Feuerlöscher auf Behindertenbusse

Hallo,
kann mir jemand sagen ob es gesetzlich vorgeschrieben ist das auf Behindertenbussen Feuerlöscher sein müssen? Und wenn ja, wo ich ggf. einen eindeutigen Gestzestext finde. Auf versch. Seiten von TÜV etc finde ich keine eindeutigen Hinweise. Ach so…es geht um NRW.

§ 35g StVZO
Feuerlöscher in Kraftomnibussen

(1) In Kraftomnibussen muss mindestens ein Feuerlöscher, in Doppeldeckfahrzeugen müssen mindestens zwei Feuerlöscher mit einer Füllmasse von jeweils 6 kg in betriebsfertigem Zustand mitgeführt werden. Zulässig sind nur Feuerlöscher, die mindestens für die Brandklassen

A: Brennbare feste Stoffe (flammen- und glutbildend),

B: Brennbare flüssige Stoffe (flammenbildend) und

C: Brennbare gasförmige Stoffe (flammenbildend) amtlich zugelassen sind.

(2) Ein Feuerlöscher ist in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes und in Doppeldeckfahrzeugen der zweite Feuerlöscher auf der oberen Fahrgastebene unterzubringen.

(3) Das Fahrpersonal muss mit der Handhabung der Löscher vertraut sein;

hierfür ist neben dem Fahrpersonal auch der Halter des Fahrzeugs verantwortlich.

(4) Die Fahrzeughalter müssen die Feuerlöscher durch fachkundige Prüfer mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten auf Gebrauchsfähigkeit prüfen lassen. Beim Prüfen, Nachfüllen und bei Instandsetzung der Feuerlöscher müssen die Leistungswerte und technischen Merkmale, die dem jeweiligen Typ zugrunde liegen, gewährleistet bleiben. Auf einem am Feuerlöscher befestigten Schild müssen der Name des Prüfers und der Tag der Prüfung angegeben sein.

Vielen Dank für die rasche Antwort, aber zählen Behindertenbusse auch in die Kategorie Omnibusse oder sind das wieder Sonderfahrzeuge mit irgendwelchen Sonderbestimmungen?

Es ist ein Kraftomnibus, egal ob der nun Spargel, Post, Würstchen oder Behinderte befördert. Das Gesetz hängt ja nicht von der Nutzung des Fahrzeugs ab, sondern vom Objekt selbst, also Bus = Bus

Wobei der VW-Bus nicht unter diese Gleichung fällt…

Wobei der VW-Bus nicht unter diese Gleichung fällt…

Wie viele Plätze hat denn ein Kraftomnibus (KOM)?
MEHR als 8 Plätze außer dem Fahrersitz… hat ein VW-Bus mehr als 8 Plätze? Nöööö. Selbst ein Mercedes Vito hat nur insgesamt 8 + 1.

Außerdem muß ein KOM mit mehr als 22 Plätzen zusätzlich zum üblichen Kram noch über technische Einrichtungen für Behinderte verfügen.
Und wenn es ein anderer Bus speziell für den Behindertentransport ist, dann auch.

Hallo,

hmmm, vielleicht fahre ich in den falschen Gegenden, ich kenne jedenfalls keine Behindertenbusse als Reisebusse, sondern sehe immer nur diese „Kleintransporter“ mit dem Behindertensymbol à la Ford Transit oder VW-Bus, hinten mit Rampe für den Rollstuhlfahrer.

Insofern fand ich den Hinweis sehr berechtigt.

VG
EK

Hallo,

hmmm, vielleicht fahre ich in den falschen Gegenden, ich kenne
jedenfalls keine Behindertenbusse als Reisebusse, sondern sehe
immer nur diese „Kleintransporter“ mit dem Behindertensymbol à
la Ford Transit oder VW-Bus, hinten mit Rampe für den
Rollstuhlfahrer.

Insofern fand ich den Hinweis sehr berechtigt.

Ein VW-Bus ist nun mal ein PKW und kein Kraftomnibus. Im Eröffnungsposting ging es um den Behindertentransport in Bussen, nicht um Vito, Transit und Freunde :smile:
Und wie ich ja geschrieben habe, müssen diese max. 8plus1-Sitzer eben auch besonders ausgestattet sein für den Transport von „Personen mit eingeschränkter Mobilität“ *lol*
Was für tolle, unsinnige Wörter immer gebastelt werden. Wie das Wort „Ausländer“. So welche gibts ja heute nicht mehr, sondern „Mitbürger mit Migrationshintergrund“. Na gut, wenns schön macht… ist ja schlimmer mit den Wortneuschöpfungen als das dumme Gesülze bei der Bundeswehr, wo es auch für jeden Schund einen Extra-Begriff gibt :smile:

Also um das ganze mal klarzustellen… Für mich ist ein Behindertenbus auch z.B. ein Transit welcher sowohl mit 2 Sitzbänken hinter dem Fahrersitz ausgestattet ist um gehfähige Behinderte morgens früh abzuholen und zur Schule oder zur Werkstatt zu fahren, oder ohne Sitzbänke, wo durch eine Rampe Rollstühle in den Bus befördert werden. Dieses sind auch Busse nach BoKraft.
Mir geht es nicht um Reisebusse mit 20…30…oder gar nochmehr Plätzen, sondern um die Behindertenbusse, die im Auftrag der LVR im ganzen Bundesgebiet von Subunternehmern ( DRK,MHD, etc ) unterwegs sind.

Hallo!

Im
Eröffnungsposting ging es um den Behindertentransport in
Bussen, nicht um Vito, Transit und Freunde :smile:

Aus dem Eröffnungsposting ging in keinster Weise hervor, ob nun Busse im rechtlichen oder im volkstümlichen Sinn gemeint waren. Deine Antwort, die sich auf Busse im rechtlichen Sinne bezug, war natürlich richtig - aber auch missverständlich, wenn nicht klar ist, ob in der Fragestellung überhaupt von Bussen im rechtlichen Sinne die Rede ist. Deswegen war der Hinweis sehr nützlich, denn sonst hätte sich nicht herausgestellt, daß Du und der Fragesteller von unterschiedlichen Dingen sprecht - denn der Fragesteller meinte, wie er ja inzwischen geschrieben hat, auch Busse im volkstümlichern Sinn. Also VW-Bus, Vito und Freunde. :smile:

Gruß,
Max

1 Like

Hallo,

Wie viele Plätze hat denn ein Kraftomnibus (KOM)?
MEHR als 8 Plätze außer dem Fahrersitz…

das erscheint mir zwar auch logisch, nur frage ich mich gerade, wo das festgelegt ist?
Die StVZO habe ich kurz durchgeblättert, aber nichts zur Begriffsbestimmung gefunden, wie das sonst in solchen Gesetzen eigentlich üblich ist. Daß ein Fahrzeug mit weniger als 8+1 Sitzplätzen ein PKW (oder LKW, oder Sonder-KFZ…) sein kann steht außer Frage, aber muß das auch so sein oder kann das auch ein KOM sein?

Cu Rene

Also um das ganze mal klarzustellen… Für mich ist ein
Behindertenbus auch z.B. ein Transit

Nun zick doch mal nicht gleich rum :smile: Was für Dich ein Behindertenbus ist und was andere als Behindertenbus ansehen, sind zwei Paar Schuhe. Daß Du einen Transit meinst, konnte meine Glaskugel mir nicht verraten.

welcher sowohl mit 2
Sitzbänken hinter dem Fahrersitz ausgestattet ist um gehfähige
Behinderte

„Gehfähig“ sagt nichts über eine eingeschränkte Mobilität bzw. „Personen mit eingeschränkter Mobilität“ aus :smile:

Mir geht es nicht um Reisebusse mit 20…30…oder gar nochmehr
Plätzen, sondern um die Behindertenbusse, die im Auftrag der
LVR im ganzen Bundesgebiet von Subunternehmern ( DRK,MHD, etc
) unterwegs sind.

Jetzt fang ich mal so an wie Du: Reisebusse? Also ein Reisebus kann auch ein Ford Transit sein. :stuck_out_tongue:

Ich versuche mal, mich vornehm und exakt auszudrücken, um alles einzuschließen:
Fahrzeuge, die einem kommunalen, regionalen oder staatlichen Bildungszweck (inkl. Fort-, Aus-, Weiterbildung) mindestens temporär und für den Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität dienen, müssen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere bezüglich der Bauart, Ausstattung, Ausrüstung und der notwendigen Genehmigungen (wie z. B. Personenbeförderungsschein, entsprechende und gültige Fahrerlaubnis) und der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers für diesen Zweck entsprechen.

Oh, wie schön ich das doch geschrieben habe :smiley:

Hoi.

Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen:

  1. KOM brauchen nach §35g STVZO Feuerlöscher

  2. Nicht-KOM brauchen keine Feuerlöscher. Hier geht es im Umkehrschluss §4 Abs.3 Nr.1 PBefG, §47 Abs.3 Nr.4 PBefG, -> keine Sonderregelung durch NRW, BOKraft (Taxi), STVZO.

Bei uns gibt es aber alle Arten von Transportfahrzeugen, auch die "Minireisebusse ", wo ca. 10-20 Personen mit befördert werden können…

…aber IANAL…

Ciao
Garrett