Alkohol am steuer

ich wurde beim ersten mal mit 2,02 promille erwischt, liegt 5 jahre zurück. jetzt mit 0,82 promille. bekam meinen Fs zurück von der polizei. Wird jedoch von Kassel bearbeitet. was passiert? erneute mpu? oder nur fahrverbot.

hallo,
es wird sicherlich ein bußgeld verhängt und es wird eine 3 - 12 monatige sperre geben. sicherlich wird dann die führerscheinstelle eine mpu anordnen. das problem ist aber, dass es sich um das 2. alkohol delikt handelt und nun eine alkoholabstinenz von 12 monaten nachzuweisen sind. dieser nachweiß kann heute nur noch über eine haaranalyse oder über urinkontrollen gemacht werden. in beiden fällen ist auch der nachweis von alkoholfreien bier möglich, so dass eine tatsächliche alkoholabstinenz gegeben sein muss.
mfg
mpu24

ich wurde beim ersten mal mit 2,02 promille erwischt, liegt 5
jahre zurück. jetzt mit 0,82 promille. bekam meinen Fs zurück
von der polizei. Wird jedoch von Kassel bearbeitet. was
passiert? erneute mpu? oder nur fahrverbot.

hallo mpu24, vielen dank für deine schnelle antwort. liege ich jedoch nicht in der verjährungszeit? habe mir die ganze zeit nichts zu schulden kommen lassen. mein gott ich werde meinen job verlieren ohne fs. sollte man jedoch vorher wissen, ich weiß. die polizei sagte: 4 wochen fahrverbot und busgeld. wann bekomme ich da bescheid? ist es besser einen rechtsanwalt einzuschalten? Danke für deine antwort.

Hallo „cinderella55“!
Dazu kann ich nichts sagern, da dieses eine Angelegenheit des Straßenverkehrsamtes ist. Erneute MPU? Heißt dass, daß du nach der ersten Trunkenheitsfahrt vor 5 Jahren eine MPU ablegen mußtest? Sollte dieses der Fall sein, so stelle Dich meines Erachtens darauf ein, eine erneute MPU absolvieren zu müssen!
Warum wieder Trunkenheitsfahrt? Frage Dich doch einfach warum Du trinkst, obwohl Du mögloicherweise sweißt noch Autofahren zu müssen!
Gruß
Günter

ich wurde beim ersten mal mit 2,02 promille erwischt, liegt 5
jahre zurück. jetzt mit 0,82 promille. bekam meinen Fs zurück
von der polizei. Wird jedoch von Kassel bearbeitet. was
passiert? erneute mpu? oder nur fahrverbot.

Hallo Günter, vielen Dank für deine Antwort. Natürlich musste ich damals eine MPU machen. Der FS war im Juni 2007 weg. Danach wurde meine Mutter zum Pflegefall, die ich rund um die Uhr betreute. War auf kein Auto angewiesen und erst nach ihrem Ableben Januar 2010 entschloss ich mich diese MPU zu bewältigen. Hatte vorher gar keinen Kopf, wollte eigentlich nur mit ihr sterben, war schon lange vor meinem Führerscheinentzug krank. Doch damals verlor ich sämtliches Selbstbewusstsein (was heute auch wieder der Fall ist). Es wird dir zwar jetzt als dumme Ausrede vorkommen, aber ich habe nach dem FS-Entzug (mit zwei Promille ist jeder Alkoholsüchtig und auch an Alkohol gewohnt, wie bei mir, da kann mir sonst jemand etwas erzählen)bis zum 10.02.2012 fast gar keinen Alkohol getrunken. War mir auch ganz sicher, dass ich Fahrtüchtig bin, zumal ich zwei Gläser Wein getrunken hatte und danach nur Tee „pur“! alle anderen Tee mit Rum. Kann und will niemand etwas unterstellen, weiß aber von der letzten MPU, dass man mit zwei Gläser Wein, keine o,82 pm hat.
Mein Sohn kam auch schon einmal nach Hause, "stockbesoffen!!!, entschuldige den Ausdruck, obwohl er angeblich keinen Alkohl getrunken hatte, zumal er Diabetiker ist. Aber Beweise das einmal bei einer MPU oder bei der Polizei. Sorry, dass ich dir das schreibe, bin eben grad wieder auf dem Nullpunkt angelangt. Soll ich vielleicht einen Rechtsanwalt einschalten oder einfach abwarten. Wäre schön, wenn du mir nochmals einen Tipp geben könntest.
GlG Cindy

Hallo Cindy!
„auf dem Nullpunkte“ kann ich mir vorstellen, da Du Dir sicherlich Vorwürfe machst. Du sprichst selbst davon, dass bei einer Alkoholfahrt von über 2,0 Promille eine mögloiche Abhängigkeit gegeben ist, zuminderst aber eine Gewöhnung an den Alkohol gegeben ist.
Dass Du nun, nachdem Du keine Verantwortung Deine Mutter mehr hattest, wieder den Führerscheinb zurückerworben hattest finde ich gut.
Aber was nun?
Bist Du ehrlich der Meinung, dass Dir jemand etwas in das Glas getan hat? Versuche bitte ehrloich zu dir zu sein. Es „passiert“ nicht einfach.
Wichtig ist m.E. jetzt erst einmal abzuwarten.
Einen Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt einzuschalten finde ich als „Geld vor die Säue zu werfen“. Was soll er denn im Vorfeld bewerkstelligen? Warte ersteinmal den Bescheid des SVA ab - dann kannst Du immer noch überlegen!
Aber wass passiert dann, wenn Du wieder eine MPU ablegen mußt?
Sollte dieses der Fall sein, so kannst Du Dich gerne wieder melden (auch zwischendurch, wenn Dir danach ist)!
Gruß
Günter