-Paul Belmondo, der neulich an einem Samstag oder Sonntag Nachmittag auf Kabel 1 (AFAIR) ausgestrahlt wurde, waren diverse Hitlergrüsse zu sehen.
Und zudem hatte SAT.1 damals mit einem Trailer für die Indiana Jones-Trilogie geworben, der auch während des Tages zu sehen war. In diesem Trailer war jedoch dieser bewusste Hitlergruss zu sehen.
Auf meine Nachfrage, da der Film auch sonst furchtbar verstümmelt war, erklärte man mir, dass man um 20:15h die Fassung ‚ab 12‘ ausstrahlen müsse.
Wenn ein Film künstlich auf diese Altersgrenze zurechtgeschnitten wird, passieren leider viel zu oft solche unrühmlichen Ergebnisse. Der Film war auch insgesamt derart geschnitten, dass man ihn nicht wirklich geniessen konnte. Und die Schnitte waren oftmals derart fragwürdig gesetzt, dass man auf die Idee kam, dass da jemand im Schnittstudio sitzt und nach Lust und Laune oder mit einer Münze entscheidet, was geschnitten wird und was nicht.
CU
Peter