Achtung! @alle Schaukämpfer

Wollte euch nur warnen, war eben ein bisschen schockiert als ich es las. Da ja einige Schaukämpfer sich hier rumtreiben, poste ich es einfach mal hier rein.

Wenns das Thema schon gibt, dann kanns gelöscht werden!

Ab Dienstag, 01.04.08 gilt ein neues Waffengesetz. Das besagt unter anderem:

"Waffengesetz §42a (Stand 1.4.2008)

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

  1. Anscheinswaffen,
  2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
    oder
  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Das gilt auch für stumpfe Schaukampfschwerter („Anscheinwaffen“) und für scharfe natürlich erst recht. Wer keinen Stress will, sollte sein Zeug so einpacken, dass erst gar keiner auf die Idee kommt zu fragen, was man da mit sich rumträgt. Beugt dummen Fragen und lästigen Diskussionen vor, wenn man sich mit seinem Schaukampfschwert auf dem Weg zum Training oÄ durch die Öffentlichkeit bewegen muss

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt
insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im
Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten
Zweck dient."

Eben genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben. Schwerter wie ich sie für Waffentraining und dergleichen einsetze, sind als Sportgerät anzusehen und nicht als Waffe, da ihre primäre Funktion nicht der Einsatz als Waffe ist, sondern zur Ausübung eines bestimmten Sportes benötigt werden. Dies gilt aber nur für Schwerter (und ähnliche mittelalterliche Waffen, die für den Schaukampf eingesetzt werden), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Schwerter zum Beispiel dürfen nicht angeschliffen sein und müssen eine hinreichend breite Schlagkante haben. Ebenso muss die Spitze abgerundet sein, um Stichverletzungen auszuschließen. Dennoch kann man mit der Spitze eines Schaukampfschwertes Augen ausstechen, aber das kann man auch mit einem Kugelschreiber. Und den Schädel einschlagen kann man auch mit einem Baseball-Schläger.

Das gilt auch für stumpfe Schaukampfschwerter
(„Anscheinwaffen“) und für scharfe natürlich erst recht. Wer
keinen Stress will, sollte sein Zeug so einpacken, dass erst
gar keiner auf die Idee kommt zu fragen, was man da mit sich
rumträgt. Beugt dummen Fragen und lästigen Diskussionen vor,
wenn man sich mit seinem Schaukampfschwert auf dem Weg zum
Training oÄ durch die Öffentlichkeit bewegen muss

Solange ich mich in Gewandung in der Öffentlichkeit bewege und auf dem Weg zu oder von einer Mittelalter-Veranstaltung bin (oder zu einer Mittelalter-Kneipe), dann habe ich bislang nie Schwierigkeiten mit der Polizei bekommen, wenn ich das Schwert offen getragen habe. Und die Polizei ist des öfteren an mir vorbeigefahren und hat sehen müssen, was ich da mit mir herum trage.

Grundsätzlicher Tipps für das Tragen von Schaukampfwaffen in der Öffentlichkeit: Trage Gewandung und sei nach Möglichkeit zu oder von einer Mittelalterveranstaltung (dann ist das Führen der Waffen Bestandteil der Brauchtumspflege) oder sei auf dem Weg zu oder von einem entsprechenden Waffentraining (dann ist das Schwert als Sportgerät anzusehen).
Und wenn dann auch noch der Alkoholkonsum gegen Null geht, am besten 0,0 Promille, dann besteht auch nach einer vermeintlichen Verschärfung des Waffengesetzes kein Grund für Panik. Denn wer stark alkoholisiert ist und sich wie ein marodierender Sauhaufen benimmt, wird von seiner Umgebung und auch der Polizei für gewöhnlich schon mal grundsätzlich nicht Vorschusslorbeeren überschüttet. Das hat dann nichts mit dem Schaukampfschwert zu tun. Da könnte die alkoholisierte Person auch genauso gut auch nur mit einem langen Ast rumlaufen.

Das Schwert in der Öffentlichkeit aber dennoch nicht zu offen herumzutragen, sondern entweder im Gehänge um die Hüften tragen und dann noch nen Umhang dazu, so dass bestenfalls nur die Spitze unter dem Mantel hervorlugt oder alternativ das Schwert im Umhang oder einer Decke eingewickelt zu tragen hat den Vorteil, zu „neugierige“ Gruppen von Spinnern auf sich aufmerksam zu machen, die ein besitzaneignendes Interesse am Schwert haben könnten. :wink: