Musik kostenlos runterladen legal bei Vorführung?

Hallo

Ich wollte für eine Vorführung mit dem Tool hier
http://www.goldengel.ch/audiocenter/tb-playlisthelper/

Lieder zusammenstellen. Das Tool bedient sich soweit ich weiss den YouTube Videos. Die Vorführung möchte ich als Werbeveranstaltung nutzen. Also auf der Gasse wird die Musik zu hören sein. Allerdings wohl nicht mehr als 100 Leuten.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Ich weiss ja teilweise nicht mal woher genau die YouTube Videos über den PlaylistHelper gekommen sind.

Grüsse

Hallo Nasenbaer,

verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Youtube:

http://www.youtube.com/t/terms

Punkt 6c.

Ist das nicht ein Tool von deiner eigenen Homepage übrigens?

Weil, wenn, dann könnte man das als Schleichwerbung auslegen, was wiederum den AGB von wer-weiss-was widerspräche.

Mein ja nur…

Beste Grüße

Annie

Hallo Annie

Ob Du so freundlich wärest, den Text vom Englischen sinnmässig für mich ins Deutsch zu übersetzen?

Google:
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Wobei es hier ja um die Lizenz an einen Benutzer geht.
Die hätte ich dann doch. Oder nein, nur für mich? Sonst müssten alle Passanten auf „download“ klicken?
Bin unsicher ob ich das richtig verstanden habe und nicht so auslegen kann, dass ich das darf.

[MOD] Rechtsfragen > ‚allgemeine Rechtsfragen‘
Hi

in diesem Brett, so wie übrigens in allen Bretter von w-w-w mit Ausnahme der Rechtsbretter, sollten keine Rechtsfragen diskutiert werden.
Stelle also bitte deine Frage nochmal im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ unter Beachtung der FAQ:1129

Danke
Gruss
ExNicki