Ich habe ein eigenes reitpferd,dass ich auch

… ausschliesslich und bewusst zum reiten gekauft habe. nun hat ein hengst meine stute gejgt und verletzt. leider musste eine op durchgeführt werden. der tierarzt sagt nun,dass das pferd nie wieder zum reiten fähig wäre. frage - kann ich einen reitausfall beim verursacher geltend machen ? ich habe gehört,so ca. 300 euro pro verbleibendes lebensjahr meines reitpferdes. danke

hallo kaiserauge,

tut mir ja leid um das pferd.

zunächst zur anspruchsgrundlge : §§ 833 ff BGB Tiehalterhaftung. vom grunde her kann ein reitausfall geltend gemacht werden. es ist jedoch nach einhelliger rechtsprechung so, dass der reitausfall (nutzungsausfall) nur ersatzfähig ist, wenn die entbehrung der nutzung sich konkret auf die wirtschaftliche lebensführung auswirkt. dies wird in der regel bei einem privatpferd zu verneinen sein. es müsste sich hier um ein anerkanntes zucht- oder turnierpferd handeln.
zum grunde des ausfalles des pferdes und zur höhe des schadenersatzes sollte dann, wenn überhaupt, dieser von einem gerichtsanerkannten sachverständigen für pferdezucht-und haltung ermittelt werden.
jedoch sollten die -hengstmanieren- nicht vergessen werden- verletzt ein hengst eine stute, oder verletzen sich beide ist die sogenannte reaktion aus wirkung und gegenwirkung sowie tierischer eigenart eingetreten- und beiderseitiger verursachungsbeitrag ist gleich hoch. es wird dann 50/50 geteilt.

die sache ist eigentlich zur abgabe an den haftpflichtversicherer des anderen tierhalters geeignet.

vor einem eventuellen rechtsstreit würde ich mir die kosten dessen genau errechnen lassen. ns. vorsicht wenn der anwalt deies vertrauens sich alzu siegessicher gibt- das kriegen wir schon hin- ?

viel glück und alles gute

hook