Fiktiver Totalschaden

Hallo Leute,

kann mir mal jemand erklären was ein „fiktiver“ Totalschaden ist? Hmmmm, ich kenn zwar die fiktive Abrechnung nach Gutachten, aber was ist der fiktive Totalschaden?

Nehmen wir mal als Zahlengrundlage ein KFZ -
Wiederbeschaffungswert 2.200 € incl. MWSt.
Reparaturkosten 2.175 € incl. MWSt.
Wert des Fahrzeuges 350´€ incl. MWSt.

Dankeschön

Dagmar

Bei den angegebenen Werten wird die Versicherung vermutlich auf Totalschadenbasis abrechnen:
Wiederbeschaffunbgswert 2200 EU minus Restwert des Schrotthaufens (350 EU) macht 1850 EU. Diese 1850 EU gibt es von der Versicherung trotz Reparaturkosten von 2175 EU.

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Hallo Dagmar,

wo kommt denn der Begriff her? Da hat sich wohl jemand versprochen/verschrieben und mehrere Dinge vermischt.

Es gibt den „echten“ Totalschaden, d. h.: ein Fz kann nicht mehr repariert werden, ist also tatsächlich zerstört (zB komplett abgebrannt oder durch die Schrottpresse gegangen).

Und es gibt den „wirtschaftlichen“ (= fiktiven ???) Totalschaden, d. h.: die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert bzw. den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.

Beim heutigen Stand der Technik kann nahezu alles repariert werden, zu 95% liegen also „nur“ wirtschaftliche Totalschäden vor.

Grüße, M

Hallo M,

wo kommt denn der Begriff her? Da hat sich wohl jemand
versprochen/verschrieben und mehrere Dinge vermischt.

Und es gibt den „wirtschaftlichen“ (= fiktiven ???)
Totalschaden, d. h.: die Reparaturkosten übersteigen den
Wiederbeschaffungswert bzw. den Wiederbeschaffungswert abzgl.
Restwert.

es steht wörtlich im Gutachten: „Die Schadenhöhe hat für das Fahrzeug keinen wirtschaftlichen Totalschaden zur Folge. Es handelt sich jedoch um einen fiktiven Totalschaden.“

Das Fahrzeug hat „nur“ einen Schaden vorn links und kann sicherlich um das Geld repariert werden. Das wird dann mit der Versicherung geklärt. Mir geht es nur um den Begriff:

FIKTIVER TOTALSCHADEN

den ich für meinen Teil einfach noch gehört hab! Was eine fiktive Abrechnung ist, ist mir ausreichend bekannt!

Gruß
Dagmar

Bei den angegebenen Werten wird die Versicherung vermutlich
auf Totalschadenbasis abrechnen:
Wiederbeschaffunbgswert 2200 EU minus Restwert des
Schrotthaufens (350 EU) macht 1850 EU. Diese 1850 EU gibt es
von der Versicherung trotz Reparaturkosten von 2175 EU.

glaub ich net!

wird das Fahrzeug NICHT repariert, dann gibt es den NETTO-Betrag des WBW ./. des RW und das sind dann ca. 1.475 €

wird das Fahrzeug repariert, dann werden die tatsächlichen Reparaturkosten incl. MWSt. erstattet.

bleibt aber immer noch zu klären:

was ist ein FIKTIVER Totalschaden? ^^

Mir geht es nur um den Begriff:

FIKTIVER TOTALSCHADEN

Hi,

den Begriff gibt es als Fachterminus nicht. Das hat der SV sich selbst ausgedacht… also müsstest Du ihn als „Erfinder“ um eine Erläuterung bitten.
Wenn Du die Lösung dann hast: ich wäre neugierig!

Grüße, M

Google ist Euer Freund.
Die Suche nach „Fiktiver Totalschaden“ ergibt z. B. dies:

http://www.klaus-flechsig.de/index.php5?idx=2

(Runterscrollen, um eine Definition von fiktivem, wirtschaftlichem, unechtem, technischem Totalschaden zu finden.)

Grüße,
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