Anzeige vom Anwalt, weil Katze in Garen macht

Hallo,
meine Katze macht angeblich in den Garten von meiner Nachbarin (obwohl ich die da noch nie gesehen habe). Nach dem meine Nachbarin mich schon öffters drauf angesprochen hat und will, dass ich meine Katze weggebe (und ich das natürlich nicht mache, weil ich an ihr hänge) kam jetzt ein Brief vom Anwalt. Es steht drin, dass ich es meiner Katze verbieten soll, das Grundstück zu betreten. Wie soll ich das denn machen??? Einer Katze kann man das ja nicht vorschreiben…
Und wenn ich das nicht mache, kommen weitere rechtliche Schritte…

Was soll ich jetzt machen? Und wie kann die sich sicher sein und der Anwalt auch, dass es meine Katze ist, die da rein macht???

Danke für die Hilfe

Tja, die Beweispflicht liegt da schon bei Ihrer Nachbarin, aber mal umgekehrt gefragt: Wieso sind sie sicher, dass Ihre Katze so unschuldig ist ?
Da reicht dann schon ein Foto, welches ihre Katze zeigt, wie sie gerade Häufchen aufs Nachbargrundstück macht oder ein unabhängiger Zeuge, um sie in Probleme zu bringen.
Denn dann sieht die Rechtsprechung eindeutig aus. Wer seine Katze frei laufen lässt, der muss auch für solche Probleme einstehen. In der Regel verlangen die Gerichte allerdings nicht die Abschaffung des Tiers, sondern die Sicherung des Balkons oder Grundstücks, damit die Katze nicht mehr entwischen kann. Dann wäre also evtl. Schluss mit Freilauf!
Mein Rat daher: Suchen sie noch mal das Gespräch mit ihrer Nachbarin, entschuldigen sie sich für ihre Katze und suchen sie nach einer einvernehmlichen Lösung. Da gibst ja einiges im Internet: Duftstoffe, welche Katzen nicht mögen oder vielleicht muss einfach mal der Zaun zum Nachbargrundstück gesichert werden.
Bieten Sie Kostenübernahme oder zumindest eine großzügige Kostenbeteiligung an.
Die Tatsache, dass ihre Nachbarin ja mehrfach versucht hat, mit Ihnen zu reden, bevor der Anwalt eingeschaltet wurde, lässt doch auf Gesprächsbereitschaft hoffen. Nachbarschaftstreitigkeiten sind nie zu gewinnen und jede Einigung ist da besser als ein bitterer Konflikt.

Hallo
tatsächlich hast du dafür zu sorgen, dass die Katze auf deinem Grundstück bleibt. In ländlicher Umgebung muss jedoch auch der Nachbar damit klarkommen, dass bei ihm Katzen kommen. Rechtlich gesehen gelten Katzen als Gegenstand, daher musst du für dein Eigentum sorgen. Wenn deine Katze wirklich so ein Streuner ist, dann musst du sie wohl weggeben.

Wir haben auch eine Katze (300 Seelen Dorf). Als sie klein war, haben wir sie an die Leine genommen und die Grundstücksgrenzen gezeigt (kein Scherz)- es funktioniert. Sie bleibt bei uns, geht höchstens zur Auffahrt raus aufs Feld Mäuse jagen. Aber bei Nachbarn war sie noch nie und auch bei uns machen keine fremden Katzen aufs Grundstück. Du hast da wirklich einen Streuner erwischt.

Liebe Grüße
Anja

Hallo,

einfach den Brief vom gegn. Anwalt ignorieren.

Grüße, Donowan

Danke für die Antwort,

leider hab ich schon oft mit der Nachbarin gesprochen und auch einige Dinge angeboten, Zaun, Pflanzen, alles mögliche. Sie möchte das nicht und sie will sich auch nicht einigen. Sie möchte, dass ich die Katze weggebe. Ich hab ihr auch schon angeboten, den Kot wegzumachen, aber dass will sie auch nicht. Muss dazu sagen ist ne sehr alte Frau, mit der man nicht wirklich vernünftig reden kann…

Ich bin mir zwar nicht sicher, dass es meine Katze ist, aber meine macht immer in ihr Klo… Und die Katze ist eigentlich wenig draußen…

Muss ich auf das Schreiben des Anwalts reagieren? Bin ich gezwungen, meine Katze wegzugeben???

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Grundsätzlich müssen Sie natürlich nicht reagieren, nur weil da ein Anwalt schreibt. Aber vielleicht wäre es sinnvoll, auch einmal schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich ihrer Meinung nach um fremde Katzen handelt. Wichtig: Nichts zugeben, das könnte vor Gericht als Schuldanerkenntnis gelten. Weisen Sie darauf hin, dass ihre Katze wenig Freigang hat und stubenrein ist. Nützt zwar wahrscheinlich nix, schadet aber auch nicht.
Ansonsten noch mals das nette Angebot zur nachbarschaftlichen Hilfe wiederholen (natürlich ohne die Schul der eigenen Katze anzuerkennen) und abwarten und Tee trinken. Dann halten Sie ihre Katze mal für einige Zeit unter Kontrolle. Hoffentlich verläuft sich die Sache dann wieder.

Nochmals zur Beruhigung: Kein Gerichtwürde urteilen, dass sie ihre Katzeabschaffen müssen. Das wäre unverhältnismäßigda es einfaches und geringer belastendes Mittel gibt. Im Notfall muss die Katze halt auf unkontrollierten Freigang verzichten. Nicht schön, aber dann ist das Problem auchgelöst.Viel Glück.

Hallo,

ich sehe hier erstmal zwei Meinungen: Die Nachbarin behauptet Deine Katze kommt in Ihren Garten. Du sagst Du hast sie dort noch nie gesehen.
Ich würde die Nachbarin oder den Anwalt mal fragen, ob es einen Nachweis gibt, dass es Deine Katze ist. Mit einem Foto sollte das doch relativ einfach sein.
Sonst ist das ja ein sehr theoretischer Streit.
Falls es aber tatsächlich ein „Beweisfoto“ gibt, weiß ich leider nicht weiter.
Ich kenne mich im Nachbarschaftsrecht nicht so aus, was eine Katze üblicherweise darf. Vielleicht kannst Du einen örtlichen Schiedsmann fragen. Kontaktdaten im Zweifelsfall über die Stadtverwaltung.

Das ist zunächst eine Beweisfrage. Was daraus wird, ist schwer vorherzusehen.

Versuchen kann man es ja mal und manche Nachbarn gucken ja auch den ganzen Tag aus dem Fenster…

Wenn es Ihre Katze ist und das belegbar ist sind die Gerichte manchmal komisch und dann brauchen Sie auch einen Anwalt.

MfG

Damit kenne ich mich nicht aus, sorry.