Legale tricks wegen $$$ gema bei veranstaltungen

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

hallo aus berlin, wir werden mitte july eine demo haben die wir bei der gema anmelden muessen (min 5000 besucher) und dafuer min DM 1000 zahlen muessen, wir werden dort ca. 1000 schallplatten und cds abspielen (geht zehn stunden an 30 wagen )und einige der kuenstler spielen live oder als dj auch ua ihre eigenen scheiben …

koennen wir als !unkommerzielle! freiluftveranstalter uns um die gema.gebuehren druecken, und wenn das nicht geht koennen wir das geld wenigstens so verteilen das es nicht in der GEMA versandet sondern den anwesenden kuenstlern (min 50!) zur guete kommt?

peter
von der fuckparade.de // berlin

ps wir nehmen weder startgebuehren noch eintrittsgelder etc ich frag mich ueberhaupt wie wir als ehrenamtliche veranstalter das geld aufbringen sollen? selber zahlen??

bin fuer jeden tip dankbar …

Play-List
Hallo upe,

warum ihr als kostenlos-Veranstalter GEMA zahlt ist mir auch nicht ganz klar, aber wenn das OK ist, ist die Summe sogar auch OK. Als Studentische Veranstalter beim AStA lagen wir auch in der Preisregion.

Wenn Ihr helfen wollt, dass die Künstler (sofern sie überhaupt Mitglieder der GEMA sind) ihren Obolus (mit ca. 10% Abzug für Verwaltung usw.) erhalten, dann könnt ihr dafür sorgen, dass jeder Künstler am besten selbst die sog. Playlist ausfüllt. Dieses offizielle Formular (ich glaube in Gelb) erhält man für einen geringen Preis in großen Stückzahlen bei der GEMA. Ausfüllen darf dieses urkundliche Dokument(!) an sich jeder, denn er steht mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben gerade. Falls eure Künstler keine Mitglieder der GEMA sind, wäre die Frage, ob ihr nicht persönlich in der Regionalvertretung Berlin vorbeischaut und VORAB eine Sondervergütung aushandelt. Und bitte nett bleiben, schließlich wollt ihr ja was, und so Leute wie ich und viele meiner freunde sind auf die GEMA-Einnahmen angewiesen.

Stefan

Hilft ja nix…
Hi!

Der Veranstalter (Auftraggeber) einer Veranstaltung ist grundsätzlich verpflichtet sämtliche anfallenden Gebühren entrichtet zu haben und die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde, soweit Notwendigkeit dafür besteht, angemeldet zu haben. Das gilt sowohl für die GEMA als auch für GEZ Gebühren!

Als DJ ist man abgesichert, wenn der Veranstalter einen Vertrag unterschreibt, in dem die Klausel steht, das er dafür aufkommt. Das gilt NICHT für private Veranstaltungen (Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten etc.); auch dann nicht, wenn der Austragungsort „öffentlich“ (Speiselokal, Saal, Hotel o.ä.) ist.
Man muss nur dafür sorgen, daß es sich um eine „geschlossene Gesellschaft“ handelt.

In Eurem Fall denke ich, daß Ihr durchaus haftbar gemacht werden könnt, wenn Ihr die Gebühren nicht entrichtet. Andererseits: „Wo kein Kläger…“ (aber das ist reine Glückssache).
Greetz
Joker

Ergänzung
Moin,

die vorherige Antwort ist sehr gut, ich habe aber noch eine Ergänzung dazu.
Wenn die Künstler Euch wohlgesonnen sind und auf ihre Gema-Kohle Euch zugunsten verzichten wollen, können sie in ihre Gema-Playlist auch Songtitel eintragen, die nicht Gema-angemeldet sind, dann wird m.E. auch keine Gebühr fällig.

Gruß,
Tommy

http://www.molotow-soda.de

Hi!

Wenn die Künstler Euch wohlgesonnen sind und auf ihre
Gema-Kohle Euch zugunsten verzichten wollen, können sie in
ihre Gema-Playlist auch Songtitel eintragen, die nicht
Gema-angemeldet sind, dann wird m.E. auch keine Gebühr fällig.

Gut und schön, aber dann „sollte“ man auch den Sonwriter verheimlichen oder faken, denn wer GEMA-Mitglied ist, hat einen Exklusivvertrag, und „muss“ alle neuen Ergüsse anmelden!

LG

Florian