Youtube hat ja eine Vereinbarung mit der GEMA, die die Nutzung von gema-lizensierter Musik legal macht. Nun kann man von dieser Seite einen Videoplayer in die eigene Homepage integrieren und damit direkt Videos abspielen. Wie ist das rechtliche beim Einbinden? Muss man auch noch einmal GEMA zahlen oder reicht die Vereinbarung? Das Logo der Plattform ist während des Abspielens übrigens durchgehend zu sehen.
Youtube berichtet an die GEMA, wie oft ein Stück vom Youtube-Server gestreamt wurde, d.h. es wird auch gezählt, wenn das Video auf irgendeiner Seite eingebunden ist. Die Lizenz umfasst also auch diesen Fall und muss nicht gesondert an die GEMA gemeldet, bzw. mit der GEMA abgerechnet werden.
Bitte beachten: Die GEMA kassiert lediglich Gebühren für die Aufführungsrechte und zahlt Komponisten und Texter aus. Etwaige urheberrechtliche Ansprüche sind damit nicht abgegolten.