Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Policey'

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Dez 2003

Hallo,

ich suche Informationen über die "Polizei" im Spätmittelalter (14./15. Jh).

Ich habe zwar schon etwas über das Gerichtswesen und Justiz gefunden, bin jedoch
auf keine brauchbaren Informationen über die VERBRECHENSVERFOLGUNG, sprich
Exekutive, gestossen.
Wie wurde im Spätmittelalter die Verbrecherjagd gehandhabt? Zwar habe ich die
"Policey" entdeckt, jedoch nirgends finden können, was diese genau im
Spätmittelalter für Aufgaben, Rechte und Pflichten hatte?
Scheint mir fasst, als sei die "gute Policey" nur für Objektschutz und kleine
Delikte zuständig gewesen.
Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?

Und ausserdem: WER konnte WEM den Auftrag zum Aufspüren von Verbrechern (vorallem
von solchen, die eine s.g. "höhere Strafe" begingen) im Spätmittelalter erteilen?
Hat hier etwa ein Graf einen Ritter losgeschickt? Oder ein Bügermeister einen
Richter?

Bin da leicht ratlos und würde mich über jedes Feedback freuen.
Vielleicht hat jemand eine gute WebSite, eine Buchidee oder weiss selbst mehr.

Vielen Dank,
Derek

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Policey'

    Scheint mir fasst, als sei die "gute Policey" nur für
    Objektschutz und kleine
    Delikte zuständig gewesen.
    Da bist Du ziemlich auf dem Holzweg. "Gute Policey" ist ein frühneuzeitlicher Begriff (wobei natürlich die Grenze zwischen Spätmittelalter und Frühneuzeit ungenau und zum Großteil Definitionssache ist), der "Staatskunst" bedeutet. Er fasst in etwa das zusammen, was man heute unter Politik, Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Verwaltungsorganisation und noch einer Menge anderer Sachen versteht. Auch Rechtsprechung bzw. ihre Durchsetzung und Verbrechensverfolgung gehören in die "gute Policey", aber eben nur als ein Teilaspekt. Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?

    Und ausserdem: WER konnte WEM den Auftrag zum Aufspüren von
    Verbrechern (vorallem
    von solchen, die eine s.g. "höhere Strafe" begingen) im
    Spätmittelalter erteilen?
    Hat hier etwa ein Graf einen Ritter losgeschickt? Oder ein
    Bügermeister einen
    Richter?
    Mit dem Thema habe ich mich noch nicht näher befasst, aber ich gehe eigentlich davon aus, dass zunächst mal die "Judikative" im weiteren Sinne nicht nur für die Rechtsprechung, sondern auch für die Strafverfolgung zuständig war. Da es damals noch keine Gewaltenteilung gab und zahlreiche Instanzen Recht sprechen konnten, dürften dementsprechend auch die Verfolgungsorgane sehr unterschiedlich gewesen sein. Das Hegegericht einer bäuerlichen Genossenschaft wird also seine Waldboten, oder wie sie auch immer im Einzelfall hießen, losgeschickt haben. Ein Stadtrat hätte dementsprechend seine Büttel beauftragt, ein landsässiger Adliger seine Burgmannen, ein Fürst seine Ritter, ein Bischof oder Abt seinen Vogt. Und wenn das Reichskammergericht die Reichsexekution gegen einen reichsunmittelbaren Würdenträger ausgesprochen hätten, wäre ein Fürst oder Reichsritter damit beauftragt worden. Aber das sind wie gesagt nur Vermutungen.
    Eine Polizei im modernen Sinne hat sich jedenfalls erst in der Hochphase des Absolutismus, also großzügig gerechnet ab der Mitte des 18. Jahrhunderts entwickelt, als die Herrscher mit der "inneren Durchdringung" ihrer eigenen Territorien vorankamen. Allerdings gab es vereinzelt auch recht fortschrittliche Frühformen, so z. b. der regelrechte Geheimdienst Ludwigs XIV. Vielleicht hat jemand eine gute WebSite, eine Buchidee oder
    weiss selbst mehr.
    Ich habe gerade "Die frühe Neuzeit" aus der Beckschen Reihe zur Hand. Da gibt es einen Aufsatz von Volker Press, "Auf dem Weg zur Staatsmacht". Er beschreibt ganz gut den Konsolidierungsprozess der Territorien. Allerdings steht da eher weniger zu Deiner Ausgangsfrage zur Strafverfolgung drin.

    • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Police

      Hallo Volker, Scheint mir fasst, als sei die "gute Policey" nur für
      Objektschutz und kleine
      Da bist Du ziemlich auf dem Holzweg. "Gute Policey" ist ein
      Upps. Okay. Ich hatte im Zusammenhang mit "gute Policey" nur etwas
      über Wachmänner etc. gelesen. Deswegen der Irrtum. Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?
      Hat hier etwa ein Graf einen Ritter losgeschickt? Oder ein
      losgeschickt haben. Ein Stadtrat hätte dementsprechend seine
      Büttel beauftragt, ein landsässiger Adliger seine Burgmannen,
      [...] ein Fürst oder Reichsritter damit beauftragt worden. Aber das
      sind wie gesagt nur Vermutungen.
      Hm. Das scheint mir aber sehr einleuchtend. Ich dachte jedoch immer,
      der Büttel sei mehr sozusagen die "Streifenpolizei" und nicht gerade
      die Kripo... ;-)
      Der Büttel war ja nicht gerade angesehen, wenn ich das richtig
      verstanden habe. Was passierte denn, wenn die den Täter/Mörder nicht
      schnappen konnten? Hat der Stadtrat dann von ausserhalb oder bei
      anderen Hilfe geholt?
      Oder anders gefragt: Ist es vorstellbar, dass auch ein
      Arzt/Apotheker/Richter mit der Aufklärung eines Mordes in einer
      mittelalterlichen Stadt beauftragt wird - oder ist das Unfug? Eine Polizei im modernen Sinne hat sich jedenfalls erst in der
      Hochphase des Absolutismus, also großzügig gerechnet ab der
      Ah - okay. Und die Vorform der "Polizei-Behörde" gibts sozusagen
      nicht. Das war einfach der Büttel, den man losgeschickt hat. Die zogen
      aus und gaben dem Stadtrat ihr Wissen weiter und ggfs. den Täter. Hat
      man sich das in etwa so vorzustellen?


      Herzlichen Dank,
      liebe Grüße,
      Derek

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Police

        Hm. Das scheint mir aber sehr einleuchtend. Ich dachte jedoch
        immer,
        der Büttel sei mehr sozusagen die "Streifenpolizei" und nicht
        gerade
        die Kripo... ;-)
        Die Vorstellung von fest zugewiesenen Funktionen für die "Stadtbediensteten" ist imho zu modern für eine mittelalterliche Stadt. Büttel nahmen eine Menge Aufgaben war. Unter anderem als "Polizist", als Nachtwächter, Stadtwache, als "Verwaltungsbeamter"(z. B. beim Überwachen städtischer Bauprojekte, beim Bedienen der öffentlichen Waagen auf dem Markt).
        Natürlich kann man das nicht verallgemeinern. Es ist auch möglich, dass es in einer Stadt überhaupt niemanden mit der Amtsbezeichnung "Büttel" gab, dafür aber beispielsweise außdrücklich benannte Nachtwächter, Wachen, "Wiegemeister" usw. Aber die konnten dann durchaus auch für die Strafverfolgung eingesetzt werden, wenn es nötig wurde.
        Zudem wurden viele Aufgaben auch an die Bürgerschaft vergeben. In manchen Städten waren etwa die Zünfte zu Bau und Erhalt der Befestigungen verpflichtet. Da gab es dann beispielsweise einen Bäckerturm, einen Fleischerturm und ein Brauertor. Es ist durchaus möglich, dass auch die Zünfte zur Strafverfolgung herangezogen wurden. Der Büttel war ja nicht gerade angesehen, wenn ich das richtig
        verstanden habe. Was passierte denn, wenn die den Täter/Mörder
        nicht
        schnappen konnten? Hat der Stadtrat dann von ausserhalb oder
        bei
        anderen Hilfe geholt?
        Wer aus der Stadt floh, dürfte relativ sicher vor der städtischen Justiz gewesen sein. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Menschen im Mittelalter viel enger in ihr jeweiliges soziales Umfeld eingebunden waren, gerade in den Städten. Ich nehme deshalb an, dass die Hemmschwelle viel höher lag, aus der Stadt zu fliehen, selbst wenn man ein Verbrechen begangen hat. Nicht umsonst war die Verbannung eine wirksame Strafe. Deshalb kann man sich vorstellen, dass viele lieber eine Strafe abgebüst haben, um danach wieder in die städtische Gemeinschaft aufgenommen zu werden, als diese Gemeinschaft zu verlassen.
        Wie sicher man im "Ausland" war, hing wohl nicht zuletzt von dem Verhältnis der Obrigkeit am Aufenthaltsort zur Stadt ab. Ein Fürst, der hoffte, günstige Anleihen von der Stadt zu bekommen, dürfte einen geflohenen Kriminellen, der sich in seinem Territorium aufhielt, schnell wieder in die Stadt zurückbefördert haben. Ein Bischof, der in Fede mit der Stadt lag, hätte daran wohl eher wenig Interesse gehabt. Oder anders gefragt: Ist es vorstellbar, dass auch ein
        Arzt/Apotheker/Richter mit der Aufklärung eines Mordes in
        einer
        mittelalterlichen Stadt beauftragt wird - oder ist das Unfug?
        Einen "Auftrag" im engeren Sinne wird es wohl nicht gegeben haben. aber für einen guten Bürger der Stadt dürfte es selbstverständlich gewesen sein, bei der Aufklärung und Sühne eines Verbrechens zu helfen. Ah - okay. Und die Vorform der "Polizei-Behörde" gibts
        sozusagen
        nicht. Das war einfach der Büttel, den man losgeschickt hat.
        Die zogen
        aus und gaben dem Stadtrat ihr Wissen weiter und ggfs. den
        Täter. Hat
        man sich das in etwa so vorzustellen?
        Ich denke schon.

        Gruß,

        Volker

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: Befugnisse und Verbrecherjagd - Danke

          Hallo Bettina, hallo Volker,

          herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich
          werd mich jetzt erst mal mit Literatur zudecken und schlau lesen. Würd mich dann
          aber gerne wieder mit Fragen melden wollen. ;-))

          Auf jedenfall bin ich durch Euch ein paar Schritte weiter gekommen, was die
          Vorstellung zum Lehnwesen, zur Stadt, zum Büttel und auch zur
          Verbrechensverfolgung anbelangt.

          Also, so fare. Dank Euch,
          Derek

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Policey'

    Meister (welch wunderbarer Nick...),

    Deine Frage ist insodern nicht so simpel zu beantworten, als dass dies von Ort zu Ort sehr verschieden ist. Städte, Grafschaften etc. jeder kannte eine andere Organisation.
    Wenn Du also noch eingrenzen könntest zu welchem Land oder welcher Stadt Du Infos suchst, kann ich Dir vielleicht helfen. Ich habe zwar schon etwas über das Gerichtswesen und Justiz
    gefunden, bin jedoch
    auf keine brauchbaren Informationen über die
    VERBRECHENSVERFOLGUNG, sprich
    Exekutive, gestossen.
    Ich schreib jetzt hier einfach mal ein paar Grundmerkmale rein, die der Feudalorganisation entspringen. Was jetzt folgt war in etwa überall ähnlich, ob das dann allerdings für die genaue Zeit und den genauen Ort, den Du meinst zutrifft... dafür übernehm ich keine Gewähr.
    Im Feudalsystem bekommen die Adeligen (Grafen, Barone und Freiherren) vom obersten Herrscher (König, Bischof, je nach Gegend) ihr Lehen. Auf diesem Lehen leben Menschen, die ihrem Ackerbau, der Viehzucht etc. nachgehen. Mit dem Lehen wird ihnen auch Gerichtsbarkeit und Marktrecht (allerdings separat und immer wieder erneuert) ausgesprochen. Es gibt eine niedere (einfache) und höhere Gerichtsbarkeit. Ein Baron hat beispielsweise die niedere Gerichtsbarkeit, die es erlaubt kleinere Vergehen zu verhandeln (Nachbarkeitsstreitigkeiten, Diebstähle, Beleidigungen etc.). [Übersteigt ein Delikt seine Gerichtsbarkeit, muss er den Fall an seinen nächsthöheren Herrn abgeben, beim Baron also seinem Graf, von dem er ebenfalls sein Lehen hat... ich hab hier das englische Modell im Kopf, also nicht steinigen, wenn ihr was anderes kennt...]. Als Lehensherr setzt unser Baron also einen regelmässigen Gerichtstag fest... z.B. alle zwei Wochen am Freitag. An diesem Tag werden alle vorstellig, die ein Urteil in einer Sache haben wollen. Das ist der einfachste Fall. Unser kleiner Baron hat aber selbst einen Haushalt. Zu diesem Haushalt gehören entweder andere niedere Adelige, aber auch Stewarts oder Hauscarls (immer noch im englischen Bereich), die sind eigentlich die Exekutive, die Du suchst. Der Stewart ist auch für die Steuern zuständig und für alle aus dem Lehen die bei ihm vorsprechen. Aber wer hat die Morde etc. aufzuklären versucht?
    Also, nehmen wir einmal an, auf dem Lehen unseres kleinen Baron geschieht ein Mord. Müller A erschlägt im Rausch Bauer B. Dann wird das dem Hausvorsteher (dem Stewart gemeldet) und auch dem Baron. Den Müller zu fangen (falls er flieht, führt aber eigentlich zu einem indirekten Schuldeingeständnis) ist Aufgabe der Hauscarls (der eigentlichen Lehenspolizei). Haben sie ihn denn gefangen, werden sie ihn vor den eigentlichen Sheriff (jaja, von mir aus der von Nottingham) führen, der ist ebenfalls ein Adeliger, der die obere Gerichtsbarkeit verliehen bekommen hat. Dieser wird dann seines Amtes walten und Schuld und Unschuld feststellen und auch das Strafmass feststellen. Da unser Müller Lehensmann des Barons ist, wird wahrscheinlich auch der Baron seine Vertretung übernehmen (Anwälte in diesem Sinn, gabs noch nicht wirklich, zumindest nicht auf dem Kontinent). Vielleicht hat jemand eine gute WebSite, eine Buchidee oder
    weiss selbst mehr.
    Kann ich Dir auf die Schnelle nicht liefern, ich mach mich aber mal ein wenig bei meinen Resourcen auf die Suche und schicke das nach....
    Hoffe, dass ich Dir schon so mal etwas helfen konnte...

    Gruss

    Y.-

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Links dazu...

      Hier also die versprochenen Links...

      Ziemlich einfach gestrickte Seite, mit Grundbegriffen:
      http://www.g19.asn-wien.ac.at/Geschichte_Mittelalter...

      Buch zum Thema (speziell Deutschland), bei Amazon leider vergriffen, darum in der UB
      http://aleph.unibas.ch/ALEPH/HM7IPFGNH3Y4VC4IE2A6VL7...

      weitere Bücher zum Thema Recht im Mittelalter:
      http://aleph.unibas.ch/ALEPH/FVIXVMHH3U9C9YKSXJUNQ6P...
      http://aleph.unibas.ch/ALEPH/FVIXVMHH3U9C9YKSXJUNQ6P...

      Link zum Medieval Sourcebook, dem Kleinod der Mediävisten: speziell für Rechtsgeschichte... da musst Du Dich einfach durchwühlen:
      http://www.fordham.edu/halsall/sbook-law.html

      Seite zum mittelalterlichen Recht:
      http://www.ku.edu/kansas/medieval/108/lectures/law.html

      kurze Einführung zur Gerichtsbarkeit:
      http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/...


      Noch ein Tip: geh mal in die Lokale Bücherei und schlag im "Lexikon des Mittelalters" (ca.22 Bände) nach Gerichtsbarkeit (höhere und niedere), Recht etc. nach. Das Lexikon gibt dann noch weiteres Literatur am Ende des Eintrages an, die weiterhilft...

      Gruss

      Y.-

    • Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Police

      Ich schreib jetzt hier einfach mal ein paar Grundmerkmale
      rein, die der Feudalorganisation entspringen. Was jetzt folgt
      war in etwa überall ähnlich, ob das dann allerdings für die
      genaue Zeit und den genauen Ort, den Du meinst zutrifft...
      dafür übernehm ich keine Gewähr.
      Der wesentliche Unterschied zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, um das es imho eigentlich ging, dürfte sein, dass es dort (also im HRRDN) wesentlich weniger strukturiert und chaotischer zuging.

    • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Befugnisse und Verbrecherjagd - 'gute Police

      Meister (welch wunderbarer Nick...),
      Ähm, ja... Räusper. So heiss ich wirklich... ;-) Lach...

      Erst einmal ein riesen Danke an Dich Bettina und an Volker!! Thanxx!
      Ich bin neu in W-W-W und muss sagen - WOW! - so prompt, ausführlich
      und kenntnisreiche Antworten - ich bin echt begeistert! Danke. Deine Frage ist insodern nicht so simpel zu beantworten, als
      dass dies von Ort zu Ort sehr verschieden ist. Städte,
      Wenn Du also noch eingrenzen könntest zu welchem Land oder
      welcher Stadt Du Infos suchst, kann ich Dir vielleicht helfen.
      Ich wills mal konkretisieren: 14 Jh. in einer Hansestadt a la Hamburg
      / Lübeck o.ä. Im Feudalsystem bekommen die Adeligen (Grafen, Barone und
      Freiherren) vom obersten Herrscher (König, Bischof, je nach
      Gegend) ihr Lehen. Auf diesem Lehen leben Menschen, die ihrem
      Ackerbau, der Viehzucht etc. nachgehen. Mit dem Lehen wird
      ihnen auch Gerichtsbarkeit und Marktrecht (allerdings separat
      und immer wieder erneuert) ausgesprochen. Es gibt eine niedere
      (einfache) und höhere Gerichtsbarkeit. Ein Baron hat
      Okay, das leuchtet ein: Die Zuständigkeit geht sozusagen entlang der
      "Lehnskette". Und wird bei "hoher Gerichtsbarkeit" durchgereicht. (Ums
      mal plump zu vereinfachen.)
      Aber leider war meine Frage wohl wirklich sehr unpräzise - sorry - ,
      denn in einer (freien) STADT dieser Zeit dürfte das Lehnswesen so ja
      nicht gegriffen haben (Stadtluft macht frei). Oder?
      Ich denke doch mal, dass bei "hoher Gerichtsbarkeit" (eigentlich muss
      ja auch wer die einfache Gerichtsbarkeit herstellen...) dann der
      städtische Rat jemanden entsannt hat. Oder liege ich da falsch? Aber
      wen? Wer unterstand dem Rat? Oder ist einer der Rats-Mitglieder
      losgezogen und hat versucht, den Täter zu stellen?

      Und noch eine Frage:
      Wenn wir von einem Mord ausgehen, was war wichtiger für die
      Zuständigkeit - der Fundort oder die Herkunft der Leiche?
      Bsp: Bauer X steht unter dem Lehn des Baron, er wird aber in der Stadt
      erschlagen... Grübel... haben wir dann im Mittelalter, was man in den
      amerikanischen Filem s gern sieht: FBI streitet sich mit örtlichem
      Sheriff um die Zuständigkeit? ;-)) Sprich: Der Stadtrat greift ein,
      aber der Baron etc. sendet ebenfalls jemanden?

      Zum Feudalsystm auf dem Lande: Aufgabe der Hauscarls (der eigentlichen Lehenspolizei). Haben
      Mit wem waren denn diese "Hauscarls" in "Deutschland" vergleichbar?
      Wie hiessen die hier? (Und was war vergelichbar mit "Baron" in
      Germany)

      Fragen über Fragen...

      Ich seh schon, ich werd mir erstmal die ausführlichen Buch & Webtipps
      von dir ansehen müssen. Danke auch dazu übrigens!


      Liebe Grüsse,
      der Meister ;-))

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Weiter Antowrten (Versuchsweise...)

        Meister (welch wunderbarer Nick...),
        Ähm, ja... Räusper. So heiss ich wirklich... ;-) Lach...
        Na, wunderbar: Also, Meister... Erst einmal ein riesen Danke an Dich Bettina und an Volker!!
        Thanxx!
        Ich bin neu in W-W-W und muss sagen - WOW! - so prompt,
        ausführlich
        und kenntnisreiche Antworten - ich bin echt begeistert! Danke.
        Gern geschehen, ist ja auch mein Job, und Verwirrung herrscht im MA ja per Definition... da ist es immer gut sich an die Hand nehmen zu lassen ;-) Ich wills mal konkretisieren: 14 Jh. in einer Hansestadt a la
        Hamburg
        / Lübeck o.ä.
        Ui, also bei Hansestädten kenne ich mich nicht wirklich gut aus... vielleicht hilft hier noch jemand anders mit *in die Runde schaut*. denn in einer (freien) STADT dieser Zeit dürfte das Lehnswesen
        so ja
        nicht gegriffen haben (Stadtluft macht frei). Oder?
        Ja, also bei den Reichfreien Städten (Hansestadt... hatte meines Wissens schon auch so einen Status...) haben als Stadt einfach gesagt, den gleichen Status wie ein Herzog im Feudalsystem.
        Sie stellen also direkt die Gerichtsbarkeit und müssen sich nicht an den nächst Oberen wenden... ausser bei Streitigkeiten mit einer anderen Stadt etc. Darum war beispielsweise der Angriff von Jeanne d'Arc auf Paris kein Zuckerschlecken... Ich denke doch mal, dass bei "hoher Gerichtsbarkeit"
        (eigentlich muss
        ja auch wer die einfache Gerichtsbarkeit herstellen...) dann
        der
        städtische Rat jemanden entsannt hat. Oder liege ich da
        falsch? Aber
        wen? Wer unterstand dem Rat? Oder ist einer der
        Rats-Mitglieder
        losgezogen und hat versucht, den Täter zu stellen?
        Na, der Rat bestimmt, meines Wissens auch die Richter, diese entsenden dann die eigentlichen 'Polizisten' im heutigen Sinne. Und noch eine Frage:
        Aber immer doch... Wenn wir von einem Mord ausgehen, was war wichtiger für die
        Zuständigkeit - der Fundort oder die Herkunft der Leiche?
        Bsp: Bauer X steht unter dem Lehn des Baron, er wird aber in
        der Stadt
        erschlagen... Grübel... haben wir dann im Mittelalter, was man
        in den
        amerikanischen Filem s gern sieht: FBI streitet sich mit
        örtlichem
        Sheriff um die Zuständigkeit? ;-)) Sprich: Der Stadtrat greift
        ein,
        aber der Baron etc. sendet ebenfalls jemanden?
        Also nehmen wir Bauer X, der untersteht dem Baron Y. X wird in der nächsten Stadt erschlagen. Dann liegt die Gerichtsbarkeit in der Stadt und der Baron wird sich auch an die Stadt wenden, da er einen Lehensmann verloren hat und ihm ja auch ein Ausfall entsteht. Es ist also auch in seinem Interesse, dass sich das aufklärt. Lehenssysteme funktionieren vor allem auch für Schutz. Da der Bauer aber in der Stadt stirbt, ist er nicht im direkten Schutzbereich seines Herrn, also ist der Herr auch nicht direkt für die Aufklärung verantwortlich. Mit wem waren denn diese "Hauscarls" in "Deutschland"
        vergleichbar?
        Wie hiessen die hier? (Und was war vergelichbar mit "Baron" in
        Germany)
        Bei den Hauscarls bin ich überfragt... aber es können einfache Soldaten sein (auch jene die der Adelige für einen allfälligen Krieg stellen muss), niedere Adelige, Junker vielleicht...
        Der Baron ist dasselbe in Deutschland.
        Die Liste geht so: Knappe < Freiherr (der unterste der Adeligen, auch liber-baro) < Baron < Graf < Fürst oder Herzog (vgl. Fürst-Bischof)< König < Kaiser. Fragen über Fragen...
        Ich seh schon, ich werd mir erstmal die ausführlichen Buch &
        Webtipps
        von dir ansehen müssen. Danke auch dazu übrigens!
        Hier noch ein paar Links zum Feudalsystem in Europa:
        DAS Referenzbuch:
        http://aleph.unibas.ch/ALEPH/I8GPY926LDHCT59UAVQGMVJ...
        leider vergriffen, aber bei den zShops:http://s1.amazon.de/exec/varzea/ts/exchange-glance/Y...

        Noch zwei Referenzbücher:
        http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3320004255/qid...
        http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3124062000/qid...

        Viel Spass...

        Yseult



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