Wollte euch nur warnen, war eben ein bisschen schockiert als ich es las. Da ja einige Schaukämpfer sich hier rumtreiben, poste ich es einfach mal hier rein.
Wenns das Thema schon gibt, dann kanns gelöscht werden!
Ab Dienstag, 01.04.08 gilt ein neues Waffengesetz. Das besagt unter anderem:
"Waffengesetz §42a (Stand 1.4.2008)
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
- Anscheinswaffen,
- Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
oder - Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
- für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Das gilt auch für stumpfe Schaukampfschwerter („Anscheinwaffen“) und für scharfe natürlich erst recht. Wer keinen Stress will, sollte sein Zeug so einpacken, dass erst gar keiner auf die Idee kommt zu fragen, was man da mit sich rumträgt. Beugt dummen Fragen und lästigen Diskussionen vor, wenn man sich mit seinem Schaukampfschwert auf dem Weg zum Training oÄ durch die Öffentlichkeit bewegen muss