Hallo,
wenn jemand in Flensburg Punkte hatte, die nach Ablauf der vorgesehenen Zeit gelöscht wurden:
Sind die dann unwiederbringlich und unauffindbar vernichtet?
Oder könnte, wenn man Jahre später vor einem Richter steht, der einem vorhalten: Sie haben doch vor x Jahren schon einmal …
Grüße
Carsten