GEMA-Abrechnung bei Bauhouse?

Von: , Frage gestellt am Sa, 3. Mär 2001

Weiß nicht, ob hier jemand gestern die Grand-Prix-Auscheidung gesehen hat. Auf jeden Fall haben da 3 DJs bzw. VJs (Bauhouse) einen musikalisch-optischen Mix aus den Aufnahmen des Abends und sonstigen Fernsehbildern aufgeführt (war übrigens ziemlich beeindruckend). Im Prinzip haben sie also Collagen angefertigt. Was ich mich nun frage: wie wird sowas bei der GEMA abgerechnet, denn sie haben ja wirklich fast ausschließlich auf Konserven zurückgegriffen!?!
HOFee

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Das ist nicht einfach!

    HI HoFee (Ja ich weiß, Du hast erwartet, dass ich dazu
    schreibe...:-))))) )

    Die Sache ist so, dass hier Quasi ein Musikzitat gemacht
    wurde... Wenn in den einzelnen Samples (Fragmenten) die
    ursprüngliche Melodie (starrer Melodieschutz) erkennbar ist, muss
    GEMA-Kohle abgedrückt werden, wie das zu erfolgen hat ist eine
    Einzelfallgeschichte. Da sich diese Collage auch im Bereich der
    Bearbeitung bewegt, ist sie außerdem Genehmigungpflichtig (wird
    oft nicht eingeholt, MUSS aber, laut Urhebergesetzt). Wie da
    abgerechnet wird? Meist Prozentual! (10% von dem Song, 5% von
    dem....)
    Die Frage ist auch, ob diese Collage ein eigenes Werk ist, was
    von Sachverständigen der GEMA und Musikwissenschasftlern
    zu klären wäre.
    Das natürlich auch noch Leistungsschutz über GVL (welches die
    GEMA Inkasso macht) anfällt ist was anderes...

    Liebe Grüße

    Florian

    PS: wenn Dus genauer willst, dann sag' bescheid! :-)))

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re: Das ist nicht einfach!

      Einzelfallgeschichte
      Die Frage ist auch, ob diese Collage ein eigenes Werk ist
      In Anbetracht der Tatsache, dass das so groß bei einem öffentlich-rechtlichen Snder gefeatured wurde, gehe ich mal davon aus, dass das als eigenes Werk anerkannt wird. Es stellt sich für mich nur die Frage, wie sowas bei einem kleinen Fisch gehandhabt würde, der nicht so eine Lobby hat.
      HOFee

      • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
        Aber nichtdoch!

        Einzelfallgeschichte
        Die Frage ist auch, ob diese Collage ein eigenes Werk ist
        In Anbetracht der Tatsache, dass das so groß bei einem
        öffentlich-rechtlichen Snder gefeatured wurde, gehe ich mal
        davon aus, dass das als eigenes Werk anerkannt wird.
        Muss nicht sein, das ist eine andere Sache... Es stellt
        sich für mich nur die Frage, wie sowas bei einem kleinen Fisch
        gehandhabt würde, der nicht so eine Lobby hat.
        Im Prinzip genauso! Die Dolls United hatten am Anfang auch
        keine so große Lobby, und haben das prozentual geregelt. Du
        brauchst halt von den Produzenten (Plattenfirmen) die Erlaubniss
        die Samples zu benutzen!



        Liebe Grüße
        Florian :-)))

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^2: Das ist nicht einfach!

        Als kleiner Fisch bekommst du meist die Erlaubnis ein Werk zu bearbeiten, wirst aber an Gematantimen in der Regel nicht beteiligt.

        Die Gema hat übrigens sehr gutes Infomaterial, was man sich kostenlos zuschicken lassen kann.

        Mark

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