Alter Führerschein / neuer Führerschein

Bis Ende 1998 durfte man ja, wenn man den Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, automatisch auch einen Roller (50er) führen. Ab 1999 nicht mehr.
Wie ist die Lage, wenn jemand 1998 seinen Führerschein gemacht hat, im Führerschein auch das Führen eines Rollers bestätigt ist, der Führerschein gestohlen wird, ein neuer (Kartenformat) ausgestellt wird und dort nicht mehr steht, dass ein Roller gefahren werden darf.
Frage: Darf man trotzdem - weil es ja im alten stand und vor allem: Wurde evtl vergessen, die Rollerberechtigung einzutragen oder ist es grundsätzlich so, dass man dann nicht mehr Roller fahren darf?

Hallo!

Bis Ende 1998 durfte man ja, wenn man den Führerschein der
Klasse 3 gemacht hat, automatisch auch einen Roller (50er)
führen. Ab 1999 nicht mehr.

Ehrlich nicht? Das kann ich kaum glauben!

Wie ist die Lage, wenn jemand 1998 seinen Führerschein gemacht
hat, im Führerschein auch das Führen eines Rollers bestätigt
ist,

Also Klasse 4? UNd die war ab 1999 ehrlich nicht mehr in Klasse 3 enthalten?

der Führerschein gestohlen wird, ein neuer (Kartenformat)
ausgestellt wird und dort nicht mehr steht, dass ein Roller
gefahren werden darf.

Dann ist der Führerschein falsch ausgestellt. Denn Klasse B umfasst auch Klasse M.

Jetzt habe ich aber mal ganz nervös mein Kärtchen rausgekarmt und nachgeschaut. Alles okay - ich darf Roller fahren.

Bis Ende 1998 durfte man ja, wenn man den Führerschein der
Klasse 3 gemacht hat, automatisch auch einen Roller (50er)
führen. Ab 1999 nicht mehr.

Hi Safari!

hier ist eine von vielen „Umschlüsselungen“, in der Du Dich eigentlich wiederfinden solltest.
Vielleicht ist Dein Führerschein wirklich falsch umgeschrieben?

Viel Erfolg!
http://www.fahrprofi.de/main/schein/umschreibg/umsch…

Ulli