Fahrer F fährt mit Fahrzeug A von Halter H
H bekommt persönliche Anhörung zum Bußgeldverfahren, auf dem Foto ist F nicht richtig zu erkennen, könnte mit Wohlwollen auch H sein
Vergehen: außerorts 41 km/h zu schnell
A ist auf H zugelassen, der lebt jedoch im Ausland
die Anhörung wird an die Adresse der Eltern geschickt, wo H vorher gelebt hat und A noch gemeldet ist
H kann keine Angaben zur eigenen Person mach, zu denen er verpflichtet wäre, da er das Schreiben nicht erhalten hat
in der Folge ergeht ein Bußgeldbescheid an H, welchen H nicht erhält, da er im Ausland lebt
Fragen:
sind die Eltern verpflichtet die Briefe weiterzuleiten, oder H über die Briefe in Kenntnis zu setzten?
wann ist der Sachverhalt verjährt?
wie wird es weiter gehen?
was wenn H Angaben zur Person, aber nicht zur Sache macht?
es würde ein Bußgeldbescheid gegen H ergehen.
H würde gegen diesen Einspruch einlegen, da er nachweislich im Ausland war
Fragen:
wie würde es nun weitergehen?
Vielen Dank für die Antworten