Hallo liebe Gemeinde.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Und zwar ist Herr X am 1.5.2010 in seine neue Wohnung gezogen und hat am 4.5.2010 sein Fahrzeug falsch geparkt und ein vermerk von der Stadt bekommen.
Am 10.5.2010 wurde die alte Wohnung durch den Vermieter abgenommen.
(Briefkasten wurde zugeklebt)
Am 11.5.2010 Ging Herr X zum Einwohnermeldeamt und meldete sich unter der neuen Adresse an.
Am 24.6.2010 bekamm Herr X auf seine neue Anschrift ein Bußgeldbescheid von ca 40€
Der nicht wieder zum Ordnungsamt zurück kam
Sprich durch seinem Umzug habe Herr X KEINE Anhörung erhalten.(auf die neue Wohnanschrift)
Laut Ordnungsamt wurde die Anhörung am 20.5.2010 an die alte Adresse gesendet.
Das Problem hierbei ist, dass Herr X zu dem zeitpunkt schon umgemeldet war und in seiner neuen Wohnung wohnte.
Das Fahrzeug wurde Ende Juni auf die neue Adresse umgemeldet. Laut §13 ABS 3 FSV sprich die 3 Monatige Frist wurde eingehalten.
24.6.2010 hat Herr X Widderspruch eingelegt und war am 6.7.2010 vorstellig, ohne Erfolg
Frage…???
Ist das rechtens was das Ordnungsamt dort macht oder nicht
VIelen Vielen Dank im voraus