Baustellen-Parkverbot-Datum geändert

Hallo zusammen,

nehmen wir mal diese rein fiktive Situation an:

A und sein Nachbar B parken auf Anwohnerparkbereichen in einer engen Innenstadt. Am Freitag den 15.03. lädt eine Baufirma Baustellen Absperrungen und auch Parkverbotschilder auf dem Gehweg ab. Es werden aber noch keine Schilder aufgestellt. Da A und B rechtzeitig wegfahren wollen gehen sie jeden Tag Morgens und Abends dort vorbei und sehen nach ob es schon Schilder mit Datum gibt.

Am Abend des 18.03. stehen die Schilder mit dem Zusatzschild

„ab 25.03.2008 6:00Uhr“.

B ist erleichtert, weil er am nächsten Morgen in den Osterurlaub fährt und sein Auto also stehen lassen kann, da er am 24. wieder zuhause sein wird kann er dann ja rechtzeitig wegfahren.

Zuvor hatten A und B besprochen, dass, falls die Schilder bei der Abreise noch nicht stehen würden, B seinem Sohn C die Schlüssel da lassen würde, und A C informiert falls er wegfahren müsste. Aber da die Schilder ja schon standen hat er ihm den Schlüssel nicht gegeben.

Aber erstens kommt es anders…

Heute am 20.03. verlässt A wie immer um 6:10 das Haus. Auf dem Weg zum Bahnhof kommt er an seinem Auto vorbei und traut seinen Augen nicht. Neben den beiden Autos wird gerade ein Bagger abgeladen und ein Arbeiter überklebt das Datum der Parkverbotsschilder mit

„ab 19.03.2008 6:00 Uhr“

A spricht den Arbeiter D an was das denn soll. D erklärt, sie wären mit einer anderen Baustelle schneller fertig geworden und könnten jetzt hier früher anfangen. Der Abschlepper für „den blauen Wagen“ (=Bs Auto) sei schon bestellt, und der „rote Wagen“ (=As Auto) wär dann als nächstes dran. A fragt was denn die Rückdatierung der Schilder solle. D sagt „damits beim Schleppen keine Probleme gibt, die parken ja dann scho an Tag lang falsch“

A informiert C, der aber mangels Schlüssel und Zeit nichts machen kann und fährt sein eigenes Auto weg. Da um diese Zeit kein Anwohnerparkplatz frei ist muss er kostenpflichtig parken und verpasst auch noch seinen Zug.

Nun zu den Fragen:

  1. Ist so ein Vorgehen korrekt? Dürfen die die Schilder rückdatieren? Dürfen die die stehenden Schilder überhaupt verändern?

  2. Was kann B tun? Er hat ja eigentlich total korrekt gehandelt und es wird sicher ein teurer Spaß mit Abschleppen und Standgebühren und so.

  3. An welche Stelle können sich A und B zwecks Beschwerde richten?

  4. (da bin ich eigentlich sicher dass es nicht geht, aber Fragen kostet nichts) Kann A die ihm entstandenen Kosten zurück fordern? (Parkgebühren, teurerer Zug). Diese kosten wären ja nicht entstanden, wenn die Schilder zum Beispiel am 19.03. Abends schon geändert worden wären. Da hätte A gemütlich woanders parken können und hätte dann auch nicht den Zug verpasst.

Bis gespannt auf eure Meinungen dazu

Babel

Das scheint wohl auch von den Gerichten nicht eindeutig geklärt zu sein, wenn man diesem Thread glauben darf:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Hallo,
ianal. Aber das:

D sagt „damits
beim Schleppen keine Probleme gibt, die parken ja dann scho an
Tag lang falsch“

ist doch wohl offensichtlich nicht gesetzeskonform.

  1. Ist so ein Vorgehen korrekt? Dürfen die die Schilder
    rückdatieren? Dürfen die die stehenden Schilder überhaupt
    verändern?

Verändern ja. Nachträglich rückdatieren natürlich nicht.

  1. Was kann B tun? Er hat ja eigentlich total korrekt
    gehandelt und es wird sicher ein teurer Spaß mit Abschleppen
    und Standgebühren und so.

Abschleppen muss er wohl nicht bezahlen.

  1. An welche Stelle können sich A und B zwecks Beschwerde
    richten?

An die Behörde, die das Abschleppen veranlasst hat.

  1. (da bin ich eigentlich sicher dass es nicht geht, aber
    Fragen kostet nichts) Kann A die ihm entstandenen Kosten
    zurück fordern? (Parkgebühren, teurerer Zug).

Eher nein.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

  1. Ist so ein Vorgehen korrekt? Dürfen die die Schilder
    rückdatieren? Dürfen die die stehenden Schilder überhaupt
    verändern?

Hier muss man untescheiden:

Schilder können natürlich jederzeit geändert oder auch umdatiert werden. Zulässig ist das natürlich nur aufgrund einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Die Frage wäre also, ob das Aufstellen und umdatieren von dieser angeordnet wurde. Das kann man so jetzt nicht einfach beantworten.

  1. Was kann B tun? Er hat ja eigentlich total korrekt
    gehandelt und es wird sicher ein teurer Spaß mit Abschleppen
    und Standgebühren und so.

Wie bereits die Vorantwort sagte, gibt es nach der überwiegenden Ansicht der Gerichte eine 72 Std. Frist. Innerhalb derer könnte das Fahrzeug zwar auch so abgeschleppt werden, wenn es zB. wichtige Bauarbeiten behindert, der Halter kann aber nicht zu den Kosten herangezogen werden.

  1. An welche Stelle können sich A und B zwecks Beschwerde
    richten?

An die Stelle, von der er ggf. einen Bußgeldbescheid, bzw. eine Kostenersatzbescheid für das Abschleppen bekommt.

Will er sich einfach gegen das geänderte Schild wenden, was sehr aussichtslos ist, wenn es von der Stadt angeordnet wurde, müsste er sich an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

  1. (da bin ich eigentlich sicher dass es nicht geht, aber
    Fragen kostet nichts) Kann A die ihm entstandenen Kosten
    zurück fordern? (Parkgebühren, teurerer Zug). Diese kosten
    wären ja nicht entstanden, wenn die Schilder zum Beispiel am
    19.03. Abends schon geändert worden wären. Da hätte A
    gemütlich woanders parken können und hätte dann auch nicht den
    Zug verpasst.

Kaum. Das wäre eine Schadenersatzanspruch gegen die Stadt, der ein rechtswidriges Handeln und ein Verschulden voraussetzt. Davon gehe ich jetzt mal wohl nicht aus.

Bis gespannt auf eure Meinungen dazu

Bitte schön.

Dea

Hallo,

sorry, aber da muss ich kurz einhaken.

ist doch wohl offensichtlich nicht gesetzeskonform.

Das kann man nicht sagen. Wenn die Straßenverkehrsbehörde das angeordnet hat, kann es gesetzeskonform sein.

Verändern ja. Nachträglich rückdatieren natürlich nicht.

Natürlich kann die Straßenverkehrsbehörde den Beginn der Geltung rückdatieren. Sie darf daran nur kein Bußgeld knüpfen (das wäre hier eine zulässige unechte Rückwirkung).

Gruß
Dea

Hallo,

ist doch wohl offensichtlich nicht gesetzeskonform.

Das kann man nicht sagen. Wenn die Straßenverkehrsbehörde das
angeordnet hat, kann es gesetzeskonform sein.

Meine Aussage bezog sich hier auf die des Bauarbeiters „damits
beim Schleppen keine Probleme gibt, die parken ja dann scho an
Tag lang falsch“

Verändern ja. Nachträglich rückdatieren natürlich nicht.

Natürlich kann die Straßenverkehrsbehörde den Beginn der
Geltung rückdatieren. Sie darf daran nur kein Bußgeld knüpfen
(das wäre hier eine zulässige unechte Rückwirkung).

Das hatte ich ebenfalls auf die Rückwirkung bezogen. Es ging mir nicht darum, dass nicht trotzdem früher mit den Bauarbeiten begonnen werden durfte.
Danke für die Klarstellung, das konnte/musste man in der Tat falsch verstehen.
Gruß
loderunner

Hi

Meine Aussage bezog sich hier auf die des Bauarbeiters „damits
beim Schleppen keine Probleme gibt, die parken ja dann scho an
Tag lang falsch“

Völlig richtig!

Das hatte ich ebenfalls auf die Rückwirkung bezogen. Es ging
mir nicht darum, dass nicht trotzdem früher mit den
Bauarbeiten begonnen werden durfte.
Danke für die Klarstellung, das konnte/musste man in der Tat
falsch verstehen.

Naja, vielleicht bin ich manchmal auch zu pingelig. War ja inesgesamt völlig richtig, was Du gesagt hast.

Frohe Ostern!

Dea

Hallo zusammen,

Hallo Babel

  1. Ist so ein Vorgehen korrekt?

Nein

Dürfen die die Schilder rückdatieren?

Ja, aber nicht morgen auf gestern.

Dürfen die die stehenden Schilder überhaupt verändern?

Ja, das dürfen sie - mit Genehmigung

  1. Was kann B tun? Er hat ja eigentlich total korrekt
    gehandelt und es wird sicher ein teurer Spaß mit Abschleppen
    und Standgebühren und so.

Abwarten was passiert

  1. An welche Stelle können sich A und B zwecks Beschwerde
    richten?

Den jeweiligen Bescheid (Knöllchen + Abschleppkosten) abwarten und in Widerspruch gehen
A und B sin ja schliesslich gegenseitig gute Zeugen.

  1. (da bin ich eigentlich sicher dass es nicht geht, aber
    Fragen kostet nichts) Kann A die ihm entstandenen Kosten
    zurück fordern? (Parkgebühren, teurerer Zug). Diese kosten
    wären ja nicht entstanden, wenn die Schilder zum Beispiel am
    19.03. Abends schon geändert worden wären. Da hätte A
    gemütlich woanders parken können und hätte dann auch nicht den
    Zug verpasst.

Wenn schon Streit dann richtig - ich würd`s versuchen. Und wenn es nur ist um die Stadt zu ärgern - so wie ich geärgert wurde.

Babel

hatchbeck