GEMA-Abrechnung bei Bauhouse?

Weiß nicht, ob hier jemand gestern die Grand-Prix-Auscheidung gesehen hat. Auf jeden Fall haben da 3 DJs bzw. VJs (Bauhouse) einen musikalisch-optischen Mix aus den Aufnahmen des Abends und sonstigen Fernsehbildern aufgeführt (war übrigens ziemlich beeindruckend). Im Prinzip haben sie also Collagen angefertigt. Was ich mich nun frage: wie wird sowas bei der GEMA abgerechnet, denn sie haben ja wirklich fast ausschließlich auf Konserven zurückgegriffen!?!
HOFee

Das ist nicht einfach!
HI HoFee (Ja ich weiß, Du hast erwartet, dass ich dazu
schreibe…:smile:)))) )

Die Sache ist so, dass hier Quasi ein Musikzitat gemacht
wurde… Wenn in den einzelnen Samples (Fragmenten) die
ursprüngliche Melodie (starrer Melodieschutz) erkennbar ist, muss
GEMA-Kohle abgedrückt werden, wie das zu erfolgen hat ist eine
Einzelfallgeschichte. Da sich diese Collage auch im Bereich der
Bearbeitung bewegt, ist sie außerdem Genehmigungpflichtig (wird
oft nicht eingeholt, MUSS aber, laut Urhebergesetzt). Wie da
abgerechnet wird? Meist Prozentual! (10% von dem Song, 5% von
dem…)
Die Frage ist auch, ob diese Collage ein eigenes Werk ist, was
von Sachverständigen der GEMA und Musikwissenschasftlern
zu klären wäre.
Das natürlich auch noch Leistungsschutz über GVL (welches die
GEMA Inkasso macht) anfällt ist was anderes…

Liebe Grüße

Florian

PS: wenn Dus genauer willst, dann sag’ bescheid! :smile:))

Einzelfallgeschichte
Die Frage ist auch, ob diese Collage ein eigenes Werk ist

In Anbetracht der Tatsache, dass das so groß bei einem öffentlich-rechtlichen Snder gefeatured wurde, gehe ich mal davon aus, dass das als eigenes Werk anerkannt wird. Es stellt sich für mich nur die Frage, wie sowas bei einem kleinen Fisch gehandhabt würde, der nicht so eine Lobby hat.
HOFee

Aber nichtdoch!

Einzelfallgeschichte
Die Frage ist auch, ob diese Collage ein eigenes Werk ist

In Anbetracht der Tatsache, dass das so groß bei einem
öffentlich-rechtlichen Snder gefeatured wurde, gehe ich mal
davon aus, dass das als eigenes Werk anerkannt wird.

Muss nicht sein, das ist eine andere Sache…

Es stellt
sich für mich nur die Frage, wie sowas bei einem kleinen Fisch
gehandhabt würde, der nicht so eine Lobby hat.

Im Prinzip genauso! Die Dolls United hatten am Anfang auch
keine so große Lobby, und haben das prozentual geregelt. Du
brauchst halt von den Produzenten (Plattenfirmen) die Erlaubniss
die Samples zu benutzen!

Liebe Grüße
Florian :smile:))

Als kleiner Fisch bekommst du meist die Erlaubnis ein Werk zu bearbeiten, wirst aber an Gematantimen in der Regel nicht beteiligt.

Die Gema hat übrigens sehr gutes Infomaterial, was man sich kostenlos zuschicken lassen kann.

Mark