bisher habe ich das schöne neue Urheberecht so verstanden, dass man nicht mal käuflich erworbene CD’s zum eigenen Hausgebrauch kopieren darf. Im Spiegel stand nun heute folgendes:
„Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es „nicht schließlich zum eigenen Gebrauch des Täters“ oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient.“
Das würde doch nun wieder bedeuten, dass ich durchaus meine CD brennen darf, wenn ich eine Kopie davon für’s Auto haben will. Stimmt das so noch?
bisher habe ich das schöne neue Urheberecht so verstanden,
dass man nicht mal käuflich erworbene CD’s zum eigenen
Hausgebrauch kopieren darf.
Korrekt.
Im Spiegel stand nun heute
folgendes:
„Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit
Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es „nicht schließlich zum
eigenen Gebrauch des Täters“ oder des engsten Familien- und
Freundeskreises dient.“
Auch korrekt.
Das würde doch nun wieder bedeuten, dass ich durchaus meine CD
brennen darf, wenn ich eine Kopie davon für’s Auto haben will.
Stimmt das so noch?
Nicht korrekt.
Dir wird eine private Kopie zugestanden, aber nur, wenn du dabei keinen Kopierschutz umgehst.
Auf deutsch heißt das:
Du zahlst Gema-Gebühren auf Rohlinge, die du aber nicht dafür benutzen darfst, ebenfalls Gema-pflichtige CDs zu kopieren, die kopiergeschützt sind und somit nicht (legal) kopiert werden können. - Alles (un-)klar?