Fachärztliches Gutachten - Probleme

Die Problematik ist folgendermaßen:
Mein Freund wurde letztes Jahr bei einer Polizeikontrolle auf THC positiv getestet, da der Wert sehr gering war wurde er vor Gericht freigesprochen (keine MPU oder Führerscheinentzug).
Vor ein paar Wochen kam nun ein Schreiben der Führerscheinstelle, dass er ein fachärztliches Gutachten (2 Urinscreenigs und eine ärztliche Untersuchung) vorlegen muss.

Soweit so gut, dass ist ja auch der normale Weg. Er hat sich also eine Begutachtungsstelle ausgesucht und die Akte wurde an diese weitergeleitet.

Jetzt das Problem: Die Begutachtungsstelle hat eine Rechnung für eine MPU (medizinisch-psycologische Untersuchung) geschickt und behauptet felsenfest, dass in dem Schreiben, der Führerscheinstelle an sie, steht er müsse eine MPU machen. Der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle hat aber am Telefon (dieses Telefonat war vor dem Telefonat mit der Begutachtungsstelle und nur bezüglich der „falschen“ Rechnung)zugestimmt, dass es sich nur um ein fachärtzliches Gutachten handelt.

Die Frage: Mir ist bewusst, dass wir jetzt ersteinmal abwarten müssen was die beiden Stellen miteinander besprechen, aber die Zeit wird eng und wir machen uns ein bisschen Sorgen (MPU ist teuer und schwierig).
Ist es generell überhaupt möglich, dass man von der Führerscheinstelle in so einem Fall (freigesprochen etc.) sofort zu einer MPU verdonnert werden kann? Ich dachte man muss immer zuerst ein fachärztliches Gutachten vorlegen.

Es wäre wirklich super, wenn uns jemand helfen könnte, denn bei diesem Durcheinander blicken wir nicht mehr durch und sind sehr verunsichert.

Hallo,

Die Führerscheinstellen haben da quasi immer die Freiheit eine MPU anzuordnen. Das machen die dann aber eigendlich sofort. Ich denke in diesem Fall handelt es sich einfach nur um ein Mißverständnis und alles wird gut (auch wenn eine MPU bei Drogenkonsum immer angebracht wäre).

mfg, Jörn Otten.

Das Gericht kann keine Entscheidung über die MPU zu fällen. Das Gericht kümmert sich um das Strafrecht, die Führerscheinstelle kümmert sich um das Verwaltungsrecht.

Aber wenn die FSST ein ÄG angeordnet hat, dann wartet erst mal ab, was dabei rauskommt. Wahrscheinlich haben die einfach das falsche Schreiben rausgeschickt. Wartet das erst mal ab. Das MPI kann nicht einfach aus einem ÄG eine MPU machen.
Im ÄG wird nur geprüft, ob dein Freund aktuell noch konsumiert. Und das sollte eigentlich kein Problem sein, das rüberbringen. Also Vorsicht bei Aussagen über früheren Konsum ( am besten wirklich nur Probierkonsum angeben) und bei aktuellem Alkoholkonsum. Sprich…nicht 100% ehrlich sein. Im Urin sollte ja nix zu finden sein, ich hoffe dein Freund ist sauber, sollte also eigentlich nix schief gehen.
Wenn das ÄG schief geht, dann steht halt eine MPU ins Haus. Und die ist halt sehr teurer.

Gruß

Das Urinscreening ist kein Problem, der Vorfall war damals nur ein Versehen (mal probiert und 10 Stunden danach Autogefahren -> er war einfach dumm).
Wir hoffen nur inständig, dass der Brief an die Begutachtungsstelle (MPU) und nicht der an ihn (ÄG) falsch war. Durch dieses ganze Durcheinander (die Begutachtungsstelle war zu allem Überfluss auch noch 2 Wochen wegen Fortbildung geschlossen -> zum Ausrasten) ist nur noch 1 Monat Zeit bis er das Gutachten (welches auch immer)vorlegen muss und wenn es plötzlich eine MPU wäre hätte er ein Problem (Man muss doch vorher üben um zu bestehen oder?).
Ich hoffe wir können uns auf das Schreiben an ihn persönlich (ÄG) verlassen.

Noch eine Frage: Kann man die Aussage des ersten Briefes einklagen, wenn solche Fehler passieren?

Das größte Problem bei einer MPU wäre, dass dein Freund wirklich unvorbereitet wäre. Zum einen bräuchte er einen Abstinenznachweis. Wenn nicht die Haare lang genug für eine Haaranalyse sind, wäre hier schon Schluß.
Üben muss man für eine MPU nicht, aber man sollte sich schon drauf vorbereiten, sprich das ganze sinnvolll aufarbeiten. Aber auch das ist nicht das Problem, wenn man Zeit hat.

Aber: Soweit sind wir ja gar nicht. An Eurer Stelle würde ich auf jeden Fall zur FSST gehen und um ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter ersuchen. Dann habt ihr Klarheit, was schief gegangen ist und könnt handeln. Aber kümmert euch darum!!!

Gruß

Entscheident ist immer, was die Führerscheinstelle anordnet.Wenn die keine MPU anordnen, kann die Dekra oder TÜV machen was die wollen. Theorethisch kann die Führerscheinstelle sogar bei einem posiven Gutachten und einer Empfehlung den Führerschein wiedrzuerteilen, diesen versagen. Also mit dem Gutachter gar nicht sprechen und eine Entscheidung der Führerscheinstelle abwarten. Danach würde ich aber definitiv die begutachtende Stelle wechseln, ansonsten hast du schlechte Karten!

Dann heißt es jetzt abwarten, er kann aber erst nächste Woche zur FSST gehen, weil er sich dafür Urlaub nehmen muss -> die Zeit rennt!!!
Kann man bei so einem Durcheinander eine Verlängerung beantragen? Weil wenn er doch eine MPU machen muss, dann ist das alles ein bisschen knapp und er sollte sich wirklich vorbereiten.
Das ganze ist absolut ärgerlich, ich hab echt keine Ahnung wie in diesem Amt so ein Mist passieren konnte.

Kann und muß sich da vorbereiten falls er die MPU machen muß. Warum ruft ihr nicht einfach mal auf der FSS an?

Hallo, in diesem Fall sind das „Fachärztl. Gutachten“ und eine MPU ein- und das selbe- Leider !!!

Hallo,

das aus der Ferne und nur anhand Ihrer Nachricht zu beurteilen ist sehr schwierig.
Generell kann die Führerscheinstelle im Zweifel immer eine MPU anordnen.
Interessant ist dabei was im ärztlichen Gutachten steht.
Empfehlenswert wäre in dem Fall auch der Rat eines Anwaltes für Verkehrsrecht.

MfG, Nicole

also, ich habe heute durch einen glücklichen Zufall mit dem Sachbearbeiter (der ist eigentlich nie telefonisch erreichbar) sprechen können.
Ergebnis: ups, da ist ihm doch glatt ein Fehler unterlaufen, er hat an die begutachtungsstelle ein falsches schreiben verschickt. Mein Freund muss wie gesagt ein ÄG vorlegen und keine MPU. Er hat gesagt, dass er sich jetzt darum kümmert und wir hoffen, dass jetzt alles klar ist und das die Zeit für das ÄG noch ausreicht.

Danke für die vielen Antworten

Sry leider keine Ahnung,

wünsch dir trotzdem viel Glück

hallo
gemäß §14 der Fahrerlaubnisverordnung kann die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens angeordnet werden bei widerrechtlichem Besitz von BTM.
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, „wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen“. Eine „weitere Tatsache“ ist z.B. eine aktenkundige Fahrt unter Drogeneinfluss.
Eine MPU ist anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis wegen Abhängigkeit von BTM entzogen war oder zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin Betäubungsmittel konsumiert.
Ich hoffe, dass die Sachlage für dich etwas klarer geworden ist.

Generell kann die Fahrerlaubnisbehörde auf eine MPU bestehen. In diesem Fall aber sehr ungewöhnlich. Ich würde umgehend fachanwaltlichen Rat einholen, da mir dieser Weg gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt und auch überhart erscheint. Und wenn der THC-Wert eh im unterem Bereich gewesen ist, denke ich das die Fahrerlaubnisbehörde keine rechtliche handhabe hat. Also Verwaltungsrechtler befragen.

eine MPU kann immer angeordnet werden. das mit dem FÄ Gutachten vorab ist eher die Ausnahme.

LG

Hallo,

das Zepter hat in diesem Fall die Führerseinstelle. An die müsst ihr euch wenden.
Aber zwischenzeitlich sollte es ja geklärt sein.

Grüße, olli

Hallo erstmal !!!

Kann Dir nur ein rat geben mach dein Führerschein im Ausland Polen,o Cz ich selbst besitze seit 2.Jahren ein und Fahre damit ganz gut.Darfst nur keine Speerung in Deutschland haben,Gibt sogar eine M.P.U da ist aber nicht Zwingend.Geh mal auf www.pappe-neu.de da habe ich ihn gemacht kann ich nur empfehlen.

M.f.g

M.P.U Opfer

Hallo war längere Zeit im Ausland die Frage
ob nun eine MPU gefordert ist oder ein fachärztlches
Gutachten ( von welchem Facharzt genau die Fahreralubnisbehörde haben will, kann nur die Behörde sagen ). Ihr sollte die Behörde umgehend um unverzügliche Stellungnahme und Klärung bitten