22 km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ort

hallo,
ich habe ein brief von der Polizei bekommen (
Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ). Das Auto ist auf mich zugelassen( HABE KEIN FÜHRERSCHEIN ) und Versicherung läuft uber meinen Sohn. jetzt steht auf dem brief 22 km/h zuviel geschlossener Ortschaft. Auf dem foto ist eigentlich nicht genau zu erkennen ob mein sohn oder der freund zum zeitpunkt der fahrer war (Bild mit Mütze und Sonnenrbrille). Jetzt meine frage : was pasiert wenn ich nicht Antworte auf dieses Schreiben ?
bekomme ich dann als fahrzeughalter geldstrafe und und denn einen Punt ? Ich habe kein Führerschein ,bin nur der Halter. Ich bin auch bereit eigetlich geldstrafe zu bezahlen denn mein sohn hat schon genug ärger mit solchen fällen. Was kann ich oder wie soll ich reagieren ? danke im voraus

Tipp vpn mir>zahlen

Wenn Du der Polizei glaubhaft machen kannst, dass du gefahren bist, dann kannst du auch den Punkt kassieren. Allerdings steht das natuerlich im Konflikt zu „kein Fuehrerschein“ (und zieht evtl. Ermittlungen wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ nach sich). Die Polizei wuerde also vermutlich einen Hausbesuch machen um das Foto mit dir abzugleichen. Daraufhin wird man das Verfahren vermutlich einstellen, da du sicherlich von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wirst.

Hoffe ich konnte ein wenig weiterherhelfen …

Ich würde reagieren da schweigen ein eingeständnis ist. Sollte das Bild nicht aussagekräftig ist um ein Aussagekräftiges Bild bitten da das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht selber gefahren wurde aufgrund des Zeitablaufes man sich leider nicht mehr erinnert wer an diesem Tag das Fahrzeug hatte und auf dem Bild der Fahrer leider nicht eindeutig zu identifizieren sei.

Mit freundlichen Grüßen

hallo,
ich würde sagen das ist eine kosten nutzen frage…
besteht eine rechtsschutzversicherung? wenn ja einfach den anwalt einschalten, wenn nein, rechnen ob sich der anwalt lohnt oder es günstiger ist zu bezahlen…
eigentl ist es jedoch so, dass wenn nicht die betreffende person eindeutig ermittelt werden kann, wird nicht einfach wahllos ein bußgeld verordnet!
dennoch ist es wesentlich einfacher dies durch einen anwalt zu lösen, denn bei solchen bagatellen ist es meist nur ein schreiben vom anwalt und die sachen wird fallen gelassen.
vllt sollten Sie aber auch mal mit Ihrem Sohn etwas ernster reden, wenn dies nicht das erste und einzige mal war… das spart geld und nerven! :wink:

Hallo Yasemin!

Als Zeuge in der Eigenschaft als Verwandter in gerader Linie bzw. Verwandte in gerader Linie, in Ihrem Fall als Mutter, hat man das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Strafprozessordnung. Darüber hinaus darf der Zeuge die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er sich oder einen nahen Angehörigen durch die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gefahr der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Allerdings muss man damit rechnen, dass man als Halter das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt bekommt. Beispielsweise würde man dann bei einem weiteren Geschwindigkeitsverstoß (Ihres Sohnes) durch Einblick in das Fahrtenbuch herausfinden, wer diesen begangen hat.

Sollten Sie überhaupt nicht reagieren, dann könnte die Bußgeldstelle als Verwaltungsbehörde über die Polizei/Staatsanwaltschaft weiter ermitteln. Besser ist es, wenn Sie sich einen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist dieser Schritt zu empfehlen. Oder Sie bezahlen und sind raus aus der Angelegenheit.

Gruß von unbekannt

Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten.

Sie können es versuchen. Ob es klappt, weiß niemand.

Eine Geldstrafe kann und wird Ihnen nicht auferlegt werden. Es kann höchstens das Führen von Fahrtenbüchern auferlegt werden.

Sie müssen sich nur fragen, ob es richtig ist, Ihren Sohn zu schützen, wenn er sich nicht an Regeln hält.

Hallo!
Du bist der Halter und somit für das Fahrzeug verantwortlich. Ich würde an deiner Stelle mit dem Schreiben zum Anwalt gehen. Bei schlecht erkennbaren Bildern muss die Polizei den Fahrer ermitteln. Das Schlimmste, was dir auferlegt werden kann, ist das Führen eines Fahrtenbuches. Dein Sohn soll sich mal daran erinnern, dass ein zu schnelles Fahrzeug eine unkontrollierte Waffe ist. Damit kann man anderen Menschen ernsthaft Schaden zufügen.
Gruß
Kerstin

Hallo,

das ist nicht ganz so einfach mit der Geldstrafe, besser Bußgeld. Der Halter wird nur bei Parkverstößen zu Kasse gebeten, egal, ob er das Auto dort abgestellt hat oder nicht. Bei allen anderen Sachen muss der Fahrer (auch Führer genannt) ermittelt werden.
Wenn jetzt auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar ist, dass der Halter auch Führer sein könnte (oder ist), bekommt der Halter zunächst einen Anhörungsbogen (so wie Du jetzt), der neutral gehalten ist. Dort heisst es dann in etwa, dem Führer des Pkw … wird vorgeworfen, am… um… folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, usw.
In dieser Anhörung muss auch eine Belehrung sein, die über Deine Rechte (und Pflichten) aufklärt. So sollte drin stehen, dass Du gebeten wirst, wenn Du nicht der Fahrer warst, diesen zu melden bzw. die Anhörung an ihn weiter zu geben. Und es muss drinstehen, dass Du die Aussage verweigern kannst, wenn Du einen Angehörigen benennen müsstest. Wenn Du hiervon Gebrauch machst, werden sie versuchen, etwas über den Fahrer herauszufinden, indem sie etwa Nachbarn befragen oder Fotos aus der Einwohnermeldekartei ansehen, wenn sie eine Vermutung habenm, wer es sein könnte.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder erst mal lange warten, so nicht ganz drei Monate, dann den Bogen ausfüllen und abgeben, dabei sagen, dass Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen möchtest, weil es ein Verwandter sein könnte. Die drei Monate aber rechnen ab Datum des Verstoßes, so dass nicht schon Verjährung eintritt (nach drei Monaten verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten). Dann könnten sie noch versuchen, etwas über den Fahrer herauszufinden. Aber wahrscheinlich melden sie sich nach 1 1/2 Monaten schon bei Dir. Sollte es so laufen, kannst Du auch angeben, der Fahrer könnte ein Verwandter sein, deshalb würdest Du nichts sagen. Das Auto wird von mehreren Verwandten benutzt. Es könnte Dir dann passieren, dass Du für das Auto für ein Jahr eine sog. Fahrtenbuchauflage bekommst, dann muss jede Fahrt eingetragen werden, die Polizei oder das Ordnungsamt überprüfen ggf. das Buch im Rahmen einer Kontrolle. Es muss immer nach Ende der Fahrt eingetragen werden, wer wann wieviel gefahren ist und wohin.
Da Du eine Anhörung eines Betroffenen bekommen hast, kann es Dir passieren, dass Du nach Fristende einen Bußgeldbescheid bekommst. Dann wäre die Sache noch einfacher, denn dann könntest Du Widerspruch einlegen und angeben, dass Du nicht der Fahrer warst, was ja laut Foto auch wohl nachzuweisen wäre. Du bist doch da sicher nicht zu erkennen?
Du kannst natürlich das Bußgeld dann auch bezahlen, aber vorsicht, nicht zugeben, dass Du gefahren bist, dann könnten sie Dich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch anzeigen.
Am besten geht das mit der Aussageverweigerung wegen Verwandtschaft, meistens gibt es beim erstem Mal noch kein Fahrtenbuch.

Vielleicht bekommst Du ja noch bessere Ratschläge von anderen Experten! Viel Glück.
Solltest Du noch fragen haben, bitte melden.

Gruß Elliot

hallo,
ich habe ein brief von der Polizei bekommen (
Anhörung des Betroffenen wegen einer
Verkehrsordnungswidrigkeit ). Das Auto ist auf mich
zugelassen( HABE KEIN FÜHRERSCHEIN ) und Versicherung läuft
uber meinen Sohn. jetzt steht auf dem brief 22 km/h zuviel
geschlossener Ortschaft. Auf dem foto ist eigentlich nicht
genau zu erkennen ob mein sohn oder der freund zum zeitpunkt
der fahrer war (Bild mit Mütze und Sonnenrbrille).

Also bist du nicht gefahren? Das ist ja schonmal gut, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist so schon teuer, auch ohne dass man geblitzt wird.

Jetzt meine
frage : was pasiert wenn ich nicht Antworte auf dieses
Schreiben ?

Dann könnte es sein, dass irgendwann die Polizei vor deiner Tür steht und den Fahrer sucht. Es geht hier schließlich auch um einen Punkt. Und wenn davon ausgegangen wird, dass du gefahren bist, auch um viel Geld.

bekomme ich dann als fahrzeughalter geldstrafe und und denn
einen Punt ? Ich habe kein Führerschein ,bin nur der Halter.

Ich weiß nicht was passieren würde, wenn du die Strafe einfach bezahlen würdest… also ob bei jedem Halter auch überprüft wird, ob ein Führerschein vorhanden ist. Aber dann hätte eigentlich in dem Bußgeldbescheid schon irgendwas drin stehen müssen.
Wenn du den Anhörungsbogen zurückschickst und angibst, dass du nicht weißt, wer gefahren ist, könnte die Polizei auch bei dir auftauchen und genauer nachforschen. Außerdem (wenn dein Sohn, sein Freund oder wer auch immer nicht erkannt wird) könnte dir ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Ich bin auch bereit eigetlich geldstrafe zu bezahlen denn mein
sohn hat schon genug ärger mit solchen fällen.

Dein Sohn ist alt genug um Auto zu fahren? Dann ist er auch alt genug um die Strafe zu kassieren. Aber letztendlich musst du das wissen.

Also von gar nicht auf den Bußgeldbescheid zu reagieren, rate ich dir ab. Das bringt nur mehr Ärger als das es nützt.

Was kann ich
oder wie soll ich reagieren ? danke im voraus

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann zieh einen Anwalt zu rate.

Gruß

Hallo Yasemin,

ich empfehle auf alle Fälle auf das Schreiben zu antworten. Du könntest mitteilen, dass du zu dem Zeitpunkt nicht mit dem Auto gefahren bist und auch nicht weißt, wer gefahren ist. Es gibt von Zeit zu Zeit unterschiedliche Nutzer. Ich würde aber keinen Bezug darauf nehmen, dass du selber keinen Führerschein hast.
Nun besteht die Möglichkeit dir das Bußgeld aufzuerlegen oder aber den Fahrer an Hand des Fotos im Vergleich zu ermitteln. Der Vergleich kann über das EMA (Einwohnermeldeamt ) oder direkt erfolgen. Direkt natürlich nur wenn dein Sohn angetroffen wird. Wenn man dir das Bild vorlegt oder dich dazu befragt, kannst du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und musst keine Auskunft erteilen. Du musst lediglich NUR deine Personalien bekannt geben.
Kommt immer drauf an, wie fleißig die Ermittlungsbehörde ist. Wird dein Sohn angetroffen, kann er sich bei der Befragung dumm stellen, vorausgesetzt, auf dem Bild ist wirklich nichts von ihm zu erkennen. Er muss ebenfalls NUR Angaben zu seiner Person machen.Könnte zum Beispiel von dem Ermittler die Frage kommen:„Haben sie solch ein Basecap ?“, dann muss er darauf nicht antworten und sollte auch nicht weiter drauf eingehen: „Ich glaube, ich muss ihnen drauf nicht antworten.“ Wer viel erzählt, erzählt manchmal zuviel. Schlimmsten Falls könnte dir noch der Zwang eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Um weiterhin solche Unannehmlichkeiten zu ersparen, vielleicht mal mit Sohnemann ein eindringliches Gespräch führen…
Bei weiterer Problematik in der Sache kannst du mich gerne kontaktieren. Der weitere Verlauf kann nicht vorherbestimmt werden.

Gruß Fopo

Hallo.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die örtliche Polizeidienststelle mit der Fahrerfeststellung beauftragt, d.h. sie kommen zu Ihnen nach Hause, befragen evtl. Nachbarn und/oder erheben ein Vergleichslichtbild beim Einwohnermeldeamt.
Sie können sicherlich nicht die Sache auf sich nehmen. Zum einen, weil es ja ein Beweisphoto gibt, zum anderen, weil Sie gar keine Fahrerlaubnis haben (§ 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftat!). Wenn Sie meinen, Sie müssten die Geldbuße führ Ihren Sohn übernehmen, ist das Ihre Sache. Aber der Fahrer erhält in jedem Fall den Punkt in Flensburg.

Hallo!
Also, nicht antworten ist das Schlechteste, was man machen kann, weil dann die Verwaltungsmühlen anfangen zu arbeiten…(Gebühren etc.)
An ihrer Stelle als Fahrzeughalterin würde ich - aufgrund der Schilderung, dass das Beweisfoto nicht eindeutig ist - mein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich der Angabe zum Fahrzeugführer zum besagten Zeitpunkt gem. § 52 StPO in Anspruch nehmen.
Sie geben an, dass sie zum fraglichen Tatzeitpunkt nicht gefahren sind und auch gar nicht gefahren sein können, weil sie keinen Führerschein haben, und wie gesagt ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen (ihren Sohn erwähnen sie dabei mit keiner Silbe!).
Jetzt ist die Polizei gefordert, zu ermitteln, wer der Fahrzeugführer gewesen ist, was laut ihrer Aussage mit dem Foto nicht eindeutig zu klären ist.
Es kann hierbei aber auch sein, dass die Polizei in ihrer Nachbarschaft mit dem Foto herumgeht und fragt, ob irgendjemand die Person erkennen und identifizieren kann, was letztlich dann doch wieder ihren Sohn zum „Täter“ machen könnte.
Zu zahlen wäre dann das Verwarngeld + Verwaltungsgebühren.

Sollten sie das Verwarngeld einfach bezahlen, wird die Polizei auch anfangen zu ermitteln, da sie ja bekanntermaßen keine Fahrerlaubnis besitzen…

Sollte das Verfahren gegen Sie eingestellt werden, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann, brauchen Sie natürlich gar nichts bezahlen.
Sollte dies aber nicht der einzige Verstoß sein, so kann die Bußgeldbehörde ihnen ein Fahrtenbuch auferlegen…wie gesagt, dass meistens nur, wenn schon mehrere Verstöße bekannt sind.

Hallo

wenn man nicht antwortet, erhält man ein Bußgeld, was i.d.R. teurer wird. Um die Strafe kommt man somit nicht herum.
Grundsätzlich wird man als Halter angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Als Halter ist man in solchen Fällen immer haftbar.
Ist man nicht selbst gefahren, muss man den Fahrer, der das Fahrzeug in dem benannten Zeitraum geführt hat, benennen.
Angehörige muss man aber nicht belasten, läuft dann aber Gefahr, für das Kfz ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Welche Strafe einen bei der Übertretung der Höchstgeschwindigkeit ereilt, kann man hier nachschlagen / lesen:
http://www.bussgeldkatalog2011.de/?gclid=CImm_dj69Kw…
In diesem Fall: 80,- Eeuro, 1 Punkt

Gruß
Vielfahrer_1708

Sorry, war längere Zeit nicht da.
Ich gehe mal davon aus, dass du zwischenzeitlich erhalten hast.

Gruß Jörg F.

Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der jenige, der gefahren ist, noch nicht mit Punkten rechnen, wenn die Überschreitung 22 km/h beträgt. In dem Anhörungsbogen solltest du schon rein schreiben wer gefahren ist. Solltest du das nicht können oder wollen, hat das Ordnungsamt die Möglichkeit, dich zu verpflichten ein Fahrtenbuch zu führen. ZU dem Punkt noch einmal. Wenn du keinen Führerschein hasdt, kannst du keine Punkte bekommen. UNd dein SOhn oder wer auch immer gefahren ist, bei dieser Überschreitung auch noch nicht.