Liebe Moderatoren, in der Hoffnung, daß Ihr diesen Artikel nicht kommentarlos streicht, schließlich will ich ja bloß mal die Meinung der anderen hören, und nach kurzem Überfliegen der Rostocker Seite gibt es für mich z.B. folgende Frage: Angenommen, ich habe mir früher mal „Ziggy Stardust“ auf Vinyl gekauft (und das nicht nur einmal wg. Feten und WG Umzügen, wo ja bekanntlich häufiger etwas unauffindlich bleibt), nehmen wir weiter an, ich habe mir für das Auto sogar noch die Original „Ziggy Stardust“ Musicassette gekauft, habe also insgesamt bereits x-mal den urheberrechtlichen Zehnten abgedrückt, glaubt die Musikindustrie dann tatsächlich, das ich mir nochmal die CD kaufen muß, um dem Urheberrecht genüge zu tun?
Wahrscheinlich wird man die entsprechenden diesbezüglichen Gerichtsurteile abwarten müssen, doch würden mich andere Meinungen hierzu sehr interessieren.
Gruß Uwe
Liebe Moderatoren, in der Hoffnung, daß Ihr diesen Artikel
nicht kommentarlos streicht,
Wieso denn?
glaubt die Musikindustrie dann tatsächlich, das
ich mir nochmal die CD kaufen muß, um dem Urheberrecht genüge
zu tun?
Wenn Du die CD brennen willst (um Dir, äh, z.B. eine, äh, Sicherheitskopie anzufertigen), dann ist das wohl so.
Wahrscheinlich wird man die entsprechenden diesbezüglichen
Gerichtsurteile abwarten müssen,
Wahrscheinlich schon.
Was ich sehr lustig finde: wenn man eine Sicherheitskopie einer im Original kopiergeschützten CD hat, und wenn man diese Sicherheitskopie VOR dem magischen Datum angefertigt hat, dann darf man sie zu den bekannten Zwecken rippen bzw. brennen.
Hat man die Sicherheitskopie erst DANACH angelegt, ist das illegal, weil man ja den Kopierschutz umgangen hat.
Alles sehr merkwürdig…
Was ich sehr lustig finde: wenn man eine Sicherheitskopie
einer im Original kopiergeschützten CD hat, und wenn man diese
Sicherheitskopie VOR dem magischen Datum angefertigt hat, dann
darf man sie zu den bekannten Zwecken rippen bzw. brennen.
Hat man die Sicherheitskopie erst DANACH angelegt, ist das
illegal, weil man ja den Kopierschutz umgangen hat.Alles sehr merkwürdig…
nicht wirklich, da zieht der grundsatz das man nicht für etwas bestraft werden kann das zu einem zeitpunkt, an dem es straffrei war, begangen wurde.
was ich zum beispiel auch spannend finde : es ist nicht erlaubt, dinge aus dem netz zu saugen, die aus „offensichtlich illegaler quelle stammen“.
wenn ich nun von einem russen die neuesten no angels mp3 ziehe, was ist dann ? Für den Russen ist es nämlich keineswegs illegal, mp3s zu machen und anzubieten, also ist die quelle nicht offensichtlich illegal, gelle ? oder ?