Einfuhr eines nicht in EU zugelassenen Fahrzeuges für studierenden

Hallo zusammen,

es gibt folgendes Problem:

Situation : Es gibt ein nicht in EU zugelassenes Fahrzeug ( 4 Jahre alt) mit einem Halter auch nicht aus EU. Der Halter macht Bachelor an der FH seit 2,5 Jahren in Deutschland und hat noch 1,5 Jahre zu studieren.

Ziel : Der Halter will mit seinem Fahrzeug hier in Deutschland problemlos während des Studiums und vielleicht danach fahren. 

Problem :
Man darf 6 Monate ohne das Fahrzeug zuzulassen fahren. Studenten dürfen mehr fahren, wenn sie aber regelmäßig Deutschland verlassen (z.b. in Ferien nach Hause fahren). Dazu braucht man immer gültige Grüne Karte und HU(von Heimatland).

Man kann das Fahrzeug hier anmelden und zulassen - dafür muss man Zollgebühren (10% + 19%) zahlen. TÜV und Zulassungsgebühren sind selbstverständlich und spielen hier keine Rolle. Studenten können eine „kostenlose“ Unbedenklichkeitserklärung für Studiumsdauer von Zoll bekommen. Nach dem Studium, wenn man bleiben will - muss man diese Gebühren zahlen.

Wenn man das Fahrzeug zulassen will, muss man alte Papiere und Kennzeichen abgeben und die deutsche bekommen. Die alte kriegt man nie wieder zurück, auch wenn man einfach nach dem Studium zurück fahren will - und so muss man wieder im Heimat diesen eigenen Zollgebühren wieder zahlen. Die 19% bei der Abmeldung des Fahrzeuges in einem nicht EU Land ist einfach fast nicht möglich :smile: - deswegen kommt dieses Geld nicht in Frage. 

Das Auto als Umzugsgut mitzunehmen ist schon vorbei und gilt leider nur für Aufenhalt weniger als 1 Jahr :frowning:

Fragen

  1. Kann man die alte Papiere und Kennzeichen irgendwie nach dem Studium zurückkriegen? 
  2. Was kann man überhaupt in solcher Situationen machen, bzw. wie kann man „günstig“ eigenes Auto als Student hier verwenden?

P.S. es ist egal ob nach dem Studium man fahren darf. Hauptsache problemlos während des Studiums.

Hallo!

das sind doch reine Luxusprobleme !

Warum kann man Auto nicht dort lasssen wo es ist, im Nicht-EU-Land oder es dort verkaufen.

Dann kauft man in D ein Fahrzeug nach Wahl und Geldbeutel und lässt das regulär zu.

Bei Dauerausreise zurück in Heimat verkauft man das Auto wieder noch hier in D.

Kann es einfacher sein ?

MfG
duck313

zu den Kennzeichen:
Erstmal sehe ich kritisch, ob deutsche Behörden ein ausländisches Kennzeichen einziehen und nicht mehr zurückgeben dürfen.

Darüber hinaus: Einfach das Auto auf den Hof der Zulassungsbehörde stellen, die Kennzeichen abmachen und eventuelle Fragen dazu, wie das Auto zur Zulassungsbehörde gekommen ist, nicht beantworten. Oder sagen, es wurde per Hänger angeliefert.
Hier sollte man sich aber schon sicher sein, dass man es auch in Deutschland zulassen möchte.

Gruß
Paul

PS: Ist es nicht möglich, die Einfuhrumsatzssteuer bei der Ausfuhr wiederzubekommen?

Vielen Dank!
Wir suchen nicht einfache Wege :smile: Aber wenn eine Möglichkeit gibt - warum muss man die nicht benutzen?

Hallo Paul,

vielen Dank für deine Antwort!

Ich sehe auch das kritisch, aber so wurde mir gesagt - Gesetzt.

Die Einfuhrumsatzsteuer wäre wahrscheinlich irgendwo in EU möglich. Außerhalb - fast unmöglich :smile:

Kennzeichen abmachen - hat jemand schon so was gemacht? Gute Idee, aber die Risiko ist zu hoch. Die nehmen trotzdem noch alle Papiere mit.

Darüber hinaus: Einfach das Auto auf den Hof der
Zulassungsbehörde stellen, die Kennzeichen abmachen und
eventuelle Fragen dazu, wie das Auto zur Zulassungsbehörde
gekommen ist, nicht beantworten. Oder sagen, es wurde per
Hänger angeliefert.

Und wie will man dann das Fahrzeug in Deutschland anmelden ?
Glaubst Du wirklich, dass bei der Zulassungsstelle nur Dämliche arbeiten ?

Hallo,

um welches Nicht-EU-Land handelt es sich denn ?

Hallo zusammen,

es gibt folgendes Problem:

Situation : Es gibt ein nicht in EU zugelassenes Fahrzeug ( 4
Jahre alt) mit einem Halter auch nicht aus EU. Der Halter
macht Bachelor an der FH seit 2,5 Jahren in Deutschland und
hat noch 1,5 Jahre zu studieren.

Ziel : Der Halter will mit seinem Fahrzeug hier in Deutschland
problemlos während des Studiums und vielleicht danach fahren. 

Problem :
Man darf 6 Monate ohne das Fahrzeug zuzulassen fahren.

Nein - man darf in Deutschland kein Nicht-Zugelassenes-Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen !!!

Studenten dürfen mehr fahren, wenn sie aber regelmäßig
Deutschland verlassen (z.b. in Ferien nach Hause fahren). Dazu
braucht man immer gültige Grüne Karte und HU(von Heimatland).

Gibt es überhaupt eine grüne Karte vom Heimatland - das uns ja nicht bekannt ist.

Man kann das Fahrzeug hier anmelden und zulassen - dafür muss
man Zollgebühren (10% + 19%) zahlen. TÜV und
Zulassungsgebühren sind selbstverständlich und spielen hier
keine Rolle.

Für die Zulassung eines Autos benötigt man zuerst einmal eine EVB-Nr. von einem Versicherungsunternehmen.

Und ob hier ein bestehender Führerschein aus dem Nicht-EU-Land anerkannt wird,
muss man mit dem Versicherer klären.

Wenn man das Fahrzeug zulassen will, muss man alte Papiere und
Kennzeichen abgeben und die deutsche bekommen.

Hier wird man zuerst einmal beim TÜV vorstellig werden müssen, der prüft ob dieses Fahrzeug für eine deutsche Zulassung überhaupt geeignet ist.
Evt. müssen auch noch Umbauten am Auto vorgenommen werden.

So sicher ist es also nicht, ob man für ein Auto aus einem Nicht-EU-Land überhaupt eine Deutsche Zulassung bekommen kann.

Die alte kriegt
man nie wieder zurück, auch wenn man einfach nach dem Studium
zurück fahren will - und so muss man wieder im Heimat diesen
eigenen Zollgebühren wieder zahlen. Die 19% bei der Abmeldung
des Fahrzeuges in einem nicht EU Land ist einfach fast nicht
möglich :smile: - deswegen kommt dieses Geld nicht in Frage. 

Also sollte man das Auto getrost im Heimatland stehen lassen und sich diesen Ärger ersparen.

Ein gebrauchtes schnuckliges Auto findet man bestimmt in D und kann dies ohne Probleme bei der Zulassungsstelle des Wohnortes anmelden und fahren.
Natürlich unter der Voraussetzung, dass der Ausländische Führerschein in Deutschland anerkannt ist.

Fragen

  1. Kann man die alte Papiere und Kennzeichen irgendwie nach

dem Studium zurückkriegen? 

Ich vermute, dass die Papiere ungültig gemacht werden.
Das Kennzeichen darfst Du dann behalten.

  1. Was kann man überhaupt in solcher Situationen machen, bzw.
    wie kann man „günstig“ eigenes Auto als Student hier
    verwenden?

Fehlanzeige - siehe oben.

P.S. es ist egal ob nach dem Studium man fahren darf.
Hauptsache problemlos während des Studiums.

Am preiswertesten wird es sicherlich sein, es mit dem Drahtesel zu versuchen.

Gruß Merger