Hallo Forum!
Nach googeln und in einigen populärwis. Büchern stöbern, bin ich immer nur auf
Widersprüchliches gestossen, was den „Oldermann“ anbelangt…
Mich würde ineteressieren, was ein „Oldermann“ im Spätmittelalter (Hanse, 14. Jh)
genau war. Von wem wurde er gewählt (eingesetzt) und für was hatte er Befugnisse
und Aufgaben.
Kann mir jemand da weiter helfen?
Herzlichen Dank schon mal,
und Grüsse,
MDerek (vormals „Meister“ 
Hallo, Meister 
Bei der Hanse war der Aldermann so etwas wie ein Konsul.
Der Konsul (im Norden Aldermann, Oldermann, comes hansae) hatte in der Regel die Gerichtsbarkeit über seine Landsleute. In älterer Zeit wurde er von diesen meist gewählt, später häufig von den Heimatbehörden ernannt. Es konnten auch mehrere Konsuln nebeneinander stehen.
(aus http://susas.de/MA3_2.htm#konsul )
Dieses Lexikon enthält auch weitere damit verbundene Begriffe, wie z.B Kontor, Zwölferrat, Drittel etc.
Grüße
Eckard.
Hi Eckard!
Super, herzlichen Dank! Damit kann ich ne Menge anfangen und werd die Datenbank
mal „abchecken“, wie man neuzeitlich so schön sagt
)
Gruesse und frohes Fest,
Derek