Fehler bei Zustellung von Bescheid

hallo!

Jemandem soll von der zuständigen Behörde ein Bußgeldbescheid und zusätzlich eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zugestellt werden.
Die Behörde verschickt diese Schreiben wohl an die Anschrift, die Polizisten einmal vom Personalausweis abgeschrieben haben. Der Betroffene wohnt aber als Untermieter und ist nur mit Adresszusatz zu erreichen, mit dem er auch gemeldet ist. Auf dem Personalausweis ist dieser Zusatz nicht vermerkt.

Nach erfolgloser Zustellung wird derjenige von der Polizei besucht, die die Anschrift feststellen will. Er weist in dem freundlichen Gespräch auf den Adresszusatz hin und dass er mit diesem auch gemeldet sei.

Eine erneute Zustellung ist wieder erfolglos, da vermutlich wieder der Adresszusatz vergessen wurde.

Wird der Bußgeldbescheid irgendwann trotz mangenlnder Zustellung rechtskräftig? Welche Vorraussetzungen müssten für eine Verjährung eintreten? Wie sieht es mit dem Aufbauseminar aus und den eventuellen Folgen einer Nichtteilnahme, da man von einer entsprechenden Anordnung keine Kentniss hätte?

Gruß
Paul

hallo!

Jemandem soll von der zuständigen Behörde ein Bußgeldbescheid
und zusätzlich eine Anordnung zur Teilnahme an einem
Aufbauseminar zugestellt werden.

schon schlecht.

Die Behörde verschickt diese Schreiben wohl an die Anschrift,
die Polizisten einmal vom Personalausweis abgeschrieben haben.
Der Betroffene wohnt aber als Untermieter und ist nur mit
Adresszusatz zu erreichen, mit dem er auch gemeldet ist. Auf
dem Personalausweis ist dieser Zusatz nicht vermerkt.

Nach erfolgloser Zustellung wird derjenige von der Polizei
besucht, die die Anschrift feststellen will. Er weist in dem
freundlichen Gespräch auf den Adresszusatz hin und dass er mit
diesem auch gemeldet sei.

damit ist ja festgestellt, dass derjenige dort wohnt. verjährung sowieso unterbrochen.

Eine erneute Zustellung ist wieder erfolglos,

woher weisst du dass??? .

Wird der Bußgeldbescheid irgendwann trotz mangenlnder
Zustellung rechtskräftig?

ja, ist er im briefkasten gilt er als zugestellt, egal ob der dort rausgenommen wird oder nicht. er kann auch öffentlich zugestellt wedren, das heisst am pinbrett beim amtsgericht. ist somit auch amtlich zugestellt.

Wie sieht es mit dem Aufbauseminar

aus und den eventuellen Folgen einer Nichtteilnahme, da man
von einer entsprechenden Anordnung keine Kentniss hätte?

schlecht, es ist ein seminar unter druck und pflicht. wie schon beschrieben wurde, es ist angeordnet. geht man nicht hin ist der darfschein weg.

hauptmann

danke für deine Antwort
Hast du Quellen oder Verweise für deine Aussagen?

Gruß
Paul