Musik download

Hallo Musikfans,

am Samstag tritt das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft. Danach darf man angeblich keine Musik mehr aus Tauschbörsen im Internet herunterladen :frowning:

Also schnell noch heute die letzten Stücke downloaden? Oder wird das alles nicht so heiß gegessen wie gekocht, wie damals bei Napster?

Gruß, Lorenz

Hallo Lorenz,

vielleicht bin ich ja falsch informiert, ich dachte immer, es wäre schon seit jeher verboten, urheberrechtlich geschützte Musik aus dem Internet herunterzuladen?

Neu ist mE nur, dass die Musikindustrie eben in letzter Zeit beschlossen hat, härter gegen diesen Missbrauch durchzugreifen.

Aber da weiß sicher noch jemand genaueres,

Grüße, Jerry

Panther hat Recht
Sicherlich ist das Herrunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik Verboten und das auch schon seit IMMER.
Nicht Verwechseln, denn ab den 13.09. Tritt ein neues Gesetz in Kraft was die verurteilung betrifft und nicht das am 13.09. keine Musik mehr geladen werden darf.
Gruß aus Berlin
Markus

noch heute die letzten Stücke downloaden
Die letzten von was!?

Aber davon ab - es ist ja schon alles gesagt worden…

Naja, da streiten sich die Gelehrten, ob es ungesetzlich ist, etwas down zu loaden (gesegnet seien die Anglizismen). Das Bereitstellen der Musik, eben zum Downloaden, ist strafbar, solange man keine Rechte (hier eher die Nutzungs- als die Urheberrechte) hat.

Wie das mit der neuen Gesetzeslage aussschaut, keine Ahnung. Aber bisher war zumindest in Deutschland der Download nicht unter Strafe gestellt.

Vielleicht wäre ein Querverweis ins Rechtsbrett angebracht.

Gruß

ALex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, da streiten sich die Gelehrten, ob es ungesetzlich ist,
etwas down zu loaden (gesegnet seien die Anglizismen). Das
Bereitstellen der Musik, eben zum Downloaden, ist strafbar,
solange man keine Rechte (hier eher die Nutzungs- als die
Urheberrechte) hat.

nein. mit dem neuen urheberrechtsgesetz ist auch strafbar sich eine kopie zu besorgen, die offensichtlich aus unrechtmäßiger quelle stammt.

  1. gibts fast keine „rechtmässigen“ quellen mehr und
  2. wird dann halt so argumentiert das derjenige von dem du das hast (wo immer der wohnt) das nicht rechtmäßig besitzt.

harte zeiten brechen an, ich empfehle ein paar gegenmaßnahmen ergreifen oder kurz aussetzen und gucken was passiert. die nächsten paar wochen werden zeigen wie scharf die Zähne sind mit denen da grade gedroht wird.

(es ist jetzt übrigens 3.09 und bis jetzt hat noch kein Polizeibeamter an meiner Tür geklingelt. :smile:

Hi,

im Rechtsbrett ist die Diskussion inzwischen auch voll im Gange.

Grüße, Lorenz

(es ist jetzt übrigens 3.09 und bis jetzt hat noch kein
Polizeibeamter an meiner Tür geklingelt. :smile:

wird es sowas wie in amerika, wo die riaa provider gezwungen hat, daten der user preiszugeben auch in deutschland geben?

Und was ist mit Mitschnitten von Internetradio als Mp3? ist das auch verboten und strafbar?

mfg Doris

wird es sowas wie in amerika, wo die riaa provider gezwungen
hat, daten der user preiszugeben auch in deutschland geben?

Warum nicht?

Und was ist mit Mitschnitten von Internetradio als Mp3? ist
das auch verboten und strafbar?

Die Änderung des Paragraphen 53 UrhG erlaubt nur noch solche Privatkopien, die nicht aus „offensichtlich rechtswidrigen Quellen“ stammen. Was genau darunter fällt, dürfte für den juristischen Laien allerdings kaum erkennbar sein und bedarf einer Definition durch die Gerichte. (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/ad-12.09.03-000/ )

Genauso stellt sich für mich die Frage, was mit Live-Bootlegs ist? Sie werden ja nicht kommerziell angeboten (sprich: verkauft).

eine Frage
Hallo HOFee,

mit welchem Konsequenzen muss man rechnen, wenn man in Deutschland Musik z.B. von Kazaa herunterlädt?
In den USA werden saftige Geldstrafen vergeben, aber hier?

Danke im voraus für die Aufklärung!

Grüße
Camilla

mit welchem Konsequenzen muss man rechnen, wenn man in
Deutschland Musik z.B. von Kazaa herunterlädt?
In den USA werden saftige Geldstrafen vergeben, aber hier?

Danke im voraus für die Aufklärung!

Tja, wir werden sehen. Glaube nicht, dass da jetzt schon eine zwingende Konsequenz absehbar ist…

wird es sowas wie in amerika, wo die riaa provider gezwungen
hat, daten der user preiszugeben auch in deutschland geben?

erm, das ist hier schon immer so, das provider auf antrag der staatsanwaltschaft daten rausgeben mussten. Da gings aber immer eher um Kinderpornographie, Leute die Raubkopien übers Netz gewerblich angeboten haben etc.

Und was ist mit Mitschnitten von Internetradio als Mp3? ist
das auch verboten und strafbar?

Das ist die Große frage auf die auch keiner eine richtige Antwort weiß afaik. Es kommt meines Erachtens z.b. darauf an in welchem Format das ausgestrahlt wird. Bei Winamp Streams kann zumindest der Betreiber des Radios kaum schimpfen, da Winamp standardmässig das speichern von Streams anbietet.
Bei Realplayer und Windows Media Player sieht das schon anders, da die Programme nicht dazu gedacht sind irgendwas zu speichern und das nur mit externen Programmen geht, und das ist dann quasi die Umgehung eines Kopierschutzes.

Ich denke der Knackpunkt an der ganzen Sache ist der :
Man kann da jetzt rumüberlegen was noch geht, wie man was machen kann (zum Beispiel kann man eine kopiergeschützte CD von der Anlage auf DAT oder MD aufnehmen und dann wieder in den Computer zurück aufnehmen, und hat dann in dem Moment nirgendwo was geknackt), aber :

Es geht darum das die Industrie die Schnauze voll hat vom Tauschen per Netz und den Leuten die Kopien verscherbeln (hab neulich in der Straßenbahn das Gesprächs zweier Teenis gehört, der eine schien neue Spiele ausm Netz zu ziehen und die für 10 € an seine Kumpels zu verscherbeln).
Deswegen hauen die jetzt mächtig auf die Kacke und wollen am liebsten der ganzen Sache ein Ende setzen.

Wie in den Rahmen allerdings reinpasst das die GEMA z.b. weiterhin Gebühren für PC’s, CD-Rohlinge und Brenner erheben will, ist ein ganz neuer Diskussionsfaden, den ich nicht weiter ausführen will. Die GEMA ist eh wack.

Moin,

nur mal so als Ergänzung aus dem Witzebrett:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Eine Anleitung zur 1.Hilfe gegen den Staatsanwalt
Nicht von mir (sondern taz vom 31.07.03), aber passt gerade so gut:

Wenn Sie ein Peer-to-Peer-Programm installiert haben: Keine CDs mehr auf die Festplatte überspielen! Zwar ist beides - vorausgesetzt, Sie können die Daten der CD ohne die sehr verbotene „Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen“ auf den Rechner kopieren - eigentlich strikt legal. Aber Tauschbörsenprogramme durchstöbern gerne die gesamte Festplatte nach tauschbaren Musik- oder Filmdateien. Ist urheberrechtlich geschütztes Material darunter, greift der neue Paragraf 19a des neuen Urheberschutzgesetzes, wonach „öffentliche Zugänglichmachung“ ohne Lizenz streng verboten ist. Wird gar ein „gewerblicher Zweck“ nachgewiesen, droht neben Schadenersatzansprüchen eine Strafverfolgung inklusive Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Schade um den nagelneuen Gigahertz-Rechner mit der Riesenfestplatte.
Vielleicht ist der alte auch noch in Ordnung. Dann ist es sicherer, die Daten darauf herunterzuladen und auf dem neuen nur neue CDs abzuspielen. (Das Ethernet-Verbindungskabel an einem sicheren Ort verstecken.)
Wenn Sie Programme wie „CloneCD“ oder „Alcohol 120 %“ installiert haben: Nicht mehr auf das Programmsymbol doppelklicken! Zwar nicht der Besitz, wohl aber die Anwendung von „Crack-Software“ zur Aushebelung der Kopierschutzmechanismen ist unter Strafe gestellt.
Sie wollen Ihrem Bekannten eine Mix-CD schenken? Das ist ein sozial vorbildlicher Akt und wird vom Gesetzgeber gerne gewürdigt. Sie haben ein Recht auf „Privatkopie“, nur dürfen Sie die „Schutzmaßnahmen“ der Industrie nicht umgehen. Mit einem Überspielkabel für den Kassettenrekorder können Sie Ihr Recht mit analogen Mitteln auch weiterhin wahrnehmen.
Kann aber sein, dass sich Ihr CD-Player von vornherein weigert, die neu gekaufte Scheibe abzuspielen: Beim Händler umtauschen. Nicht das Gesetz, aber der Industriestandard von Philips und Sony verbietet derart weit gehende Manipulationen der Daten. Vielleicht läuft die neue CD, nur dürfen Sie nicht wissen, warum. Bewahren Sie Ihre alten Computermagazine deshalb ebenfalls an einem sicheren Ort auf. Denn auch die Berichterstattung über Kopierschutzmechanismen und das Knacken derselben ist morgen verboten. Was man versteht, kann man auch ändern, das weiß selbst die Industrie.
Selbstverständlich sind Produktion, Verkauf, Vertrieb und das Bewerben von entsprechenden Geräten oder Software verboten. Programmierer sollten in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Wer sich auf die Entwicklung von Brennsoftware spezialisiert hat, muss sich ein neues Betätigungsfeld suchen oder darauf hoffen, dass die Klage der Softwarefirma S.A.D. („MovieJack“, „CDRWIN“) gegen das neue Urheberrechtsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich ist.
Vorsicht auch mit Edding-Stiften: Wenn Sie Ihre Musiksammlung künstlerisch verschönern wollen: Nicht mehr die CD bemalen! Simplere Kopierschutzmechanismen lassen sich durch einen Strich an der richtigen Stelle ausschalten. Schon morgen ist diese analoge, daher souveräne Durchstreichung digitaler Hinterlist verboten.

privatkopie
hi jerry,

vielleicht bin ich ja falsch informiert,

ja bist du: kopien zum privatgebrauch waren bislang legal. darunter fielen erstmal auch die downloads.

Neu ist mE nur, dass die Musikindustrie eben in letzter Zeit
beschlossen hat, härter gegen diesen Missbrauch
durchzugreifen.

nicht nur: die privatkopie ist so gut wie abgeschafft und das neue gesetz gehört imho unter „volksverdummung“- das recht auf privatkopie bleibt erhalten aber nur, solange kein kopierschutz eingebaut ist…

greetings
bernd

1 „Gefällt mir“

Hi,
klasse, der Text! (Wer bemalt schon seine CDs? *ggg*)

Bleibt die Frage: Mache ich mich jetzt strafbar, weil mein CD-ROM sich seit dem Firmware-Update einen Dreck um jeglichen Kopierschutz schert? Hm…

Gruß, Markus

Und was ist mit MiniDiscs?

Sie wollen Ihrem Bekannten eine Mix-CD schenken? Das ist ein
sozial vorbildlicher Akt und wird vom Gesetzgeber gerne
gewürdigt. Sie haben ein Recht auf „Privatkopie“, nur dürfen
Sie die „Schutzmaßnahmen“ der Industrie nicht umgehen. Mit
einem Überspielkabel für den Kassettenrekorder können Sie Ihr
Recht mit analogen Mitteln auch weiterhin wahrnehmen.

Ja, und wie sieht es mit Minidiscs aus? Die Recorder scheren sich nicht um einen Kopierschutz, aber das Ganze ist eine digitale Kopie…

Ja, und wie sieht es mit Minidiscs aus? Die Recorder scheren
sich nicht um einen Kopierschutz, aber das Ganze ist eine
digitale Kopie…

Solange Du keinen Kopierschutz umgehst, ist das wohl in Ordnung.

Nicht von mir (sondern taz vom 31.07.03), aber passt gerade so
gut:

nehmt ihr das echt alle ernst ? Der ganze Text ist nett verpackte Satire, nicht mehr.

nehmt ihr das echt alle ernst ? Der ganze Text ist nett
verpackte Satire, nicht mehr.

Äh, wer nimmt hier gerade was ernst!? *g*