Elternhaftung bei getrenntlebenden Ehepaaren

Die Eltern sind getrennt lebend. Mutter und Tochter, welche 17 jahre alt ist, bekommen per Pferdeüberlassungsvertrag einen Wallach für 3 Jahre geliehen. Eigentümer zahlt lt Vertrag Tierarztkosten, Hufschmied. Mutter übernimmt die Einstellungkosten beim Bauern. Nun folgende Fragen :
Pferd verursacht Unfall ( Schaden ) .Wer kommt nun dafür auf ??? Eigentümer des Pferdes oder Ausleiher sprich Tochter und Mutter. Sollte Ausleiher eine Tierhalterhaftpflichtversicherung extra abschliessen oder reicht die Privathaftpflichtversicherung der Mutter voll aus. Vater ist gegen diese Pferdeüberlassung und teilte dies schrifrtlich der Mutter mit. Wie sieht es auch rechlich aus, wenn der Ausleiher einen Tierarzt beauftragt und der Eigentümer kann ggf nicht erreicht werden und/oder zahlen. Wer trägt dann die angefallen Kosten ?? Der Vater sieht ein rechtliches Mienenfeld und will aber nicht belangt werden können. Was kann er tun ? Ich danke für Ihre Antworten
Chrissie

Die Eltern sind getrennt lebend. Mutter und Tochter, welche 17
jahre alt ist, bekommen per Pferdeüberlassungsvertrag einen
Wallach für 3 Jahre geliehen. Eigentümer zahlt lt Vertrag
Tierarztkosten, Hufschmied. Mutter übernimmt die
Einstellungkosten beim Bauern. Nun folgende Fragen :
Pferd verursacht Unfall ( Schaden ) .Wer kommt nun dafür auf
??? Eigentümer des Pferdes oder Ausleiher sprich Tochter und
Mutter. Sollte Ausleiher eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung extra abschliessen oder
reicht die Privathaftpflichtversicherung der Mutter voll aus.

Hi,

was ist denn vertraglich geregelt? Die Privathaftpflicht deckt die Schäden die durch das Pferd verursacht werden nicht ab. Hierfür gibt es extra Pferdehaftpflichtversicherungen, die normalerweise der Eigentümer des Pferdes abschließt.

Ob es möglich ist, das der Eigentümer verlangen kann, das der Besitzer eine Versicherung für das Tier abschließt, sollte man im Versicherungsbrett klären. Üblich ist aber, das der Eigentümer diese Versicherung abschließt.

Vater ist gegen diese Pferdeüberlassung und teilte dies
schrifrtlich der Mutter mit. Wie sieht es auch rechlich aus,
wenn der Ausleiher einen Tierarzt beauftragt und der
Eigentümer kann ggf nicht erreicht werden und/oder zahlen. Wer
trägt dann die angefallen Kosten ??

Auch hier käme es auf die vertragliche Regelung an. Zunächst kann sich aber der TA an den Auftraggeber halten.

Der Vater sieht ein
rechtliches Mienenfeld und will aber nicht belangt werden
können. Was kann er tun ? Ich danke für Ihre Antworten

So dramatisch ist es nicht, sofern man einen ordentlichen Vertrag macht. Reitbeteiligungen sind nicht unüblich.

Hier ein Mustertext für einen Vertrag:

http://www.pferd-versichert.de/fileadmin/Vordrucke/R…

Gruß
Tina