Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen

Hallo liebe Gemeinde.

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Und zwar ist Herr X am 1.5.2010 in seine neue Wohnung gezogen und hat am 4.5.2010 sein Fahrzeug falsch geparkt und ein vermerk von der Stadt bekommen.
Am 10.5.2010 wurde die alte Wohnung durch den Vermieter abgenommen.
(Briefkasten wurde zugeklebt)

Am 11.5.2010 Ging Herr X zum Einwohnermeldeamt und meldete sich unter der neuen Adresse an.

Am 24.6.2010 bekamm Herr X auf seine neue Anschrift ein Bußgeldbescheid von ca 40€
Der nicht wieder zum Ordnungsamt zurück kam
Sprich durch seinem Umzug habe Herr X KEINE Anhörung erhalten.(auf die neue Wohnanschrift)

Laut Ordnungsamt wurde die Anhörung am 20.5.2010 an die alte Adresse gesendet.

Das Problem hierbei ist, dass Herr X zu dem zeitpunkt schon umgemeldet war und in seiner neuen Wohnung wohnte.

Das Fahrzeug wurde Ende Juni auf die neue Adresse umgemeldet. Laut §13 ABS 3 FSV sprich die 3 Monatige Frist wurde eingehalten.

24.6.2010 hat Herr X Widderspruch eingelegt und war am 6.7.2010 vorstellig, ohne Erfolg
Frage…???

Ist das rechtens was das Ordnungsamt dort macht oder nicht

VIelen Vielen Dank im voraus

Hi,

da es ausreicht die Anhörung anzuordnen um die Verjährung zu unterbrechen ist das völlig schnuppe ob die Anhörung auch ankommt. Sie wird sowieso ohne Zustellnachweis verschickt.

Was glaubst Du wie schlampig die Post ausgerechnet mit Anhörungen in Bußgeldverfahren umgeht? Da kommt nur ein kleiner Teil an, der Rest verschwindet in der Ablage Rund, wenn Du verstehst was ich meine.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, und dann kann man seine Sicht der Dinge schildern.

Falls es nur darum geht das jetzt aus der Verwarnung ein Bußgeldbescheid wurde, Pech, Verwarnungsangebote sind freiwillig, und das Post nachgesendet wird, dafür ist der Empfänger verantwortlich.

Oder man versucht, wenn der Fahrer nicht feststeht es mit Halterhaftung, kostet nur 18,50€

Q-Gruß

$55 OWiG
Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Anhörung gegeben. Dafür muss das aber auch tatsächlich passiert sein. Hat man keine Bogen gekriegt, dann hattest du auch noch nich die Gelegenheit.
Daher würd ich da auch erstmal Einspruch gegen einlegen, um sich dann dazu äußern zu können. Fraglich ist nur, ob sich das lohnt bei 40€, wenn man die OWi wirklich begangen hat.